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Holz entsorgen: Wege, Kosten und Altholzklassen A I bis A IV

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Autor: Sven Wähnke | Datenstand: 1. Oktober 2026 | Lesezeit: 6 Minuten

Holz entsorgen Sie je nach Menge über drei Wege: Kleine Mengen nimmt der kommunale Wertstoffhof an – ob kostenlos oder gegen Gebühr, legt jede Kommune selbst fest. Für etwa 1 m³ unbehandeltes Holz gibt es bei CURANTO den BigBag ab 99 €, für größere Mengen den Holzcontainer A1–A3 ab 179 € und für behandeltes Holz aus dem Außenbereich den Container für Holz A4 ab 209 €, jeweils inklusive Transport und Entsorgung. Entscheidend ist die Altholzklasse: Bretter, Paletten und Spanplatten sind A I bis A III, imprägnierte Zäune, Fenster und Außentüren sind A IV. Verbrennen dürfen Sie im Kaminofen nur naturbelassenes Holz – lackiertes, beschichtetes oder imprägniertes Holz nie.

Welche Wege gibt es, Holz zu entsorgen?

Welcher Weg passt, hängt vor allem von der Menge und der Art des Holzes ab:

MengeWegKostenGut zu wissen
einzelne Bretter, kleine ResteWertstoffhof, je nach Satzung auch Restmülltonneje nach Kommune kostenlos oder GebührSelbst anliefern, Mengen und Regeln vorher bei der Kommune prüfen
alte MöbelSperrmüllje nach Kommune; Container ab FestpreisBei CURANTO gehören Möbel in den Sperrmüllcontainer, nicht in den Holzcontainer
ca. 1 m³ unbehandeltes HolzBigBag von CURANTOab 99 €Nur für Holz A1–A3, nicht für A4
ab ca. 2,5 m³ Holz A1–A3Holzcontainer A1–A3ab 179 €Bis zu 21 Tage Stellzeit, Kantenlänge max. 300 cm
behandeltes Holz aus dem AußenbereichContainer für Holz A4ab 209 €Bahnschwellen und Masten nur auf Anfrage

Kann man Altholz kostenlos entsorgen?

Kostenlos ist die Entsorgung nur dort, wo die Kommune Altholz am Wertstoffhof gebührenfrei annimmt – meist begrenzt auf haushaltsübliche Mengen, die Sie selbst anliefern. Viele Kommunen verlangen eine Gebühr, vor allem für behandeltes Holz. Welche Regeln bei Ihnen gelten, steht in der Abfallsatzung oder auf der Website Ihres kommunalen Entsorgers. Für größere Mengen ist ein Container meist bequemer, weil Sie sich Fahrten, Anhänger und Wartezeiten sparen.

Darf Holz in den Restmüll?

Ob kleine Holzreste in die Restmülltonne dürfen, regelt die Abfallsatzung Ihrer Kommune. Größere Mengen, sperrige Teile und behandeltes Holz gehören grundsätzlich nicht in die Restmülltonne, sondern zum Wertstoffhof oder in einen Container.

Altholzklassen A I bis A IV: Welches Holz ist was?

Die Altholzverordnung teilt Altholz nach seiner Belastung in vier Klassen ein. Die Klasse entscheidet, wie das Holz verwertet wird – und in welchen Container es gehört.

KlasseDefinitionTypische BeispieleBei CURANTO
A Inaturbelassen oder nur mechanisch bearbeitetPaletten und Kisten aus Vollholz, Verschnitt, Sägespäne, SchalungsbretterHolzcontainer A1–A3
A IIverleimt, gestrichen, beschichtet oder lackiert – ohne halogenorganische Beschichtung und ohne HolzschutzmittelSpanplatten, OSB- und Sperrholzplatten, lackierte Paneele, Innentüren aus Massivholz, MassivholzparkettHolzcontainer A1–A3
A IIImit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung (z. B. PVC), ohne HolzschutzmittelHolzwerkstoffe mit PVC-BeschichtungHolzcontainer A1–A3
A IVmit Holzschutzmitteln behandelt oder anderweitig schadstoffbelastetGartenzäune, Terrassendielen, Fensterrahmen, Außentüren aus Massivholz, Dachsparren, BahnschwellenContainer für Holz A4; Bahnschwellen und Masten nur auf Anfrage

Faustregel: Holz aus Innenräumen ist meist A I bis A III, Holz, das lange draußen verbaut war, meist A IV. Holz A I bis A III darf mit in den A4-Container – umgekehrt nicht.

Wohin mit lackiertem Holz?

Lackiertes Holz aus Innenräumen, etwa Paneele oder Innentüren aus Massivholz, ist Altholz A II und gehört in den Holzcontainer A1–A3. Lackiertes oder gestrichenes Holz aus dem Außenbereich wie Zäune, Fensterrahmen oder Außentüren ist in der Regel mit Holzschutzmitteln behandelt und gehört in den Container für Holz A4. Viele Wertstoffhöfe nehmen lackiertes Holz in kleinen Mengen ebenfalls an.

Behandeltes Holz der Klasse A IV

Holz mit Holzschutzmitteln gilt als gefährlicher Abfall (AVV 17 02 04*). Es darf nicht stofflich recycelt werden, sondern wird in speziellen Anlagen thermisch verwertet. Behandeltes Holz ist deshalb kein Sperrmüll und gehört auch nicht zu unbehandeltem Holz. Holzfenster kommen nur ohne Glas in den A4-Container, das Glas gehört in den Bauschutt- oder Baumischabfall-Container.

