Autor: Sven Wähnke
Lesezeit: 10 Minuten
Datenstand: 28. Juli 2026
Beim Rückbau, bei Renovierungen oder bei Arbeiten im Außenbereich fallen des Öfteren Holzabfälle an, die nicht einfach mit normalem Bauholz oder über den Sperrmüll entsorgt werden dürfen. Vor allem im gewerblichen Bereich, aber auch bei privaten Großprojekten, spielt Holz der Kategorie A4 eine zentrale Rolle: belastetes, imprägniertes oder beschichtetes Holz, das aufgrund seiner Inhaltsstoffe einer gesonderten Entsorgung zugeführt werden muss.
Holz A4 umfasst sämtliche Holzabfälle, die durch chemische Behandlung oder durch jahrzehntelangen Außeneinsatz belastet sind – etwa durch Holzschutzmittel, Druckimprägnierung oder starke Witterungseinflüsse. Diese Holzart unterscheidet sich deutlich von A1-Holz (naturbelassen), A2-Holz (verleimt/beschichtet ohne Schadstoffe) und A3-Holz (lackiertes Innenholz ohne gefährliche Inhaltsstoffe) – eine ausführliche Erklärung aller vier Klassen finden Sie auf unserer Seite Altholz entsorgen – Container für Holz A1–A3.
Zu den häufigsten Quellen für A4-Holz gehören ältere Gartenkonstruktionen, Terrassen, Zäune, Balkongeländer, Bahnschwellen, Leitungsmasten sowie Dachstühle und Dachbalken, die jahrzehntelang im Einsatz waren. Dieses Holz ist nicht mehr recycelbar und muss in speziellen Anlagen thermisch verwertet werden.

Für gewerbliche Betriebe ist die korrekte Einordnung nach der Abfallverzeichnis-Verordnung relevant:
| AVV-Schlüssel | Abfallart | Einstufung |
|---|---|---|
| 17 02 04* | Holz mit gefährlichen Stoffen (A4) | gefährlich – separater A4-Container erforderlich |
| 17 02 01 | Holz (A1–A3, Bau-/Abbruchabfall, nicht gefährlich) | nicht gefährlich – Standard-Altholzcontainer |
| 15 01 03 | Verpackungen aus Holz (Paletten, Holzkisten) | nicht gefährlich |
| 03 01 05 | Holzbearbeitungsreste (Sägespäne, Sägemehl) | nicht gefährlich |
Der Stern (*) markiert Holz A4 als gefährlichen Abfall. Für Entsorgungsnachweise und Begleitscheine ist dieser Schlüssel maßgeblich.
| Erlaubt sind insbesondere | Nicht erlaubt sind |
|---|---|
| Mit Holzschutzmittel behandeltes Holz | Möbel, Parkett, Laminat (zählen nicht zu A4-Holz, sondern zu Misch- oder Sperrmüll) |
| (Druck-)Imprägniertes Holz | Metalle oder Bauteile mit massivem Metallanteil |
| Schadstoffbelastetes Holz | Bauschuttabfälle wie Stein, Beton, Keramik, Mauerwerk, Estrich, Dachziegel |
| Holz aus dem Außenbereich (z. B. Außentüren, Fensterrahmen, Holzzäune) | Flüssigkeiten, Farben, Öle, Lacke, Klebstoffe |
| Dachstühle, Dachbalken, Hopfenstangen | Hölzer über 300 cm Länge |
| Leitungsmasten | Gefährliche Abfälle wie Chemikalien, Teer, Gussasphalt, Asbest |
| Rebpfähle | Dämmstoffe und Isoliermaterialien (Glaswolle, Styropor, Mineralfasern) |
| Jägerzäune, Holzzäune | Dachpappe jeglicher Art |
Alle unten genannten Materialien gehören gleichermaßen zur Kategorie A4, weil sie entweder chemisch behandelt, imprägniert oder durch jahrzehntelangen Außeneinsatz mit Schadstoffen belastet sind:
Mit Holzschutzmittel behandeltes Holz: Holzschutzmittel sollen vor Schädlingen und Fäulnis schützen, enthalten aber oft Biozide, die eine gesonderte Entsorgung erfordern.
