Ja – der angezeigte Gesamtpreis ist Ihr verbindlicher Festpreis, basierend auf Ihren Angaben zu Aufstellort, Abfallart und Stelldauer. Versteckte Kosten gibt es nicht.
Der Preis gilt für das maximal zulässige Schüttgewicht der gewählten Abfallart. Zusatzkosten entstehen nur in zwei Fällen: wenn das Schüttgewicht überschritten wird oder wenn der Container mit nicht zulässigen Abfällen befüllt wurde.
Eine Barzahlung ist leider nicht möglich. CURANTO akzeptiert ausschließlich bargeldlose Zahlungsmethoden.
Beim Kauf auf Rechnung führen wir eine automatische Bonitätsprüfung durch. Dies ist ein Standardverfahren, das vor der Lieferung sicherstellt, dass die Zahlungsabwicklung reibungslos funktioniert.
Privatkunden werden dabei über unseren Zahlungsdienstleister Ratepay geprüft. Gewerbekunden durchlaufen eine separate Online-Bonitätsprüfung. Das Ergebnis erhalten Sie in der Regel sofort im Bestellprozess. Sollte der Rechnungskauf nicht genehmigt werden, stehen Ihnen alternativ Kreditkarte oder PayPal zur Verfügung.
Das hängt davon ab, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Auftrag handelt.
Gewerbekunden: Die Containermiete ist als Betriebsausgabe gemäß EStG steuerlich absetzbar und kann von den Betriebseinnahmen abgezogen werden.
Privatkunden: Steht die reine Entsorgung im Vordergrund, sind die Kosten grundsätzlich nicht absetzbar. Ist die Entsorgung jedoch eine Nebenleistung einer Handwerkerleistung – etwa bei einer Badsanierung – kann sie nach § 35a EStG steuerlich begünstigt sein. In diesem Fall sind 20 % der Entsorgungskosten anrechenbar, maximal 1.200 Euro. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater an.
Die Rückerstattung erfolgt umgehend über Ihre gewählte Zahlungsart – z. B. bei einer PayPal-Zahlung direkt auf Ihr PayPal-Konto.
Bei einer Rückerstattung erhalten Sie eine Gutschrift, die Sie entweder mit bestehenden Rechnungen verrechnen oder auf dem Weg Ihrer ursprünglichen Zahlungsart auszahlen lassen können.
Ja, bei CURANTO ist Zahlung auf Rechnung möglich. Als Zahlungsdienstleister nutzen wir hierfür Ratepay.
Rechnungen von CURANTO sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig. Das genaue Zahlungsziel entnehmen Sie Ihrem Rechnungsdokument.
Ja, jede Bestellung wird separat abgerechnet. Sie erhalten pro Bestellung eine eigene Rechnung.
Ja, das ist möglich. Wählen Sie dazu im Bestellprozess bitte die Option „Gewerbekunde" aus und hinterlegen Sie die gewünschten Unternehmens- und Rechnungsdaten.
Ja, bei CURANTO können Gutscheincodes im Bestellprozess eingelöst werden. Alle Informationen zu Gültigkeit und Bedingungen finden Sie auf unserer Gutscheinseite.
Ihre Rechnung erhalten Sie automatisch per E-Mail als PDF-Dokument. Registrierte Kunden können ihre Rechnungen zusätzlich jederzeit über ihr Kundenkonto abrufen.
Nein, bei CURANTO ist keine Anzahlung erforderlich. Sie zahlen erst nach Leistungserbringung.
Die Rückerstattung erfolgt immer über dieselbe Zahlungsart, die Sie bei der Bestellung verwendet haben.
Ja, bei CURANTO können Sie per Kreditkarte zahlen. Akzeptiert werden Visa und Mastercard.
Nein, eine nachträgliche Änderung der Zahlungsart ist leider nicht möglich. Bitte stornieren Sie in diesem Fall Ihre Bestellung und geben Sie eine neue Bestellung mit der gewünschten Zahlungsart auf.
Ihr Preis gilt zum Zeitpunkt der Bestellung – nachträgliche Preisänderungen haben keinen Einfluss auf Ihre laufende Bestellung. Eine Ausnahme bilden Miettoiletten mit einer Standzeit von mehr als 28 Tagen: Hier informieren wir Sie bei Preisanpassungen per E-Mail, und Sie haben in diesem Fall ein Kündigungsrecht.
Ja, der zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigte Preis ist bindend – vorausgesetzt, die vereinbarte Abfallart und das zulässige Schüttgewicht werden eingehalten.
Bei CURANTO zahlen Sie bequem mit der Zahlart Ihrer Wahl. Zur Verfügung stehen: PayPal, PayPal Ratenzahlung, Kreditkarte (Visa, Mastercard) sowie Kauf auf Rechnung und per SEPA Lastschrift über Ratepay.
Ihre Rechnung erhalten Sie in der Regel nach Erbringung der Leistung per E-Mail als PDF.
Wählen Sie in diesem Fall bitte eine alternative Zahlungsart aus. Bestellungen werden erst nach erfolgreicher Zahlung aktiviert und bearbeitet.
Ja. Wählen Sie im Bestellprozess die Option „Gewerbekunde“ und hinterlegen Sie Ihre Unternehmens- und Rechnungsdaten. Die Rechnung wird dann auf Ihr Unternehmen ausgestellt, die Umsatzsteuer ist ausgewiesen.
Nicht alle Zahlarten stehen für jede Bestellung zur Verfügung – dies hängt von einer automatischen Prüfung durch unseren Zahlungsanbieter ab. Wird Ihnen eine bestimmte Zahlart wie z. B. Rechnungskauf nicht angeboten, können Sie alternativ mit Kreditkarte oder PayPal bezahlen.
Für welche Beträge ist die Ratenzahlung verfügbar? Für Einkäufe zwischen 99 € und 10.000 €.
Welche Laufzeiten gibt es? 3, 6, 12 oder 24 Monate.
Fallen Zinsen an? Ja, grundsätzlich schon. Den genauen Zinssatz sehen Sie vor Vertragsabschluss im Checkout.
Wann wird die erste Rate abgebucht? Etwa 30 Tage nach Vertragsabschluss – automatisch vom hinterlegten Bankkonto.
Was brauche ich dafür? Ein deutsches PayPal-Konto mit bestätigtem Bankkonto und deutschem Wohnsitz.
Ja, CURANTO bietet individuelle Rahmenverträge für Gewerbekunden an. Für maßgeschneiderte Konditionen sprechen Sie bitte direkt unseren Vertrieb an – wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihren Betrieb.
Das hängt davon ab, ob es sich um gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle handelt.
Für gefährliche Abfälle sind Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger verpflichtet, die ordnungsgemäße Entsorgung sowohl untereinander als auch gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen. Seit dem 1. April 2010 erfolgt dies ausschließlich über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV).
Das Nachweisverfahren dient dazu, den Weg der Abfälle nach dem Grundsatz der lückenlosen Überwachung von der Entstehung bis zur Entsorgung zu verfolgen. Die Grundzüge regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die Nachweisverordnung (NachwV) bestimmt die konkreten Anforderungen.
Für nicht gefährliche Abfälle gilt grundsätzlich keine Nachweispflicht – allerdings müssen Gewerbekunden die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) zur Getrenntsammlung und Dokumentation einhalten. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zur Gewerbeabfallverordnung.
