Autor: Sven Wähnke
Lesezeit: 11 Minuten
Heute bestellt – morgen geliefert: CURANTO liefert Altholz-Container in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) direkt an die Baustelle.
21 Tage Stellzeit – 50 % mehr als der Marktdurchschnitt (14 Tage)
TÜV-geprüft & zertifiziert
Größen 2,5–36 m³ – für Renovierung, Dachausbau und Gewerbebetrieb
Inkl. Transport & Entsorgung – Festpreis, keine versteckten Kosten
Bei Renovierungen, Abrissarbeiten oder Gartenprojekten fällt Holzabfall an. Je nach Behandlungsgrad gehört das Holz zur Klasse A1, A2, A3 oder A4 – und nur die richtige Einordnung bestimmt den Entsorgungsweg und den Preis. Diese Seite behandelt die Klassen A1–A3 (unbehandeltes bis leicht behandeltes Holz). Für schadstoffbelastetes A4-Holz gibt es einen separaten Container.

Alle Preise verstehen sich inklusive Transport, Anlieferung, Abholung und Entsorgung sowie bis zu 21 Tage kostenloser Stellzeit.
| Containergröße | Preisspanne |
|---|---|
| 3 m³ | ab 220 € – 349 € |
| 5 m³ | ab 229 € – 399 € |
| 7 m³ | ab 269 € – 509 € |
| 10 m³ | ab 309 € – 609 € |
| 20 m³ | ab 479 € – 799 € |
| 36 m³ | ab 719 € – 1.209 € |
Das Größenangebot variiert je nach Standort – einige Regionen bieten zusätzliche Zwischengrößen an, z. B. 2,5 m³ ab 179 €, 5,5 m³ ab 439 €, 6 m³ ab 269 €, 12 m³ ab 489 € oder 24 m³ ab 749 €. Den exakten Preis für Ihre PLZ zeigt der Online-Konfigurator sofort an.
Was beeinflusst den Preis? Die Sortenreinheit des Altholzes ist der wichtigste Kostenfaktor: Sauberes A1–A3-Holz ohne Fremdstoffe wird günstiger verwertet. Gelangen A4-Holz oder andere Fremdstoffe in den Container, steigt der Aufwand für die Sortierung – und damit der Preis.
Die Altholzverordnung (AltholzV) teilt Holzabfälle in vier Klassen ein. Für die Entsorgungskosten ist die Einordnung entscheidend: Je höher die Klasse, desto teurer und aufwendiger die Entsorgung.
A1 – Naturbelassenes Holz: Unbehandeltes Massivholz ohne jede Beschichtung oder chemische Behandlung. Typische Beispiele: einfache Bretter, Latten, Holzkisten, unbehandelte Paletten, Gartenpfähle ohne Imprägnierung.
A2 – Verleimtes oder beschichtetes Holz ohne Schadstoffe: Holz, das bearbeitet, aber nicht schädlich behandelt wurde. Dazu zählen verleimte Platten, furnierte Möbelteile oder Holz mit dünnen, unbedenklichen Beschichtungen.
A3 – Lackiertes oder lasiertes Innenholz: Stärker behandelte Oberflächen wie lackierte oder lasierte Möbel, Türen oder Wandverkleidungen. Gelten als nicht gefährlich und können recycelt werden.
A4 – Schadstoffbelastetes Holz (separat entsorgen): Holz, das mit gefährlichen Stoffen behandelt wurde – Eisenbahnschwellen, Leitungsmasten, imprägnierte Zaunpfähle, Holz mit PCP- oder Lindan-Belastung. A4-Holz muss in spezialisierten Entsorgungsanlagen behandelt werden und darf nicht in den A1–A3-Container. Dafür gibt es bei CURANTO einen separaten Container für Holz A4 (behandelt).
Für den A1–A3-Container gilt: Alle drei Klassen dürfen gemeinsam gesammelt werden, solange keine A4-Materialien oder sonstigen Fremdstoffe enthalten sind.