(Druck-)Imprägniertes Holz: Die Imprägnierung dringt tief ins Holz ein und lässt sich nicht mehr entfernen – das Material bleibt dauerhaft belastet.
Schadstoffbelastetes Holz: Holz, das über Jahre Schadstoffe aus Behandlung oder Umgebung aufgenommen hat, unabhängig von der ursprünglichen Nutzung.
Holz aus dem Außenbereich (Außentüren, Fensterrahmen, Holzzäune): Wetterschutzbehandlungen und jahrzehntelange Witterungseinflüsse machen dieses Holz zu A4.
Dachstühle, Dachbalken: Häufig mit Holzschutzmitteln gegen Schädlinge und Pilzbefall behandelt, besonders bei älteren Gebäuden.
Leitungsmasten: Wie Bahnschwellen meist mit teerölhaltigen Mitteln druckimprägniert, um Witterung und Schädlingsbefall standzuhalten.
Jägerzäune und Zäune: Klassisches Außenholz, das zum Schutz vor Witterung imprägniert oder mit Holzschutzmitteln behandelt wurde.
Bahnschwellen: Meist mit teerölhaltigen Mitteln wie Kreosot behandelt, erkennbar an schwarzen, klebrigen Anhaftungen und teerartigem Geruch.
Allen gemeinsam ist: Die enthaltenen Schadstoffe (etwa Holzschutzmittel, Teeröle oder Imprägnierungen) dürfen nicht gemeinsam mit normalem Bauholz verbrannt oder recycelt werden, sondern müssen in speziellen Anlagen mit entsprechender Filtertechnik behandelt werden.
Alle Preise verstehen sich inklusive Transport, Anlieferung, Abholung und Entsorgung.
| Containergröße | Preisspanne |
|---|---|
| 3 m³ | ab 229 € – 599 € |
| 5 m³ | ab 269 € – 699 € |
| 7 m³ | ab 329 € – 879 € |
| 10 m³ | ab 439 € – 1.219 € |
| 20 m³ | ab 739 € – 1.279 € |
| 36 m³ | ab 1.769 € – 2.129 € |
Das Größenangebot variiert je nach Standort – einige Regionen bieten zusätzliche Zwischengrößen an, z. B. 2,5 m³ ab 199 €, 5,5 m³ ab 849 €, 6 m³ ab 539 €, 12 m³ ab 579–799 €, 24 m³ ab 929 € oder 40 m³ ab 1.309 €. Den exakten Preis für Ihre PLZ zeigt der Online-Konfigurator sofort an.
Zum Vergleich: Ein unbehandelter Holz-A1-A3-Container kostet bei 3 m³ zwischen ab 220 € und ab 349 € – die A4-Variante liegt durchgehend höher, da die Entsorgung aufwendiger ist.
Holz der Kategorie A4 ist meist mit chemischen Holzschutzmitteln behandelt – Imprägnierungen, Beschichtungen oder Schutzlasuren, die Feuchtigkeit und Schädlingsbefall verhindern sollen. Diese Stoffe können für Mensch und Umwelt schädlich sein und dürfen nicht gemeinsam mit normalem Bauholz verbrannt oder zerkleinert werden. Stattdessen erfolgt die Behandlung in speziellen Anlagen, die diese Holzarten sicher thermisch verwerten und dabei Schadstoffe herausfiltern.
Erneuerung alter Gartenzäune, Sichtschutzwände oder Terrassenkonstruktionen: Holzzäune, Jägerzäune und Pfosten sind oft druckimprägniert und nach vielen Jahren im Freien fast immer als A4 einzustufen.