Ja, bei größeren Abfallmengen oder regelmäßigem Bedarf erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot mit attraktiven Konditionen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu unserem Vertrieb auf.
Die AVV-Nummer ist ein sechsstelliger Abfallschlüssel aus der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), die Teil des Europäischen Abfallverzeichnisses ist. Jede Abfallart hat genau eine AVV-Nummer – sie dient der eindeutigen Identifikation und Einstufung nach Gefährlichkeit.
Der Aufbau der Nummer folgt einem klaren System: Die ersten zwei Ziffern beschreiben die Hauptkategorie (z. B. 17 für „Bau- und Abbruchabfälle"), die nächsten zwei Ziffern eine Untergruppe (z. B. 17 01 für „Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik") und die letzten zwei Ziffern die spezifische Abfallart (z. B. 17 01 01 für „Beton"). Gefährliche Abfälle werden auf dieselbe Weise erfasst und sind entsprechend gekennzeichnet.
Ja, in Ihrem CURANTO Kundenkonto können Sie verschiedene Projekte und Baustellen anlegen und zentral verwalten. So behalten Sie auch bei bundesweiten Projekten jederzeit den Überblick.
Über Ihr CURANTO Kundenkonto können Sie verschiedene Projekte und Baustellen anlegen und diese separat verwalten. CURANTO liefert bundesweit – die gleichzeitige Versorgung mehrerer Standorte ist für uns kein Problem.
Ja, CURANTO bietet auch Dauertausch-Lösungen für Gewerbekunden an. Für die Einrichtung eines regelmäßigen Containeraustauschs sprechen Sie bitte unseren Vertrieb an – wir finden die passende Lösung für Ihren Betrieb.
Ja, für gewerbliche Dauerlösungen bietet CURANTO individuelle Optionen – von Langzeitmieten bis hin zu Containerstationen. Sprechen Sie unseren Vertrieb an, wir erarbeiten gemeinsam die kostengünstigste Lösung für Ihren Bedarf.
Ja, bei einer Aufstellung auf öffentlichem Grund ist eine Genehmigung der zuständigen Kommune erforderlich. Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig vor dem geplanten Aufstelltermin beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Ja, CURANTO bietet Gewerbekunden gerne langfristige Rahmenverträge für die Dauermiete von Toilettenkabinen an. Sprechen Sie unseren Vertrieb an – wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihren Betrieb.
Der Begleitschein ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Nachweisdokument für die Entsorgung gefährlicher Abfälle. Er dient dazu, den Entsorgungsweg lückenlos zu dokumentieren und wird von Erzeuger, Transporteur und Entsorger elektronisch signiert.
Wenn ein Entsorgungsfachbetrieb gefährliche Abfälle von verschiedenen Gewerbebetrieben entsorgt, kann die Nachweispflicht auch über einen Sammelentsorgungsnachweis abgedeckt werden – ein Einzelnachweis ist dann nicht erforderlich, sofern der Abfallerzeuger weniger als 20 Tonnen pro Jahr zu entsorgen hat.
Bei CURANTO anfallenden Abfallarten wie Holz A4 oder KMF, die der Nachweispflicht unterliegen, unterstützen wir Sie auf Anfrage bei der Dokumentation. Sprechen Sie dazu einfach unseren Kundenservice an.
Die Verantwortung für die korrekte Deklaration der Abfallart liegt beim Auftraggeber. Wer Abfälle falsch angibt, haftet für die dadurch entstehenden Mehrkosten der Entsorgung sowie für mögliche rechtliche Konsequenzen. CURANTO empfiehlt daher, im Zweifelsfall den Abfallberater zu nutzen oder vorab unseren Kundenservice zu kontaktieren.
Rechnungen von CURANTO sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Ein darüber hinausgehendes Zahlungsziel kann im Rahmen eines individuellen Rahmenvertrags vereinbart werden – sprechen Sie dazu unseren Vertrieb an.
Ja, CURANTO belohnt treue Kunden. Privatkunden profitieren ab der 3. Bestellung von attraktiven Vorteilen im Rahmen unseres Treueprogramms.
Alle Details zu den aktuellen Konditionen finden Sie auf unserer Cashback-Aktionsseite.
Eine SEPA-Lastschrift ist derzeit leider nicht als Zahlungsart verfügbar. Gewerbekunden können per Rechnung zahlen.
Einen festen Reinigungstag können wir leider nicht garantieren. Die Reinigung erfolgt wöchentlich im Rahmen unserer Reinigungstouren – der genaue Wochentag richtet sich nach der jeweiligen Tourenplanung in Ihrer Region.
Ja, die Bereitstellung von Sanitäranlagen auf Baustellen ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Grundlage bildet die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der Technischen Regel ASR A4.1.
Für Baustellen mit bis zu zehn Beschäftigten sind mobile anschlussfreie Toilettenkabinen ausreichend. Werden auf einer Baustelle mehr als zehn Beschäftigte länger als zwei zusammenhängende Wochen gleichzeitig beschäftigt, sind fest eingerichtete Toilettenräume bereitzustellen. BGBau-Medien
Auf Baustellen mit bis zu 21 Beschäftigten kann auf getrennte Sanitärräume für Frauen und Männer verzichtet werden, sofern eine zeitlich getrennte Nutzung sichergestellt ist. BGBau-Medien
Wie viele Kabinen Sie für Ihre Baustelle benötigen, erfahren Sie in unserem FAQ zur Anzahl der Toilettenkabinen oder direkt über unseren Support.
Als Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer sind Sie verpflichtet, Ihre Entscheidungen zur Getrenntsammlung und Entsorgung elektronisch zu dokumentieren und diese Dokumentation der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Der Nachweis kann durch Lagepläne, Fotos, Praxisbelege wie Liefer- oder Wiegescheine oder ähnliche Dokumente erfolgen. Der Abfallerzeuger muss außerdem einen Beleg des Entsorgers vorlegen können, aus dem hervorgeht, dass die getrennt gesammelten Abfälle der stofflichen Verwertung zugeführt worden sind. Die Dokumentationen sind mindestens drei Jahre aufzubewahren.
CURANTO stellt Ihnen auf Anfrage alle erforderlichen Entsorgungsnachweise per E-Mail zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Gewerbeabfallverordnung.
Schäden oder Diebstahl an der Toilettenkabine fallen in der Regel unter die Betriebshaftpflichtversicherung des Auftraggebers. Bitte prüfen Sie den genauen Deckungsumfang vorab mit Ihrem Versicherer.
Die Nachweispflicht gilt für alle gefährlichen Abfälle. Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Entsorgung sowohl untereinander als auch gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen – vor Beginn der Entsorgung sowie nach deren Durchführung.
Welche Abfallarten als gefährlich eingestuft sind, ergibt sich aus der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Im CURANTO-Sortiment betrifft dies insbesondere Holz A4 und KMF. Bei Fragen zu spezifischen Abfallarten sprechen Sie bitte unseren Kundenservice an.
Ja, ein Umsetzen der Toilettenkabine ist möglich. Dies kann im Rahmen unserer wöchentlichen Reinigungstouren erledigt werden. Sprechen Sie uns bitte frühzeitig an, damit wir den Umzug einplanen können.
Ja, Bauunternehmen und Veranstalter mit einem Jahresbedarf ab 50 Toilettenkabinen profitieren von individuell ausgehandelten Konditionen. Nehmen Sie Kontakt zu unserem Vertrieb auf – wir gestalten ein Angebot passend zu Ihrem Bedarf.
