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Containerdienst ganz einfach - deutschlandweit!
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Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH (nachfolgend EGN)

Stand: 16.03.2023

AGB Container Entsorgung

1. Allgemeiner Geltungsbereich

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dem Zweck, Unstimmigkeiten im Vorfeld der vertraglichen Beziehungen zu umgehen, um einen reibungslosen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die EGN nicht an, es sei denn, die EGN hätte ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die EGN in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Vertrag betrifft die Gestellung von Behältern zur Aufnahme von Abfällen, Gestellung von sonstigen Geräten, Transport der bereitgestellten Behälter, Sammlung und Sortierung sowie Verwertung und Beseitigung der Abfälle und Wartung der Behälter bzw. Geräte sowie die Beratung im Zusammenhang mit den vorgenannten Aktivitäten. Die EGN ist berechtigt, die Erfüllung der vertraglichen Leistungen durch von EGN beauftrage Dritte zu veranlassen.

2.2 Für die Sammlung der Abfälle stellt die EGN dem Auftraggeber auf Anforderung Behälter und andere Geräte in bestellter Art und Menge auf Mietbasis zur Verfügung; die Behälter und Geräte bleiben im Eigentum der EGN bzw. der von der EGN beauftragten Dritten. Die Befüllung der Behälter erfolgt durch den Kunden unter Beachtung aller für die Abfallverwertung bzw. -beseitigung geltenden Vorschriften, insbesondere auch des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Andere als die vereinbarten Stoffe dürfen nicht in die Behälter bzw. Geräte gefüllt werden.

2.3 Der Transport der Abfälle wird unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der dazu erlassenen Verordnungen durchgeführt.

2.4 Die Auswahl der anzufahrenden Abladestelle (Deponie, Verbrennungsanlage, Sammelstelle, Sortieranlage oder dergleichen) obliegt der EGN, es sei denn, der Kunde erteilt Weisungen. In diesem Fall ist für alle aus der Ausführung der Weisung entstehenden Folgen ausschließlich der Kunde verantwortlich. Er hat die EGN insoweit von eventuellen Ansprüchen, auch Ansprüchen Dritter, auf Verlangen unverzüglich freizustellen. Weisungen, die zu einem Verstoß gegen rechtliche Vorschriften, insbesondere gegen abfallrechtliche Regelungen führen würden, braucht die EGN nicht zu befolgen.

2.5 Die EGN ist berechtigt, soweit nicht anders in Textform vereinbart, sich den Inhalt des Containers anzueignen und darüber zu verfügen.

2.6 Angaben der EGN über Volumen, Abmessungen und Tragfähigkeit des Containers sind nur Näherungswerte. Aus nicht wesentlichen Abweichungen kann der Kunde keine Preisminderung oder sonstigen Ansprüche herleiten.

3. Vertragsschluss

3.1 Der Kunde bestellt die benötigte Leistung zu den online bereitgestellten Konditionen und Bedingungen. Die online bereitgestellten Konditionen sind bis zur Annahme der Bestellung durch die EGN im Sinne von Ziffer 3.2 unverbindlich und freibleibend.

3.2 Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, diese AGB und deren Geltung zu akzeptieren und die Dienstleistungen zu bestellen. Den Zugang der Bestellung des Kunden wird EGN durch eine Bestellzusammenfassung bestätigen; diese Bestellzusammenfassung stellt keine Annahme der Bestellung dar. EGN kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem EGN dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist
  • indem EGN den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert
  • indem EGN dem Kunden den/die bestellten Container liefert, wobei insoweit der Zugang des Containers beim Kunden maßgeblich ist.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt EGN das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

4. Besondere Bedingungen, Pflichten des Kunden, Nachbelastung, Mietzeit, Bearbeitungsentgelt

4.1 Hinsichtlich Deklaration von Art und Umfang des befüllten Abfalls sowie dem Höchstgewicht der vereinbarten Beladung (maximale Beladung, im Bestellvorgang auch als „max. Tonnage“ oder „max. Füllgewicht“ bezeichnet) gilt die Bestellung des Kunden. EGN und der Abholer des Containers sind nicht verpflichtet, den Kunden bei Abholung über Art und Umfang des befüllten Abfalls sowie das Höchstgewicht der vereinbarten Beladung (maximale Beladung) zu unterrichten. EGN ist nicht verantwortlich für Befüllung des Containers durch Dritte. Der Kunde kann Container zur Vermeidung einer unbefugten Befüllung durch Dritte gesichert mit Deckel bestellen oder mit einer selbst gestellten Plane abdecken. Zu häufig gestellten Fragen zu Abfallart und Umfang der Befüllung der Container sowie Über- und/oder Falschbefüllung wird auf die Curanto-FAQ verweisen, derzeit zu finden unter https://www.curanto.de/faq.

