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Altholz entsorgen – Container für Holz A1–A3 mieten

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Autor: Sven Wähnke
Lesezeit: 11 Minuten

Heute bestellt – morgen geliefert: CURANTO liefert Altholz-Container in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) direkt an die Baustelle.

  • 21 Tage Stellzeit – 50 % mehr als der Marktdurchschnitt (14 Tage)

  • TÜV-geprüft & zertifiziert

  • Größen 2,5–36 m³ – für Renovierung, Dachausbau und Gewerbebetrieb

  • Inkl. Transport & Entsorgung – Festpreis, keine versteckten Kosten

Altholz entsorgen

Bei Renovierungen, Abrissarbeiten oder Gartenprojekten fällt Holzabfall an. Je nach Behandlungsgrad gehört das Holz zur Klasse A1, A2, A3 oder A4 – und nur die richtige Einordnung bestimmt den Entsorgungsweg und den Preis. Diese Seite behandelt die Klassen A1–A3 (unbehandeltes bis leicht behandeltes Holz). Für schadstoffbelastetes A4-Holz gibt es einen separaten Container.

Container Altholz

Was kostet ein Container für Altholz A1–A3?

Alle Preise verstehen sich inklusive Transport, Anlieferung, Abholung und Entsorgung sowie bis zu 21 Tage kostenloser Stellzeit.

Bundesweite Preisspannen
ContainergrößePreisspanne
3 m³ab 220 € – 349 €
5 m³ab 229 € – 399 €
7 m³ab 269 € – 509 €
10 m³ab 309 € – 609 €
20 m³ab 479 € – 799 €
36 m³ab 719 € – 1.209 €

Das Größenangebot variiert je nach Standort – einige Regionen bieten zusätzliche Zwischengrößen an, z. B. 2,5 m³ ab 179 €, 5,5 m³ ab 439 €, 6 m³ ab 269 €, 12 m³ ab 489 € oder 24 m³ ab 749 €. Den exakten Preis für Ihre PLZ zeigt der Online-Konfigurator sofort an.

Was beeinflusst den Preis? Die Sortenreinheit des Altholzes ist der wichtigste Kostenfaktor: Sauberes A1–A3-Holz ohne Fremdstoffe wird günstiger verwertet. Gelangen A4-Holz oder andere Fremdstoffe in den Container, steigt der Aufwand für die Sortierung – und damit der Preis.

Altholz-Kategorien A1 bis A4 erklärt

Die Altholzverordnung (AltholzV) teilt Holzabfälle in vier Klassen ein. Für die Entsorgungskosten ist die Einordnung entscheidend: Je höher die Klasse, desto teurer und aufwendiger die Entsorgung.

A1 – Naturbelassenes Holz: Unbehandeltes Massivholz ohne jede Beschichtung oder chemische Behandlung. Typische Beispiele: einfache Bretter, Latten, Holzkisten, unbehandelte Paletten, Gartenpfähle ohne Imprägnierung.

A2 – Verleimtes oder beschichtetes Holz ohne Schadstoffe: Holz, das bearbeitet, aber nicht schädlich behandelt wurde. Dazu zählen verleimte Platten, furnierte Möbelteile oder Holz mit dünnen, unbedenklichen Beschichtungen.

A3 – Lackiertes oder lasiertes Innenholz: Stärker behandelte Oberflächen wie lackierte oder lasierte Möbel, Türen oder Wandverkleidungen. Gelten als nicht gefährlich und können recycelt werden.

A4 – Schadstoffbelastetes Holz (separat entsorgen): Holz, das mit gefährlichen Stoffen behandelt wurde – Eisenbahnschwellen, Leitungsmasten, imprägnierte Zaunpfähle, Holz mit PCP- oder Lindan-Belastung. A4-Holz muss in spezialisierten Entsorgungsanlagen behandelt werden und darf nicht in den A1–A3-Container. Dafür gibt es bei CURANTO einen separaten Container für Holz A4 (behandelt).

Für den A1–A3-Container gilt: Alle drei Klassen dürfen gemeinsam gesammelt werden, solange keine A4-Materialien oder sonstigen Fremdstoffe enthalten sind.

Ist Altholz dasselbe wie Sperrmüll?