Als gewerblicher Abfallerzeuger sind Sie gesetzlich verpflichtet, Abfälle getrennt zu sammeln und zu dokumentieren. Die Grundlage hierfür bildet die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). CURANTO unterstützt Sie dabei mit einer fachgerechten und rechtssicheren Entsorgung.
Alle wichtigen Informationen zur Gewerbeabfallverordnung und Ihren Pflichten als Unternehmen finden Sie auf unserer Informationsseite zur Gewerbeabfallverordnung.
Ja, CURANTO stellt Ihnen auf Anfrage einen Entsorgungsnachweis per E-Mail zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu einfach mit Ihrer Bestellnummer an unseren Kundenservice.
Ja, ab einem Jahresbedarf von 50 Toilettenkabinen bieten wir individuelle Preiskonditionen an. Sprechen Sie dazu einfach unseren Vertrieb an – wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.
Ist die Toilettenkabine am Servicetag nicht zugänglich, kann die Reinigung nicht durchgeführt werden. Der nächste Reinigungsversuch erfolgt in der Folgewoche. Die Mietkosten bleiben unabhängig davon bestehen. Bitte stellen Sie sicher, dass die Zufahrt und der Standort der Kabine am Servicetag jederzeit frei zugänglich sind.
Ja. Privatkunden zahlen einen Pauschalpreis – vorausgesetzt, Abfallart und zulässiges Schüttgewicht werden eingehalten. Gewerbekunden werden nach tatsächlichem Transportaufwand und Entsorgungsgewicht abgerechnet.
Unser Team ist telefonisch und per WhatsApp von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 16:30 Uhr für Sie da – ausgenommen bundesweite und nordrhein-westfälische Feiertage.
Außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie uns jederzeit über unser Kontaktformular.
Ja, CURANTO bietet Container, Big Bags und Miettoiletten bundesweit an. Ob und zu welchem Preis wir in Ihrer Region verfügbar sind, können Sie direkt über unseren Shop herausfinden:
CURANTO richtet sich an Privatpersonen und Geschäftskunden gleichermaßen.
Privatkunden nutzen CURANTO typischerweise für Entrümpelungen, Gartenarbeiten, Renovierungen oder die Haushaltsauflösung. Geschäftskunden wie Handwerksbetriebe, Bauunternehmen, Veranstalter und Kommunen profitieren von zuverlässiger Entsorgungslogistik und flexiblen Lösungen für den laufenden Betrieb – ob Einmalbestellung oder regelmäßiger Bedarf.
Bei Problemen nach der Lieferung erreichen Sie unseren Kundenservice telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail – von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 16:30 Uhr. Außerhalb der Geschäftszeiten steht Ihnen unser Kontaktformular jederzeit zur Verfügung.
CURANTO ist die digitale Marke der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH mit Sitz in Viersen (NRW). Die EGN ist eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Krefeld und verbindet langjährige Erfahrung in der Entsorgungsbranche mit einem modernen, digitalen Bestellerlebnis.
Bei der Entsorgung von Abfällen entstehen CO₂-Emissionen – hauptsächlich durch den Transport (Diesel- und Benzinverbrauch), den Recyclingprozess (Energieverbrauch der Aufbereitungsanlagen) sowie den allgemeinen Betrieb. Die genaue CO₂-Bilanz hängt dabei von der Abfallart, dem Gewicht und der Transportdistanz ab.
CURANTO arbeitet ausschließlich mit EFB-zertifizierten Partnerunternehmen zusammen, die jährlich geprüft werden. So stellen wir sicher, dass Abfälle so ressourcenschonend wie möglich verwertet werden – zum Schutz von Umwelt und Klima.
Bei einer Bestellung bis 12:00 Uhr erfolgt die Lieferung in der Regel am nächsten Werktag. Eine lange Vorlaufzeit ist bei CURANTO also nicht notwendig – Sie können kurzfristig und flexibel bestellen.
Nein, die Abholung erfolgt automatisch zum von Ihnen bei der Bestellung angegebenen Abholtermin – ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.
Am Tag vor der geplanten Abholung informieren wir Sie noch einmal per Nachricht. So haben Sie die Möglichkeit, uns rechtzeitig zu kontaktieren, falls Sie den Container länger benötigen und die Stelldauer verlängern möchten.
Sollte die Aufstellung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich sein, wird eine Fehlfahrt berechnet. Unser Support meldet sich in diesem Fall unaufgefordert bei Ihnen, um einen neuen Liefertermin zu vereinbaren.
Um eine Fehlfahrt zu vermeiden, stellen Sie bitte sicher, dass die Zufahrt am Liefertag frei und ausreichend breit ist und die erforderlichen Platzverhältnisse vor Ort gegeben sind.
Eine gesonderte Express-Option ist bei CURANTO nicht notwendig. Bei einer Bestellung bis 12:00 Uhr liefern wir in der Regel bereits am nächsten Werktag – das entspricht in rund 90 % der Fälle einer Lieferung am Folgetag.
CURANTO liefert bundesweit – egal ob Container, Big Bags oder Miettoiletten. Ob Ihr Standort verfügbar ist und welche Preise für Ihre Region gelten, sehen Sie direkt im Bestellprozess:
Abholungen finden im Laufe des Tages statt. Je nach Tourenplanung und Auslastung kann die Abholung auch am späten Nachmittag erfolgen. Eine genaue Uhrzeit kann daher nicht garantiert werden.
Den frühestmöglichen Aufstelltermin sehen Sie direkt im Bestellprozess über den integrierten Kalender – transparent und ohne Rückfragen.
Bei einer Bestellung bis 12:00 Uhr liefern wir in der Regel am nächsten Werktag. So profitieren Sie von einer schnellen und zuverlässigen Lieferung, ohne lange Vorlaufzeiten einplanen zu müssen – ideal auch für kurzfristige Baustellen- oder Entrümpelungsprojekte.
Unsere Lieferungen finden regulär von Montag bis Freitag statt. In manchen Regionen ist zusätzlich eine Samstaglieferung bis 13:00 Uhr möglich. Ob das für Ihren Standort gilt, sehen Sie im Bestellprozess. Sonntags führen wir keine Lieferungen durch.
Eine persönliche Anwesenheit ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert – so können Sie die Abholung direkt beim Fahrer quittieren.
Wichtig ist, dass die Zufahrt zum Container am Abholtag ungehindert zugänglich und befahrbar ist. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie über die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten erreichbar sind, falls unser Fahrer kurzfristig Rückfragen hat.
Eine persönliche Anwesenheit ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert – so können Sie dem Fahrer die gewünschte Stellposition direkt mitteilen und Missverständnisse vermeiden.
Sollten Sie nicht vor Ort sein, stellen Sie bitte sicher, dass die Zufahrt zum Aufstellort am Liefertag ungehindert und ohne Hindernisse zugänglich ist. Hinterlassen Sie im Bestellprozess außerdem einen aussagekräftigen Lagerhinweis mit der genauen Stellposition. Darüber hinaus sollten Sie über die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten erreichbar sein, damit unser Fahrer Sie bei Rückfragen kurzfristig erreichen kann.
Die Abholung erfolgt automatisch zum bei der Bestellung angegebenen Wunschtermin. Eine telefonische Ankündigung erfolgt nicht.
Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen für eine reibungslose Abholung:
Sollte der Container am Abholtag nicht zugänglich sein, informieren Sie uns bitte spätestens einen Werktag vorher bis 15:00 Uhr (Mo–Fr). Fehlfahrten, die durch fehlende Zugänglichkeit entstehen, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.
Eine genaue Uhrzeit können wir leider nicht garantieren – die tatsächliche Ankunftszeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Verkehrsaufkommen, Wartezeiten an Entsorgungsanlagen und der täglichen Tourenplanung unserer Fahrer.
Im Bestellprozess können Sie jedoch ein bevorzugtes Zeitfenster auswählen – vormittags, nachmittags oder ganztags. So planen wir Ihre Lieferung so nah wie möglich an Ihren Wünschen. Damit Sie gut vorbereitet sind, rufen wir Sie auf Wunsch ca. eine Stunde vor der Lieferung an.
CURANTO bietet zwei Containerarten an:
Welcher Container für Ihre Abfallart und Menge am besten geeignet ist, ermitteln Sie schnell und einfach mit unserem Abfallberater.
Der Container darf maximal bis zur Ladekante befüllt werden – nicht darüber hinaus. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und notwendig, damit der Container sicher transportiert werden kann.
Das maximale Transportgewicht beträgt 10 Tonnen. Ist der Container schwerer beladen, darf er nicht transportiert werden und muss vor der Abholung entsprechend entladen werden.
Bitte beachten Sie zusätzlich das für Ihre Bestellung geltende Schüttgewicht – dieses ist abhängig von der gewählten Abfallart und Behältergröße. Bei einer Überschreitung fallen zusätzliche Entsorgungskosten an.
Einen Containertausch können Sie jederzeit beauftragen. Sie haben drei Möglichkeiten:
Für die Anfahrt des Lkw sind eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4 m und eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 m erforderlich. Zusätzlich werden vor der Stellfläche ca. 10 m Rangierplatz für den Lkw benötigt.
Wie die Aufstellung konkret abläuft, zeigen wir Ihnen in unserem Erklär-Video auf YouTube.
Nein, der Untergrund muss befestigt, eben und tragfähig sein. Empfindliche Untergründe wie Rasenflächen oder Verbundpflaster sind nicht für die Anfahrt eines Lkw geeignet und können durch die Gewichtsbelastung beschädigt werden.
Zum Schutz Ihres Untergrunds können Sie vor Ort Bretter unterlegen (gilt für Absetzcontainer). Die Verantwortung für den Schutz des Untergrunds liegt beim Auftraggeber.
Um den Container gegen eine Befüllung durch Dritte zu schützen, sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Schäden am Container sollten umgehend gemeldet werden. Bei Privatpersonen greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung. Gewerbekunden sind über ihre Betriebshaftpflicht abgesichert. Bitte prüfen Sie den Deckungsumfang vorab mit Ihrem Versicherer.
Bei Vandalismus greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung (Privatpersonen) bzw. die Betriebshaftpflicht (Gewerbekunden). Für Schäden durch Fremdbefüllung trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Um Fremdbefüllung zu vermeiden, empfehlen wir einen Container mit Deckel zu bestellen, den Container auf Privatgelände aufzustellen oder ihn mit einem Bauzaun zu sichern.
CURANTO bietet Container von 1 m³ bis 40 m³ an. Welche Größen in Ihrer Region und für Ihre Abfallart verfügbar sind, sehen Sie direkt im Bestellprozess – das Angebot kann je nach PLZ und Abfallart variieren.
Die passende Containergröße hängt von der Abfallart und der anfallenden Menge ab. Unser Abfallberater hilft Ihnen dabei – er empfiehlt nicht nur die richtige Abfallart, sondern auch die passende Containergröße für Ihr Vorhaben.
Die benötigte Anzahl an Containern hängt von der Art und Menge Ihrer Abfälle ab. Als Orientierung hilft unser Abfallberater – er empfiehlt die passende Containergröße für Ihr Vorhaben. Bei größeren Projekten helfen wir Ihnen gerne dabei, eine Bemessungsgrundlage für Ihre Abfallmengen zu erarbeiten. Sprechen Sie uns einfach an.
Das Gewicht eines Containers kann sich durch Regen oder Schnee erhöhen. Wenn Sie dies vermeiden möchten, empfehlen wir Ihnen einen gedeckelten Container (je nach Verfügbarkeit). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Ihren Container mit einer Plane vor äußeren Gegebenheiten zu schützen.
Wird der Container auf öffentlichem Grund aufgestellt, ist eine Stellgenehmigung erforderlich. Diese beantragen Sie bei der zuständigen Verwaltungsbehörde – in der Regel das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde. Die Genehmigung muss CURANTO vor der Aufstellung vorliegen.
In vielen Orten übernimmt CURANTO die Beantragung für Sie. Wählen Sie dazu im Bestellprozess einfach die optionale Stellgenehmigung aus.
Ja, verschiedene Containergrößen sind auch mit Deckel erhältlich. Ein Deckel schützt den Container vor Fremdbefüllung und Witterungseinflüssen. Ob die Deckelvariante für Ihre gewünschte Containergröße verfügbar ist, sehen Sie direkt im Bestellprozess.
Die Stellzeit legen Sie bei der Bestellung frei nach Ihrem Bedarf fest. Auch nachträglich können Sie die Stelldauer jederzeit anpassen – entweder direkt über Ihr Kundenkonto oder über unseren Support. Bitte beachten Sie dabei eine Vorlaufzeit von in der Regel 2 Werktagen.
Ja, beide Lösungen haben unterschiedliche Stärken:
Der Big Bag benötigt deutlich weniger Stellfläche als ein Container und kann daher auch an schwer zugänglichen Stellen oder auf Baustellen mit wenig Platz eingesetzt werden. Für Abfallmengen unter 1 m³ ist der Big Bag in der Regel die günstigere Wahl. Ab 2–3 m³ ist ein Container fast immer wirtschaftlicher.
Der Container bietet mehr Volumen (bei CURANTO von 1 m³ bis 40 m³), ist stabiler bei schweren Materialien und besser geeignet für größere Projekte wie Baustellen oder Entrümpelungen. Der Big Bag empfiehlt sich für kleinere Mengen, beengte Platzverhältnisse oder wenn kein Lkw-Zugang möglich ist.
Die genauen Abmessungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Artikeldetailseite. Bei den angegebenen Maßen handelt es sich um Richtwerte – je nach Modell kann es zu Abweichungen kommen.
Bei CURANTO ist folgende Stellzeit im Preis inbegriffen:
Die Stelldauer können Sie flexibel anpassen: Eine Verkürzung ist ebenso möglich wie eine kostenpflichtige Verlängerung über die inkludierte Stellzeit hinaus.
Wir empfehlen, den Container nach der Aufstellung nicht mehr zu versetzen oder zu drehen. Ein befüllter Container lässt sich in der Regel nicht mehr in seine ursprüngliche Position zurückbewegen – das kann die Abholung erschweren oder verhindern. Um eine reibungslose Abholung sicherzustellen, sollte der Container an seinem ursprünglichen Aufstellort verbleiben.