Nein, auch wenn beide gelegentlich verwechselt werden. Altholz kann grundsätzlich auch über den Sperrmüll entsorgt werden – aus Kostengründen lohnt sich aber die getrennte Entsorgung über den Altholz-Container, da Sperrmüll in der Regel teurer ist als sortenreines Altholz.
Umgekehrt gilt: Sperrmüll und Möbel (Polstermöbel, Matratzen, gepolsterte Sitzmöbel) dürfen nicht in den Altholz-Container – dafür gibt es den Container für Sperrgut und Sperrmüll. Nur Möbelteile aus reinem, unbehandeltem oder leicht behandeltem Holz (A1–A3) zählen als Altholz.
| Erlaubt | Nicht erlaubt |
|---|---|
| Naturbelassene Bretter, Latten, Balken (A1) | Imprägnierte Hölzer, Bahnschwellen, Leitungsmasten (A4) |
| Unbehandelte Paletten, Holzkisten (A1) | Holz mit PCP-, Lindan- oder Teerölbelastung |
| Verleimte Platten, furnierte Möbelteile ohne Schadstoffe (A2) | Metallbeschläge, Nägel in größeren Mengen, Kunststoffreste |
| Lackierte oder beschichtete Innenbauteile ohne gefährliche Inhaltsstoffe (A3) | Bauschutt, Dämmstoffe, Folien, Müll |
| Dachlatten, Schalungsbretter, Holzverkleidungen | Fliesen, Beton oder andere mineralische Baustoffe |
| Gartenholz ohne Imprägnierung (Zäune, Pergolen, Terrassendielen – nur wenn nicht mit Holzschutzmitteln behandelt) | Sperrmüll und Möbel (Polstermöbel, Matratzen, gepolsterte Sitzmöbel) |
Ein einziger falsch entsorgter Gegenstand – eine imprägnierte Zaunlatte oder ein Metallbeschlag – kann den gesamten Container als Mischabfall einstufen lassen. Holz daher direkt beim Abbau prüfen: keine Nägel, Farben, Kunststoffreste oder Schadstoffe.
Falls bei Ihrem Projekt neben Holz auch verunreinigter Bauschutt anfällt, können Sie dafür einen Container für verunreinigten Bauschutt mieten.
Für gewerbliche Betriebe, Handwerksbetriebe und Schreinereien ist die korrekte Einordnung nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) relevant – zum Beispiel für Entsorgungsnachweise oder Begleitscheine.
| AVV-Schlüssel | Abfallart | Einstufung |
|---|---|---|
| 17 02 01 | Holz (A1–A3, Bau-/Abbruchabfall, nicht gefährlich) | nicht gefährlich – Standard-Altholzcontainer |
| 17 02 04* | Holz mit gefährlichen Stoffen (A4) | gefährlich – separater A4-Container erforderlich |
| 15 01 03 | Verpackungen aus Holz (Paletten, Holzkisten) | nicht gefährlich |
| 03 01 05 | Holzbearbeitungsreste (Sägespäne, Sägemehl) | nicht gefährlich |
A4-Holz (AVV 17 02 04*) darf nicht in den Standard-Altholzcontainer – es muss über zugelassene Sonderabfallentsorger behandelt werden.
Bis ca. 0,5 m³: Kleine Mengen (einige Bretter, eine zerlegte Palette) können über den Restmüll oder den kommunalen Wertstoffhof entsorgt werden. Viele Gemeinden nehmen Altholz kostenlos oder gegen geringe Gebühr an – die kostenlose Menge variiert regional teils deutlich.
1–3 m³: Für mittlere Mengen bietet sich ein Big Bag an – kompakt, platzsparend und per Kranfahrzeug abholbar.
Ab 3 m³: Container mieten. Bei größeren Renovierungen, Dachausbauten oder gewerblichem Anfallen spart der Container Fahrten und Aufwand gegenüber Einzeltransporten.