Nein, auch wenn beide gelegentlich verwechselt werden. Altholz kann grundsätzlich auch über den Sperrmüll entsorgt werden – aus Kostengründen lohnt sich aber die getrennte Entsorgung über den Altholz-Container, da Sperrmüll in der Regel teurer ist als sortenreines Altholz.

Umgekehrt gilt: Sperrmüll und Möbel (Polstermöbel, Matratzen, gepolsterte Sitzmöbel) dürfen nicht in den Altholz-Container – dafür gibt es den Container für Sperrgut und Sperrmüll. Nur Möbelteile aus reinem, unbehandeltem oder leicht behandeltem Holz (A1–A3) zählen als Altholz.

Zulässige Materialien im Altholz-Container A1–A3
ErlaubtNicht erlaubt
Naturbelassene Bretter, Latten, Balken (A1)Imprägnierte Hölzer, Bahnschwellen, Leitungsmasten (A4)
Unbehandelte Paletten, Holzkisten (A1)Holz mit PCP-, Lindan- oder Teerölbelastung
Verleimte Platten, furnierte Möbelteile ohne Schadstoffe (A2)Metallbeschläge, Nägel in größeren Mengen, Kunststoffreste
Lackierte oder beschichtete Innenbauteile ohne gefährliche Inhaltsstoffe (A3)Bauschutt, Dämmstoffe, Folien, Müll
Dachlatten, Schalungsbretter, HolzverkleidungenFliesen, Beton oder andere mineralische Baustoffe
Gartenholz ohne Imprägnierung (Zäune, Pergolen, Terrassendielen – nur wenn nicht mit Holzschutzmitteln behandelt)Sperrmüll und Möbel (Polstermöbel, Matratzen, gepolsterte Sitzmöbel)

Ein einziger falsch entsorgter Gegenstand – eine imprägnierte Zaunlatte oder ein Metallbeschlag – kann den gesamten Container als Mischabfall einstufen lassen. Holz daher direkt beim Abbau prüfen: keine Nägel, Farben, Kunststoffreste oder Schadstoffe.

Falls bei Ihrem Projekt neben Holz auch verunreinigter Bauschutt anfällt, können Sie dafür einen Container für verunreinigten Bauschutt mieten.

AVV-Schlüssel für Altholz

Für gewerbliche Betriebe, Handwerksbetriebe und Schreinereien ist die korrekte Einordnung nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) relevant – zum Beispiel für Entsorgungsnachweise oder Begleitscheine.

AVV-Schlüssel
AVV-SchlüsselAbfallartEinstufung
17 02 01Holz (A1–A3, Bau-/Abbruchabfall, nicht gefährlich)nicht gefährlich – Standard-Altholzcontainer
17 02 04*Holz mit gefährlichen Stoffen (A4)gefährlich – separater A4-Container erforderlich
15 01 03Verpackungen aus Holz (Paletten, Holzkisten)nicht gefährlich
03 01 05Holzbearbeitungsreste (Sägespäne, Sägemehl)nicht gefährlich

A4-Holz (AVV 17 02 04*) darf nicht in den Standard-Altholzcontainer – es muss über zugelassene Sonderabfallentsorger behandelt werden.

Holz entsorgen – welcher Weg für welche Menge?

  • Bis ca. 0,5 m³: Kleine Mengen (einige Bretter, eine zerlegte Palette) können über den Restmüll oder den kommunalen Wertstoffhof entsorgt werden. Viele Gemeinden nehmen Altholz kostenlos oder gegen geringe Gebühr an – die kostenlose Menge variiert regional teils deutlich.

  • 1–3 m³: Für mittlere Mengen bietet sich ein Big Bag an – kompakt, platzsparend und per Kranfahrzeug abholbar.

  • Ab 3 m³: Container mieten. Bei größeren Renovierungen, Dachausbauten oder gewerblichem Anfallen spart der Container Fahrten und Aufwand gegenüber Einzeltransporten.

Als Richtwert: 1 m³ entspricht etwa dem Inhalt eines vollen Kofferraums oder ca. 10 Schubkarren.

Holz verbrennen – was ist in Deutschland erlaubt?

Naturbelassenes Holz (A1) darf in zugelassenen Feuerungsanlagen – Kaminöfen, Holzheizungen – verbrannt werden, sofern diese die Anforderungen der 1. BImSchV erfüllen.