Darf ich Holz verbrennen?

Im Kaminofen oder Heizkessel zu Hause dürfen Sie nach § 3 der 1. BImSchV nur naturbelassenes Holz verbrennen – etwa Scheitholz, Hackschnitzel, Reisig oder Pellets aus naturbelassenem Holz. Gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie Sperrholz, Spanplatten und andere verleimte Hölzer sind nur in Anlagen ab 30 Kilowatt Nennwärmeleistung erlaubt, und auch das nur in Betrieben der Holzbearbeitung oder Holzverarbeitung (§ 5 Abs. 2 der 1. BImSchV). Für Privathaushalte heißt das: Altholz der Klassen A II bis A IV gehört nicht in den Ofen.

Im Garten oder auf der Baustelle ist das Verbrennen von Altholz ebenfalls nicht erlaubt. Nach § 28 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dürfen Abfälle zur Beseitigung nur in dafür zugelassenen Anlagen behandelt werden. Ausnahmen, die einzelne Bundesländer zulassen, betreffen pflanzliche Abfälle wie Baum- und Strauchschnitt – nicht Bretter, Paletten oder alte Zäune.

Was kostet die Holzentsorgung?

Privatkunden zahlen bei CURANTO einen Festpreis je Größe, inklusive Transport, Stellzeit und Entsorgung, ohne Gewichtsgrenze: den BigBag für 1 m³ unbehandeltes Holz ab 99 €, den Holzcontainer A1–A3 ab 179 € und den Container für Holz A4 ab 209 €. Behandeltes Holz ist deutlich teurer – wer unbehandeltes Holz getrennt sammelt, spart. Gewerbekunden zahlen Transport ab 89 € plus Entsorgung nach Gewicht ab 40 €/t für A1–A3 bzw. ab 75 €/t für A4, jeweils netto.

Video: Was darf alles in einen Holzcontainer?

Häufige Fragen

Kann man Altholz kostenlos entsorgen?

Kostenlos ist es nur dort, wo die Kommune Altholz am Wertstoffhof gebührenfrei annimmt, meist begrenzt auf haushaltsübliche Mengen. Viele Kommunen verlangen eine Gebühr, vor allem für behandeltes Holz. Die Regeln stehen in der Abfallsatzung Ihrer Kommune.

Kann ich Altholz in den Restmüll geben?

Ob kleine Holzreste in die Restmülltonne dürfen, legt die Abfallsatzung Ihrer Kommune fest. Größere Mengen, sperrige Teile und behandeltes Holz gehören zum Wertstoffhof oder in einen Container.

Kann ich Altholz selbst entsorgen?

Ja, kleine Mengen können Sie selbst zum kommunalen Wertstoffhof bringen. Ab etwa 1 m³ lohnt sich ein BigBag ab 99 €, bei größeren Mengen ein Holzcontainer ab 179 €, den CURANTO liefert und wieder abholt.

Wo kann ich lackiertes Holz entsorgen?

Lackiertes Holz aus Innenräumen gehört in den Holzcontainer A1–A3, lackiertes Holz aus dem Außenbereich wie Zäune oder Fensterrahmen in den Container für Holz A4. Kleine Mengen nehmen viele Wertstoffhöfe an.

Ist behandeltes Holz Sperrmüll?

Nein, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz ist Altholz A IV und gilt als gefährlicher Abfall. Es gehört in den Container für Holz A4. Möbel dagegen gehören bei CURANTO in den Sperrmüllcontainer.

Was fällt unter Altholz?

Altholz sind gebrauchte Erzeugnisse aus Massivholz oder Holzwerkstoffen sowie Holzreste aus der Holzbe- und -verarbeitung. Die Altholzverordnung teilt es in die Klassen A I bis A IV ein, je nachdem, ob es naturbelassen, beschichtet oder mit Holzschutzmitteln behandelt ist.

Was ist Altholz der Kategorie A IV?

Altholz A IV ist mit Holzschutzmitteln behandeltes oder anderweitig schadstoffbelastetes Holz, zum Beispiel Gartenzäune, Fensterrahmen, Außentüren, Dachsparren oder Bahnschwellen. Es hat den Abfallschlüssel AVV 17 02 04* und muss getrennt entsorgt werden.

Darf ich lackiertes Holz im Kamin verbrennen?

Nein. Im Kaminofen zu Hause ist nach der 1. BImSchV nur naturbelassenes Holz erlaubt. Lackiertes, beschichtetes oder verleimtes Holz darf nur in Anlagen ab 30 Kilowatt in Betrieben der Holzbe- oder -verarbeitung verbrannt werden.

Darf ich Altholz im Garten verbrennen?

Nein, nach § 28 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dürfen Abfälle nur in zugelassenen Anlagen beseitigt werden. Ausnahmen einzelner Bundesländer gelten nur für pflanzliche Abfälle wie Baum- und Strauchschnitt, nicht für Altholz.

Was kostet es, 1 Tonne Altholz zu entsorgen?

Gewerbekunden zahlen bei CURANTO ab 40 €/t netto für Altholz A1–A3 und ab 75 €/t netto für A4, jeweils plus Transport ab 89 € netto. Privatkunden zahlen keinen Tonnenpreis, sondern einen Festpreis je Containergröße ab 179 €.

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