Ein Big Bag ist ein robuster Kunststoffgewebesack zur Entsorgung kleinerer Abfallmengen. Er eignet sich für fast alle nicht gefährlichen Abfallarten – besonders gut für Bauschutt, Baumischabfall, Grünschnitt und Sperrmüll. Gefährliche Abfälle oder Materialien, die einer gesonderten Entsorgung bedürfen, dürfen nicht im Big Bag entsorgt werden. Den passenden Big Bag für Ihre Abfallart finden Sie in unserem Shop.
Ein Container kann sowohl auf privatem Grundstück als auch auf öffentlichem Grund aufgestellt werden – etwa am Straßenrand, auf dem Gehweg, einem öffentlichen Parkplatz oder in einer Parkbucht.
Für die Aufstellung auf öffentlichem Grund ist eine Stellgenehmigung (Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen) erforderlich. Diese beantragen Sie bei der zuständigen Verwaltungsbehörde, in der Regel dem Ordnungsamt Ihrer Gemeinde. Die Genehmigung muss CURANTO vor der Aufstellung vorliegen.
In vielen Orten übernimmt CURANTO die Beantragung für Sie – wählen Sie dazu im Bestellprozess einfach die optionale Stellgenehmigung aus.
Mit einem CURANTO Kundenkonto verwalten Sie Ihre Aufträge bequem an einem Ort. Folgende Funktionen stehen Ihnen zur Verfügung:
Ja, eine Stornierung ist möglich. Es gelten die gleichen Stornierungsbedingungen wie beim Container – kostenlos bis 24 Stunden vor der geplanten Lieferung, spätestens bis 16:30 Uhr des Vortages.
Nachträgliche Änderungen an einer Bestellung sind in der Regel nicht möglich, da die Daten direkt nach der Bestellung im System verarbeitet werden. Bitte stornieren Sie in diesem Fall Ihre bestehende Bestellung und geben Sie eine neue Bestellung mit den korrekten Daten auf.
Bei Fragen hilft Ihnen unser Support gerne weiter.
Mit der CURANTO App verwalten Sie Ihre Aufträge bequem von unterwegs. Die App bietet folgende Funktionen:
Ja, eine kostenlose Stornierung ist bis 24 Stunden vor der geplanten Aufstellung möglich – jedoch spätestens bis 16:30 Uhr des Vortages. Kontaktieren Sie dazu bitte unseren Support.
Am Aufstelltag selbst ist eine kostenlose Stornierung nicht mehr möglich. In diesem Fall fallen Kosten für die vergebliche Anfahrt an.
Nein, eine Registrierung ist für die Bestellung nicht erforderlich. Wir empfehlen jedoch, ein Kundenkonto anzulegen – so haben Sie alle Ihre Aufträge im Überblick und können Termine, Daten und Dokumente bequem selbst verwalten.
Nein, das ist nicht erlaubt. Das Verbrennen von Abfällen im Container ist aus Sicherheits- und Umweltschutzgründen strikt untersagt. Auch das Komprimieren von Abfällen – etwa durch Befahren mit Fahrzeugen – ist nicht zulässig, da dies zu Übergewicht und Transportproblemen führen kann.
Der wichtigste Hebel ist die saubere Abfalltrennung. Je sortenreiner Ihre Abfälle sind, desto günstiger ist die Entsorgung – weil Recyclinganlagen vorsortierte Abfälle effizienter verarbeiten können. Schlecht getrennte Abfälle müssen aufwendig nachsortiert werden, was die Entsorgungskosten erhöht.
In der Praxis kann es daher günstiger sein, zwei separate Container für verschiedene Abfallarten zu bestellen, als alles in einen Baumischabfall-Container zu füllen. Unser Abfallberater hilft Ihnen, die kostengünstigste Lösung für Ihr Projekt zu finden.
Was darf rein?
Ausschließlich mineralische Materialien mit einer max. Kantenlänge von 80 cm wie z. B. Mauerwerk, Stahlbeton, Ziegelsteine, reiner Betonabbruch, Fliesen und Kacheln (mit Kleber), Dachziegel, Mörtel- oder Putzreste, Estrich, Zement, Granit, Pflastersteine, Marmor, Waschbecken und Toilettenschüsseln (Keramik), Spiegel und Materialien, die geringfügig mit den folgenden Materialien verunreinigt sind: Bodenaushub (Erde, Sand, Kies oder Lehm), Holz, Folien, Tapetenreste, Kabel oder Rohre, Metalle (z. B. Moniereisen), Glasreste, Papier o. Ä.
Was darf nicht rein?
Rigipsplatten, Leichtbausteine (Ytong, Poroton etc.), Schamott, Dachpappe, Isolier- und Dämmstoffe (wie z.B. Glaswolle, Dämmstyropor, etc.), Bimsbeton, Metalle, Kunststoffe, Fensterrahmen, Badewanne, Papier o. Ä., Flüssigkeiten, E-Geräte, Motoren, gefährliche Abfälle wie z.B. Lacke & Farben, Öle, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien
Hinweis: Für diesen Abfall stellen wir Container nur bis maximal 7m³ zu Verfügung. Bei voller Befüllungen werden die Container zu schwer und können nicht mehr transportiert werden.
Nein, CURANTO nimmt grundsätzlich keinen Sondermüll an. Ausnahmen bilden Holz A4 (behandeltes Holz) und KMF (Künstliche Mineralfasern), die bei uns fachgerecht entsorgt werden können. Für alle anderen gefährlichen Abfälle wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Sondermüllentsorger.
Was darf rein?
Bauschutt wie Sanitärkeramik (WCs, Waschbecken, Duschtassen etc.), Fliesen, Putz etc., - alle vorgenannten Positionen bis zu einem max. Anteil von 15% in Summe - sonstige Renovierungsabfälle, wie Tapetenreste, Rigipsplatten, Fermacellplatten, Heraklit, Kabel- und Rohrreste, unbehandeltes Massivholz, Einwegpaletten, Balken, Kanthölzer, Bretter, Bohlen, Kisten, Späne etc., unbehandelte Türblätter und -zargen aus dem Innenbereich, Profilblätter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken etc., Holzmöbel, Glasbruch, Flexscheiben und Schleifpapiere, Metalle und Schrott, Folien und leere Kunststoffeimer, Sauerkrautplatten (HBCD frei), Textil, Gips, Leichtbauplatten, Langfaser-Holzwolle, Teppich
Hinweis:
Sollten Sie einen hohen Anteil an Bauschutt entsorgen wollen, ist es die günstigere Variante 2 Container zu bestellen
- Container Baumischabfall leicht
- Container Bauschutt
Was darf nicht rein?
Holz A4, Teerhaltige Dachpappe, Speisereste, Isolier- oder Dämmstoffe (wie z.B. Glaswolle, Dämmstyropor, etc.), asbesthaltige Baustoffe o.Ä., E-Geräte, Motoren, gefährliche Abfälle wie z.B. Lacke & Farben, Öle, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien
Das hängt von der gewählten Abfallart ab. Wählen Sie bei der Bestellung die passende Abfallart – anschließend dürfen alle für diese Kategorie zugelassenen Materialien im Container entsorgt werden.
CURANTO bietet Container für folgende Abfallarten an:
Wenn Sie unsicher sind, welche Abfallart zu Ihrem Abfall passt, hilft Ihnen unser Abfallberater weiter – oder Sie nehmen direkt Kontakt mit uns auf.
Über CURANTO können Sie eine Vielzahl von Abfallarten entsorgen – darunter Abfälle aus Baumaßnahmen, Renovierungen und Entrümpelungen sowie Holzabfälle, Gartenabfälle, Erdaushub und Sperrgut.