Werden die Behälter bzw. Geräte mit anderen als den vereinbarten Abfällen befüllt, so ist die EGN berechtigt, die Entgegennahme dieser Stoffe zu verweigern oder sie bis zur Klärung der weiteren Vorgehensweise zwischenzulagern oder sie in eine andere als die vorgesehene Entsorgungsanlage zu verbringen und die erhöhten Entgelte der Entsorgungsanlagen sowie sonstige Mehrkosten an den Kunden zu berechnen. Die Entscheidung über das Vorgehen in diesen Fällen obliegt der EGN. Darüber hinaus ist die EGN berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,- € inkl. MwSt. zu berechnen. Gleiches gilt, wenn die Entsorgungsanlagen die Annahme der Abfälle verweigert, wenn diese nicht die vereinbarten Voraussetzungen erfüllen.

4.2 Der Container darf nur bis zur Höhe der Containerwände und nur im Rahmen des zulässigen Höchstgewichtes von max. 10.000 kg Nettogewicht (maximal zugelassenes Transportgewicht), beladen werden. Andernfalls kann der Container nicht befördert werden und es entsteht eine vergebliche Anfahrt. Für Kosten und Schäden, die durch Überladen oder unsachgemäße Beladung entstehen, haftet der Kunde. Darüber hinaus ist die EGN berechtigt, die vergebliche Anfahrt mit

  • Absetzcontainer 139,00€
  • Abrollcontainer 169,00€
  • BigBag 60,00€

und maximal eine dem Aufwand entsprechende Entschädigung sowie zuzüglich eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 30,-€ zu berechnen.

4.3 Der Kunde ist für die richtige Abfalldeklaration in seiner Bestellung sowie Einhaltung der vereinbarten Befüllung allein verantwortlich. Der Kunde haftet für alle Nachteile und zusätzlichen Kosten, die der EGN infolge falscher Abfalldeklaration und/oder falscher Befüllung bzw. nicht rechtzeitiger Anzeige von Veränderungen der Beschaffenheit des Abfallstoffes entstehen. Kommt der Kunde der Verpflichtung zur richtigen und/oder rechtzeitigen Abfalldeklaration oder Befüllung nicht nach, ist die EGN berechtigt, die notwendigen Feststellungen zu treffen oder treffen zu lassen. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde der EGN zu ersetzen. Darüber hinaus ist die EGN berechtigt, zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt von 30,- € zu berechnen.

4.4 Ist ein Dritter Erzeuger oder Besitzer der Abfälle (Abfallbesitzer), so hat der Kunde seine Rechtsbeziehung zu dem Abfallbesitzer nach Maßgabe der relevanten Gesetze und Verordnungen auszugestalten, insbesondere soweit es sich um Pflichten im Hinblick auf die Abfalldeklaration, die Einhaltung gültiger Gesetze und Verordnungen und Pflichten hinsichtlich der konkreten Leistung handelt. Der Kunde haftet der EGN gegenüber so, als sei er selbst der Abfallbesitzer, insbesondere hinsichtlich der richtigen Deklaration des Abfalls.

4.5 Nur mit Einwilligung der EGN dürfen die gemäß gesetzlicher Regelung, insbesondere die nach § 48 KrWG in Verbindung mit den jeweils gültigen Verordnungen als gefährlich definierten Abfälle in den Container eingefüllt werden. Das Einwilligungserfordernis gilt ebenfalls für die in § 2 Abs. 2 KrWG aufgeführten Stoffe. Die EGN stellt dem Kunden auf Verlangen Informationen und Normtexte zur Verfügung.