Das offene Verbrennen von Holz im Garten oder auf der Baustelle ist in den meisten Bundesländern verboten oder auf bestimmte Ausnahmen beschränkt. Behandeltes Holz der Klassen A2, A3 und A4 darf grundsätzlich nicht verbrannt werden – weder im Freien noch in privaten Feuerungsanlagen. Die Verbrennung solcher Hölzer ist nach § 27 KrWG untersagt und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Stellplatz & Zufahrt

  • Stellfläche: mindestens 3 m Breite × 5 m Länge

  • Höhenfreiheit: mindestens 5 m (kein Carport, keine überdachte Einfahrt)

  • Rangierabstand: mindestens 3 PKW-Längen vor dem Stellplatz

  • Tragfähigkeit: Zufahrtsweg muss mit bis zu 18 t belastbar sein

Auf öffentlichem Grund (Straße, Gehweg) ist eine Stellgenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. CURANTO übernimmt die Beantragung auf Wunsch.

FAQ: Altholz entsorgen

Was kostet es, altes Holz zu entsorgen?

Ein 3-m³-Container kostet bundesweit zwischen ab 220 € und ab 349 €, ein 7-m³-Container zwischen ab 269 € und ab 509 €. Den exakten Preis für Ihre PLZ zeigt der Online-Konfigurator.

Wie kann ich altes Holz entsorgen?

Kleine Mengen über Restmüll oder Wertstoffhof, mittlere Mengen per Big Bag, größere Mengen ab 3 m³ am praktischsten über einen Container mit Anlieferung, Befüllung und Abholung.

Wo kann man altes Holz entsorgen?

Altholz kann beim kommunalen Wertstoffhof, über einen Big Bag oder über einen Altholz-Container abgegeben werden. Für größere Projekte ist der Container die effizienteste Lösung.

Kann ich Holz im Sperrmüll entsorgen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Aus Kostengründen lohnt sich aber die getrennte Entsorgung über den Altholz-Container, da Sperrmüll in der Regel teurer ist als sortenreines Altholz. Umgekehrt gilt: Reines Sperrgut wie Polstermöbel oder Matratzen gehört nicht in den Altholz-Container.

Kann ich altes Holz beim Wertstoffhof entsorgen?

Ja, viele Wertstoffhöfe nehmen kleinere Mengen Altholz kostenlos oder gegen geringe Gebühr an. Die kostenlose Höchstmenge variiert je nach Kommune teils deutlich – vorab beim örtlichen Wertstoffhof nachfragen lohnt sich.

Was ist der Unterschied zwischen Altholz A1, A2, A3 und A4?

A1: naturbelassenes Holz. A2: verleimt oder beschichtet, ohne Schadstoffe. A3: lackiert oder lasiert, ohne gefährliche Inhaltsstoffe. A4: schadstoffbelastetes Holz mit gefährlichen Holzschutzmitteln – muss separat entsorgt werden.

Darf ich Möbelholz in den Altholz-Container geben?

Das kommt auf die Behandlung an. Naturbelassene Massivholz-Möbel (A1) und verleimte oder furnierte Teile ohne Schadstoffe (A2) dürfen in den Container. Lackierte Innenmöbel ohne gefährliche Inhaltsstoffe (A3) ebenfalls. Stark behandelte, imprägnierte Möbel gehören in den A4-Container.

Was passiert mit dem Holz nach der Abholung?

Altholz A1–A3 wird recycelt – zum Beispiel zu Spanplatten oder anderen Holzwerkstoffen – oder in Biomassekraftwerken zur Energiegewinnung genutzt.

Darf ich Holz in Deutschland verbrennen?

Naturbelassenes A1-Holz darf in zugelassenen Heizanlagen verbrannt werden. Das offene Verbrennen im Garten ist in den meisten Bundesländern verboten. Behandeltes Holz (A2–A4) darf grundsätzlich nicht verbrannt werden.

Wie lange kann ich einen Altholz-Container mieten?

Bei CURANTO sind 21 Tage Standzeit inklusive – 50 % mehr als bei den meisten Wettbewerbern (14 Tage). Eine Verlängerung ist auf Anfrage möglich.

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Datenstand: 28. Juli 2026