Welche Abfallart für Ihr Material die richtige ist, ermitteln Sie schnell und einfach mit unserem Abfallberater.
Was darf rein?
Bauschutt wie Sanitärkeramik (WCs, Waschbecken, Duschtassen etc.), Fliesen, Putz etc., - alle vorgenannten Positionen bis zu einem max. Anteil von 15% in Summe - sonstige Renovierungsabfälle, wie Tapetenreste, Rigipsplatten, Fermacellplatten, Heraklit, Kabel- und Rohrreste, unbehandeltes Massivholz, Einwegpaletten, Balken, Kanthölzer, Bretter, Bohlen, Kisten, Späne etc., unbehandelte Türblätter und -zargen aus dem Innenbereich, Profilblätter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken etc., Holzmöbel, Glasbruch, Flexscheiben und Schleifpapiere, Metalle und Schrott, Folien und leere Kunststoffeimer, Sauerkrautplatten (HBCD frei), Textil, Gips, Leichtbauplatten, Langfaser-Holzwolle, Teppich
Was darf nicht rein?
Holz A4, Teerhaltige Dachpappe, Speisereste, Isolier- oder Dämmstoffe (wie z.B. Glaswolle, Dämmstyropor, etc.), asbesthaltige Baustoffe o.Ä., E-Geräte, Motoren, gefährliche Abfälle wie z.B. Lacke & Farben, Öle, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien
Was darf rein?
Fensterholz, Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterrahmen, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Gartenhäuser, Holzzäune, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände sowie auch unbehandeltes Holz und behandeltes Holz, Dachbalken, Dachstuhl
Was darf nicht rein?
Möbel, Parkett, Laminat, Metalle, Bauschuttabfälle wie Mauerwerk, Beton, Schutt, Keramik, Erde, Mauern, Sandstein, Dachziegel, Estrich, Bodenmaterial, Bahnschwellen, Flüssigkeiten, Hölzer mit einer Kantenlänge von mehr als 300 cm, gefährliche Abfälle wie z.B. Lacke, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Isolier- oder Dämmstoffe (wie z.B. Glaswolle, Dämmstyropor, etc.), Dachpappe
Was darf rein?
Gemischte Verpackungen, Verpackungsmaterialien, sonstige Kunststoffe wie z.B. Verpackungsmaterialien aus Papier und Pappe, Verpackungsmaterialien aus Kunststoff, Styroporformteile, Styroporchips, Kunststoffsäcke, Kunststoffeimer, Tüten, Abdeckplanen, Zellstoffabfälle
Was darf nicht rein?
Bauschutt wie Sanitärkeramik (WCs, Waschbecken, Duschtassen etc.), Fliesen, Putz etc., Bims-, Poren- und Gasbetonsteine (z. B. Ytong), Holz A4, Speisereste, Teerhaltige Dachpappe, Isolier- oder Dämmstoffe (wie z.B. Styropor Dämmplatten aus EPS/XPS, Glaswolle, KMF), asbesthaltige Baustoffe o.Ä., E-Geräte, Motoren, Möbel, gefährliche Abfälle wie z.B. Lacke & Farben, Öle, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Holz, Metalle, Erde, Boden, Baustoffe, Kabel
Ihre Abfälle werden von CURANTO fach- und umweltgerecht entsorgt. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (EFB) stehen wir für einen verantwortungsbewussten und nachhaltigen Umgang mit allen Abfallarten. CURANTO arbeitet ausschließlich mit EFB-zertifizierten Partnerunternehmen zusammen, die regelmäßig jährlich geprüft werden – so ist eine gesetzeskonforme und nachhaltige Entsorgung auf der gesamten Verwertungskette sichergestellt.
Weitere Informationen zu einzelnen Abfallarten finden Sie in unserem Abfalllexikon.
Was darf rein?
Sperrmüll, Hausrat wie Einrichtungsgegenstände, Möbel jeglicher Art (z.B. Betten, Küchen, Stühle, Tische, Sofas, Schränke, Regale, Schreibtische), Matratzen, Glas (z.B. Spiegel, Haushaltsgläser, Fensterglas (vorgenannte in Summe max. 10%)), Lattenroste, Textilien (z.B. Kleidung, Vorhänge, etc.), Kunststoffe (z.B. CDs, Küchenutensilien, Spielzeuge, etc.) , Teppiche etc., Töpfe, Pfannen, Geschirr, Besteck, Gartengeräte, Sanitärkeramik (WCs, Waschbecken, Duschtassen etc.), Aquarien, MDF-Platten, Pressspan, Parkett, Laminat, Rollos, Deko, Fahrräder, Zargen und Innentüren, Tapeten
Was darf nicht rein?
Bauschutt, Fliesen, Putz etc., Bims-, Poren- und Gasbetonsteine (z. B. Ytong), Holz A4, Speisereste, Teerhaltige Dachpappe, Isolier- oder Dämmstoffe (wie z.B. Glaswolle, Dämmstyropor, etc.), asbesthaltige Baustoffe o.Ä., E-Geräte, Motoren, Heizkörper, gefährliche Abfälle wie z.B. Lacke & Farben, Öle, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien
Was darf rein?
sonstige Renovierungsabfälle, wie Tapetenreste, Rigipsplatten, Fermacellplatten, Heraklit, Kabel- und Rohrreste, Putzreste, unbehandeltes Massivholz, Einwegpaletten, Balken, Kanthölzer, Bretter, Bohlen, Kisten, Späne etc., unbehandelte Türblätter und -zargen aus dem Innenbereich, Profilblätter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken etc., Holzmöbel, Glasbruch, Flexscheiben und Schleifpapiere, Metalle und Schrott, Folien und leere Kunststoffeimer, Sauerkrautplatten (HBCD frei), Textil, Gips, Leichtbauplatten, Langfaser-Holzwolle, Teppich, Eimer, Verpackungsmüll
Was darf nicht rein?
Bauschutt wie Sanitärkeramik (WCs, Waschbecken, Duschtassen etc.), Fliesen, Putz etc., Bims-, Poren- und Gasbetonsteine (z. B. Ytong), Holz A4, Speisereste, Teerhaltige Dachpappe, Isolier- oder Dämmstoffe (wie z.B. Glaswolle, Dämmstyropor, etc.), asbesthaltige Baustoffe o.Ä., E-Geräte, Motoren, gefährliche Abfälle wie z.B. Lacke & Farben, Öle, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien
Hinweis:
Sollten Sie zusätzlich Bauschutt entsorgen wollen, ist es es vorteilhaft einen Container für Bauschutt zu bestellen.
Was darf rein?
Vornehmlich naturbelassenes Holz ohne Oberflächenbehandlung wie Anstrich, Lasur oder Lackierung. Z. B.: Balken, Bretter, Furnierholz, Paletten, Holzkisten, Schnittreste
Was darf nicht rein?
Möbel, Parkett, Laminat, Bahnschwellen, Baumstämme, Wurzeln, druckimprägniertes Holz, Metalle, Dachbalken, lackierte Hölzer aus dem Außen- und Innenbereich, Türen, Holz A4, imprägnierte Hölzer wie z.B. Gartenzäune, Holzpalisaden, Geländer, verbranntes Holz, Fachwerk, gefährliche Abfälle wie z.B. Isolier- oder Dämmstoffe (wie z.B. Glaswolle, Dämmstyropor, etc.), Dachpappe, Lacke, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien
Was darf rein?