Rückbau eines Gartenhauses, Carports oder Holzschuppens: Dachbalken, Wandverkleidungen, Türrahmen und oft auch Holzböden fallen in relevanten Mengen als A4-Holz an.
Sanierung alter Fenster und Außentüren: Alte Fensterrahmen, Außentüren und Balkongeländer wurden meist mit mehreren Schutzschichten versehen und zählen daher zu A4.
Rückbau von Dachstühlen: Ältere Dachkonstruktionen wurden häufig mit Holzschutzmitteln gegen Schädlinge behandelt und gehören ebenfalls zu A4.
Entfernen alter Leitungsmasten oder Bahnschwellen: Beide wurden meist mit teerölhaltigen Mitteln behandelt und fallen bei Rückbauarbeiten im ländlichen oder gewerblichen Umfeld an.
Da A4-Holz oft aus großen, sperrigen Bauteilen besteht (Balken, Pfosten, Bahnschwellen, Zäune), entsteht schnell ein hohes Volumen. Für kleinere Projekte wie einen Gartenzaun reichen häufig 3–5 m³, größere Rückbauten wie Dachstühle oder Terrassen benötigen meist 7–10 m³. Wichtig: Das Holz darf maximal 300 cm lang sein, längere Elemente müssen vorher zugeschnitten werden.
Ein 3-m³-Container kostet bundesweit zwischen ab 369 € und ab 599 €, ein 7-m³-Container zwischen ab 329 € und ab 879 €. Den exakten Preis für Ihre PLZ zeigt der Online-Konfigurator.
Ja, Holz A4 wird nach AVV-Schlüssel 17 02 04* als gefährlicher Abfall eingestuft, da es Schadstoffe wie Holzschutzmittel, Imprägnierungen oder Teeröle enthält.
A4-Holz wird in speziellen, dafür zugelassenen Anlagen thermisch verwertet. Moderne Filtertechnik sorgt dafür, dass Schadstoffe zurückgehalten und nicht in Luft, Boden oder Wasser freigesetzt werden.
Dazu zählen mit Holzschutzmittel behandeltes und (druck-)imprägniertes Holz, schadstoffbelastetes Holz, Holz aus dem Außenbereich wie Außentüren, Fensterrahmen und Holzzäune, Dachstühle und Dachbalken sowie Leitungsmasten, Jägerzäune, Zäune und Bahnschwellen.
Das kommt auf die Behandlung an. Unbehandelte oder nur leicht behandelte Dachlatten zählen meist zu A1–A3. Wurden sie mit Holzschutzmitteln imprägniert, gehören sie zu A4.
Ja. Alle drei wurden in der Regel mit teerölhaltigen oder anderen Holzschutzmitteln behandelt, um sie witterungsbeständig zu machen, und gehören deshalb zur Kategorie A4.
Ältere Dachstühle wurden häufig mit Holzschutzmitteln gegen Schädlinge und Pilzbefall behandelt. Ist eine solche Behandlung erkennbar oder bekannt, zählt das Holz zu A4.
Ja, kesseldruckimprägniertes Holz zählt zur Kategorie A4, da die Druckimprägnierung tief in das Holz eindringt und dauerhaft Schadstoffe enthält.
Nein. Möbelstücke enthalten neben Holz oft andere Materialien wie Metalle, Glas oder Kunststoffe. Dafür eignet sich ein Sperrmüllcontainer.
Die maximale Länge beträgt 300 cm. Längere Balken oder Bahnschwellen müssen vorher zugeschnitten werden.
A1 bis A3 umfassen unbehandeltes bis leicht behandeltes Holz ohne Schadstoffe und können recycelt werden. A4 ist schadstoffbelastetes Holz, das aufgrund von Holzschutzmitteln, Imprägnierungen oder Teerölen nur thermisch verwertet werden darf. Die vollständige Erklärung aller Klassen finden Sie auf unserer Altholz-A1-A3-Seite.