Als Richtwert: 1 m³ entspricht etwa dem Inhalt eines vollen Kofferraums oder ca. 10 Schubkarren.
Naturbelassenes Holz (A1) darf in zugelassenen Feuerungsanlagen – Kaminöfen, Holzheizungen – verbrannt werden, sofern diese die Anforderungen der 1. BImSchV erfüllen.
Das offene Verbrennen von Holz im Garten oder auf der Baustelle ist in den meisten Bundesländern verboten oder auf bestimmte Ausnahmen beschränkt. Behandeltes Holz der Klassen A2, A3 und A4 darf grundsätzlich nicht verbrannt werden – weder im Freien noch in privaten Feuerungsanlagen. Die Verbrennung solcher Hölzer ist nach § 27 KrWG untersagt und kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Stellfläche: mindestens 3 m Breite × 5 m Länge
Höhenfreiheit: mindestens 5 m (kein Carport, keine überdachte Einfahrt)
Rangierabstand: mindestens 3 PKW-Längen vor dem Stellplatz
Tragfähigkeit: Zufahrtsweg muss mit bis zu 18 t belastbar sein
Auf öffentlichem Grund (Straße, Gehweg) ist eine Stellgenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. CURANTO übernimmt die Beantragung auf Wunsch.
Ein 3-m³-Container kostet bundesweit zwischen ab 220 € und ab 349 €, ein 7-m³-Container zwischen ab 269 € und ab 509 €. Den exakten Preis für Ihre PLZ zeigt der Online-Konfigurator.
Kleine Mengen über Restmüll oder Wertstoffhof, mittlere Mengen per Big Bag, größere Mengen ab 3 m³ am praktischsten über einen Container mit Anlieferung, Befüllung und Abholung.
Altholz kann beim kommunalen Wertstoffhof, über einen Big Bag oder über einen Altholz-Container abgegeben werden. Für größere Projekte ist der Container die effizienteste Lösung.
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Aus Kostengründen lohnt sich aber die getrennte Entsorgung über den Altholz-Container, da Sperrmüll in der Regel teurer ist als sortenreines Altholz. Umgekehrt gilt: Reines Sperrgut wie Polstermöbel oder Matratzen gehört nicht in den Altholz-Container.
Ja, viele Wertstoffhöfe nehmen kleinere Mengen Altholz kostenlos oder gegen geringe Gebühr an. Die kostenlose Höchstmenge variiert je nach Kommune teils deutlich – vorab beim örtlichen Wertstoffhof nachfragen lohnt sich.
A1: naturbelassenes Holz. A2: verleimt oder beschichtet, ohne Schadstoffe. A3: lackiert oder lasiert, ohne gefährliche Inhaltsstoffe. A4: schadstoffbelastetes Holz mit gefährlichen Holzschutzmitteln – muss separat entsorgt werden.
Das kommt auf die Behandlung an. Naturbelassene Massivholz-Möbel (A1) und verleimte oder furnierte Teile ohne Schadstoffe (A2) dürfen in den Container. Lackierte Innenmöbel ohne gefährliche Inhaltsstoffe (A3) ebenfalls. Stark behandelte, imprägnierte Möbel gehören in den A4-Container.
Altholz A1–A3 wird recycelt – zum Beispiel zu Spanplatten oder anderen Holzwerkstoffen – oder in Biomassekraftwerken zur Energiegewinnung genutzt.
Naturbelassenes A1-Holz darf in zugelassenen Heizanlagen verbrannt werden. Das offene Verbrennen im Garten ist in den meisten Bundesländern verboten. Behandeltes Holz (A2–A4) darf grundsätzlich nicht verbrannt werden.
Bei CURANTO sind 21 Tage Standzeit inklusive – 50 % mehr als bei den meisten Wettbewerbern (14 Tage). Eine Verlängerung ist auf Anfrage möglich.
Datenstand: 28. Juli 2026