Ausschließlich mineralische Materialien mit einer max. Kantenlänge von 80 cm wie z. B. Mauerwerk, Ziegelsteine, reiner Betonabbruch, Fliesen und Kacheln (mit Kleber), Dachziegel, Mörtel- oder Putzreste, Estrich, Zement, Granit, Pflastersteine, Marmor, Waschbecken und Toilettenschüsseln (Keramik), Spiegel
Was darf nicht rein?
Bodenaushub (Erde, Sand, Kies oder Lehm), Holz, Folien, Gips- und Rigipsplatten, Tapetenreste, Kabel oder Rohre, Metalle (z. B. Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper), Leichtbausteine (Ytong, Poroton etc.), Schamott, Glasreste, Dachpappe, Badewanne, Isolier- und Dämmstoffe (wie z.B. Glaswolle, Dämmstyropor, etc.), Bimsbeton, Metalle, Kunststoffe, Fensterrahmen, Papier o. Ä., Flüssigkeiten, E-Geräte, Motoren, gefährliche Abfälle wie z.B. Lacke & Farben, Öle, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien
Hinweis: Für diesen Abfall stellen wir Container nur bis maximal 7m³ zu Verfügung. Bei voller Befüllungen werden die Container zu schwer und können nicht mehr transportiert werden.
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Was darf rein?
Ausschließlich leichte mineralische Materialien wie z. B. Porenbeton (Ytong, Poroton), Bimsstein usw.
Was darf nicht rein?
Mauerwerk, Ziegelsteine, Betonabbruch, Fliesen und Kacheln, Dachziegel, Mörtel- oder Putzreste, Waschbecken und Toilettenschüsseln (Keramik), Bodenaushub (Erde, Sand, Kies oder Lehm), Holz, Folien, Rigipsplatten, Tapetenreste, Kabel oder Rohre, Metalle (z.B. Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper), Glasreste, Speisereste, Dachpappe, Isolier- oder Dämmstoffe (wie z.B. Glaswolle, Dämmstyropor, etc.), Fensterrahmen, Papier, asbesthaltige Baustoffe o. Ä., Flüssigkeiten, E-Geräte, Motoren, gefährliche Abfälle wie z.B. Lacke & Farben, Öle, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien
Was darf rein?
Ausschließlich Bodenaushub (Erdreich, Sand oder Mutterboden)
Was darf nicht rein?
Unter anderem: Organische Materialien wie Gras, Grasnarbe, Sträucher, Grünschnitt, Laub, Wurzeln, usw., Kiesel- und Steine größer 10cm, Lehm - Stroh - Gemisch, verunreinigte oder kontaminierte Erde, mineralische Materialien wie z. B. Mauerwerk, Ziegelsteine, Betonabbruch, Fliesen und Kacheln, Dachziegel, Mörtel- oder Putzreste, Waschbecken und Toilettenschüsseln (Keramik), Holz, Folien, Leichtbausteine (Ytong, Poroton etc.), Dachpappe, Kunststoffe, gefährliche Abfälle wie z.B. Lacke, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien
Hinweis: Für diesen Abfall stellen wir Container nur bis maximal 7m³ zu Verfügung. Bei voller Befüllungen werden die Container zu schwer und können nicht mehr transportiert werden.
Was darf rein?
Ausschließlich organische Materialien wie Gartenabfälle, z. B. Rasenschnitt, Sträucher, Unkraut, Zweige, Äste, Wurzeln usw., welche nicht von Schädlingen (z. B. Buchsbaumzünsler) befallen sind, Stämme und Stubben mit einem Durchmesser größer 15 cm
Was darf nicht rein?
Folien, Gips- und Rigipsplatten, Tapetenreste, Kabel oder Rohre, Metalle (z. B. Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper), Leichtbausteine (Ytong, Poroton etc.), Glasreste, Dachpappe, Isolier- oder Dämmstoffe, Fensterrahmen, Speisereste, Papier, Bodenaushub (Erde, Sand, Kies oder Lehm), behandeltes Holz, Schilf, Flüssigkeiten, gefährliche Abfälle wie z.B. Lacke, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien
Befüllen Sie den Container möglichst gleichmäßig und verteilen Sie schwere Materialien auf der gesamten Fläche. So wird verhindert, dass sich der Inhalt beim Transport verlagert – das ist sowohl aus Sicherheitsgründen als auch für eine reibungslose Abholung wichtig.
Denken Sie außerdem daran: Die maximale Befüllhöhe ist die Ladekante, und das zulässige Schüttgewicht für Ihre gewählte Abfallart darf nicht überschritten werden.
Was darf rein?
Ausschließlich Bodenaushub (Erdreich, Sand, Mutterboden) mit geringfügigen Anteilen von: Lehm, Kies, organischen Materialien wie Gras, Sträucher, Grasnarbe usw., mineralischen Materialien wie z. B. Mauerwerk, Ziegelsteine, Betonabbruch, Fliesen und Kacheln, Dachziegel, Mörtel- oder Putzreste (max. 10% in Summe)
Was darf nicht rein?
Grünschnitt und Laub, Wurzeln, Holz, Folien, Gips- und Rigipsplatten, Tapetenreste, Kabel oder Rohre, Metalle (z. B. Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper), Leichtbausteine (Ytong, Poroton etc.), Glasreste, Dachpappe, Isolier- oder Dämmstoffe, Fensterrahmen, Papier, Flüssigkeiten, Kunststoffe, gefährliche Abfälle wie z.B. Lacke, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien
Hinweis: Für diesen Abfall stellen wir Container nur bis maximal 7m³ zu Verfügung. Bei voller Befüllungen werden die Container zu schwer und können nicht mehr transportiert werden.
Was darf rein?
Ausschließlich organische Materialien wie Gartenabfälle, z. B. Rasenschnitt, Sträucher, Unkraut, Zweige, Äste usw., welche nicht von Schädlingen (z. B. Buchsbaumzünsler) befallen sind
Was darf nicht rein?
Stämme und Stubben mit einem Durchmesser größer 15 cm, Wurzeln, Folien, Gips- und Rigipsplatten, Tapetenreste, Kabel oder Rohre, Metalle (z. B. Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper), Leichtbausteine (Ytong, Poroton etc.), Glasreste, Dachpappe, Isolier- oder Dämmstoffe, Fensterrahmen, Speisereste, Papier, Bodenaushub (Erde, Sand, Kies oder Lehm), behandeltes Holz, Schilf, Flüssigkeiten, gefährliche Abfälle wie z.B. Lacke, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien
Bei einer Fehlbefüllung – also wenn nicht zulässige Abfälle im Container entsorgt wurden – entstehen zusätzliche Entsorgungskosten, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen. Sie erhalten hierüber selbstverständlich eine vollständige Dokumentation.
Um eine Fehlbefüllung zu vermeiden, empfehlen wir die Nutzung unseres Abfallberaters – so wählen Sie von Anfang an die richtige Abfallart für Ihr Material.
Eine Erhöhung der Reinigungsfrequenz ist leider nicht möglich. Alle Baustellentoiletten werden einmal wöchentlich gereinigt. Sollten Sie einen höheren Bedarf haben, empfehlen wir, die Anzahl der aufgestellten Toilettenkabinen zu erhöhen. Wie viele Kabinen Sie benötigen, können Sie über unseren Support klären.
Im Mietpreis sind alle wesentlichen Leistungen enthalten – ohne versteckte Kosten:
CURANTO bietet zwei verschiedene Toilettenkabinen-Typen an, die sich in Mietdauer, Reinigungsintervall und Einsatzzweck unterscheiden:
Baustellentoilette
Veranstaltungstoilette
Mindestmietdauer
28 Tage
3 Tage (Fr–Mo)
Inkludierte Stellzeit
28 Tage
3 Tage
Reinigung
Wöchentlich
Keine Zwischenreinigung
Abrechnung Verlängerung
Monatlich
Wöchentlich möglich
Typischer Einsatz
Baustellen, Langzeitprojekte
Feste, Märkte, Events
Ab einer Mietdauer von 7 Tagen empfehlen wir den Wechsel zur Baustellentoilette – diese ist für längere Standzeiten konzipiert und wird wöchentlich gewartet.
Welches Modell für Ihr Vorhaben am besten geeignet ist, sehen Sie direkt im Bestellprozess nach Eingabe Ihrer PLZ.
Der Untergrund muss fest und eben sein. Auch Rasenflächen sind geeignet, sofern der Boden ausreichend tragfähig und nicht aufgeweicht ist. Weiche, unebene oder schlammige Untergründe sind nicht geeignet, da die Kabine sicher und stabil stehen muss.
Die Abholung erfolgt im Rahmen unserer wöchentlichen Reinigungstouren. Aus ökologischen Gründen verzichten wir auf Sonderfahrten – Ihre Toilettenkabine wird daher in der von Ihnen bei der Bestellung ausgewählten Wunschwoche abgeholt.
Die benötigte Anzahl hängt von der Personenzahl, der Nutzungsdauer und dem Anlass ab. Hier die wichtigsten Richtwerte:
Baustelle Als Orientierung gilt: 1 Toilettenkabine pro 10 Personen bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 8 Stunden. Für Baustellen mit bis zu 10 Beschäftigten ist eine anschlussfreie Toilettenkabine gemäß ASR A4.1 ausreichend. Bei mehr als 10 Personen, die länger als zwei zusammenhängende Wochen auf der Baustelle tätig sind, sind weitergehende Sanitäranlagen vorgeschrieben.
Veranstaltung Für private Feiern gilt als Daumenregel: 1 Toilette pro 40–50 Gäste bei einer Veranstaltungsdauer von etwa 4–6 Stunden. Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen schreibt das Gesetz in Deutschland vor: 1 Toilette pro 150 Männer und 1 Toilette pro 100 Frauen. Bei Veranstaltungen mit Alkoholausschank empfiehlt sich rund 20 % zusätzliche Kapazität als Puffer einzuplanen.
Sie sind unsicher, wie viele Toiletten Sie benötigen? Unser Support berät Sie gerne – nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Ja, die Mindestmietdauer unterscheidet sich je nach Einsatzzweck:
Baustellentoiletten werden mindestens für 28 Tage gemietet. Eine Verlängerung ist jederzeit möglich – die Abrechnung erfolgt dann monatlich. Auch bei kürzerer tatsächlicher Nutzung fällt der Grundpreis für 28 Tage an.
Veranstaltungstoiletten haben eine Mindestmietdauer von 3 Tagen – in der Regel von Freitag bis Montag. Auch hier sind Verlängerungen möglich.
CURANTO bietet folgende Modelle zur Miete an:
Bitte beachten Sie: Nicht alle Modelle sind bundesweit verfügbar. Welche Varianten in Ihrer Region lieferbar sind, sehen Sie nach Eingabe Ihrer PLZ im Bestellprozess.
Ja, eine Aufstellung auf öffentlichem Grund ist möglich, sofern eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Kommune vorliegt. Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig vor dem gewünschten Aufstelltermin.
Die Anlieferung erfolgt im Rahmen unserer wöchentlichen Reinigungstouren. Aus ökologischen Gründen verzichten wir auf Sonderfahrten – Ihre Toilettenkabine wird in der von Ihnen gewählten Wunschwoche aufgestellt.
Sollten wir die Kabine bereits vor Ihrem Wunschtermin aufstellen können, entstehen Ihnen dadurch selbstverständlich keine zusätzlichen Kosten.
CURANTO-Toilettenkabinen sind robust und für den Außeneinsatz ausgelegt. Bei Starkwind oder Sturm empfehlen wir jedoch, geeignete Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, um ein Umkippen zu verhindern. Mögliche Maßnahmen sind das Verankern der Kabine mit Erdnägeln im Boden oder das Festzurren mit Spanngurten.
Bei privaten Bauvorhaben oder Veranstaltungen sind die Toilettenkabinen in der Regel über Ihre private Haftpflichtversicherung mitversichert. Bitte prüfen Sie dies vorab mit Ihrem Versicherer.
Im Winter empfehlen wir den Einsatz einer Heizung für die Toilettenkabine – dieses Zubehör bieten wir auf Wunsch an. Bitte beachten Sie: Gefrorene Fäkalbehälter können nicht abgesaugt werden. Stellen Sie daher sicher, dass die Kabine bei Frost ausreichend beheizt ist, damit der wöchentliche Reinigungsservice wie gewohnt durchgeführt werden kann.
Baustellentoiletten werden einmal wöchentlich von unserem Serviceteam gereinigt. Der CURANTO-Wochenservice umfasst:
Damit der Service reibungslos durchgeführt werden kann, bitten wir Sie Folgendes sicherzustellen:
Damit Anlieferung und Service reibungslos funktionieren, beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen:
Ja, Sie können beliebig viele Toilettenkabinen in einer Bestellung zusammenfassen. Das ist besonders praktisch für größere Baustellen, Veranstaltungen oder Projekte mit erhöhtem Bedarf. Alle Kabinen werden gemeinsam angeliefert und im wöchentlichen Rhythmus gemeinsam gewartet.
Frühere Abholungen können Sie bequem über Ihr Kundenkonto oder unseren Support beauftragen. Bitte beachten Sie, dass die Abholung im Rahmen unserer wöchentlichen Reinigungstouren erfolgt und Sonderfahrten aus ökologischen Gründen vermieden werden.
Nein, ein Wasser- oder Abwasseranschluss ist nicht erforderlich. Unsere mobilen Toilettenkabinen sind vollständig autark – Abwässer werden in einem integrierten Tank gesammelt und bei der wöchentlichen Reinigung fachgerecht abgesaugt.
Für eine reibungslose Anlieferung und den wöchentlichen Servicebesuch gelten folgende Voraussetzungen:
Bitte beachten Sie: Die Aufstellung erfolgt ausschließlich im Rahmen unserer wöchentlichen Reinigungstouren. Aus ökologischen Gründen sind Sonderfahrten außerhalb dieser Touren nicht möglich.
Ja, eine Verlängerung ist jederzeit möglich:
Baustellentoiletten können flexibel verlängert werden – von einer einzelnen Woche bis hin zu mehreren Jahren. Die Abrechnung erfolgt monatlich.
Veranstaltungstoiletten können ebenfalls verlängert werden. Ab einer Mietdauer von 7 Tagen empfehlen wir jedoch den Wechsel auf eine Baustellentoilette – diese ist für längere Standzeiten besser geeignet und wird wöchentlich gewartet.