4.6 Soweit für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen i. S. des § 48 KrWG in Verbindung mit der erlassenen Rechtsverordnung Entsorgungsnachweise und Begleitscheine gemäß der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen erforderlich sind, ist der Kunde verpflichtet, der EGN diese vor Beginn der Entsorgung bzw. dem Transport zur Verfügung zu stellen. Nach Vereinbarung ist die EGN bei der Erstellung – soweit rechtlich zulässig – behilflich. Durch nicht rechtzeitige Bereitstellung o. g. Dokumente durch den Kunden entstandene Mehrkosten (wie z. B. Fehlfahrten) können dem Kunden von der EGN berechnet werden. Darüber hinaus ist die EGN berechtigt, zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt von 30,- € zu berechnen.

4.7 Dem Kunden obliegt es, einen geeigneten Aufstellplatz für den Container bereitzustellen. Er hat auch für die notwendigen Zufahrtswege zum Aufstellplatz zu sorgen. Zufahrt und Aufstellplatz müssen zum Befahren mit dem für die Auftragserfüllung erforderlichen Kfz geeignet sein. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplätze sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund in anderer Weise für das Befahren mit schweren Kfz vorbereitet ist. Für Schäden am Zufahrtsweg und am Aufstellplatz ist die Haftung der EGN ausgeschlossen, es sei denn bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden am Fahrzeug oder Container infolge ungeeigneter Zufahrten und Aufstellplätze haftet der Kunde. Der Kunde haftet und ist verantwortlich dafür, dass der Behälter nicht durch lose oder fest angebrachte Gegenstände oder sonst wie verändert wird, die Beladung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und eine wesentliche Verlagerung der Ladung beim Transport ausbleibt. Der Behälter ist während der gesamten Standzeit bis zur tatsächlichen Übernahme abzudecken und vor Veränderung und Entwendung jederzeit zu schützen. Dem Kunden obliegt für die Dauer der Containergestellung die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.

4.8 Der Kunde oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter hat bei der Gestellung und Abholung der Container vor Ort zu sein, um auftragsrelevante Dokumente (z. B. Fahraufträge, behördliche Genehmigungen etc.) übergeben bzw. unterzeichnen zu können. Ist dies nicht der Fall, gelten die auftragsrelevanten Dokumente (z. B. Fahraufträge, behördliche Genehmigungen etc.) auch ohne Unterzeichnung des Kunden als anerkannt.

4.9 Überschreitet der Container abweichend von der Bestellung des Kunden das Höchstgewicht der vereinbarten Beladung (maximale Beladung) und/oder des maximal zugelassenen Transportgewichts des Containers (Überfüllung) und/oder enthält er von der Bestellung abweichende Abfallarten (Falschbefüllung), ist der Kunde verpflichtet, die Mehrkosten der Überfüllung und/oder der Falschbefüllung zu tragen (Nachbelastung).

4.9.1 Als Nachweis einer Überfüllung und/oder Falschbefüllung gilt die Dokumentation des von EGN beauftragten Entsorgungsunternehmens unter Angabe der Abfallschlüsselnummer (AVV) oder eine bildliche Dokumentation oder der Wiegeschein.

4.9.2 Überfüllung

Für das Höchstgewicht der vereinbarten Beladung (maximale Beladung) des Containers in t (Tonne) pro m³ (Kubikmeter) Containervolumen gelten die Werte der nachstehenden Tabelle, max. Beladung in t/m³ Containervolumen. Bei einer Überschreitung des Höchstgewichts der vereinbarten Beladung (maximale Beladung) des Containers in t (Tonne) je m³ (Kubikmeter) Containervolumen, und/oder bei Überschreitung des zulässigen Höchstgewichtes von max. 10.000 kg Nettogewicht (maximal zugelassenes Transportgewicht), ist die EGN berechtigt, die Differenz des Höchstgewichts der vereinbarten Beladung (maximale Beladung) zur tatsächlich entsorgten Abfallmenge gemäß nachstehender Tabelle (Mehrkosten bei Überschreitung der max. Beladung in €/t) nachträglich zusätzlich an den Kunden zu berechnen. Die Rechte der EGN aus Ziffer 4.2. der AGB bleiben davon unberührt. Darüber hinaus ist die EGN berechtigt, zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,- € zu berechnen.

AVV-Nummer AVV-Bezeichnung Abfallart Abfallbezeichnung max. Beladung in t/m³ Mehrkosten bei Überschreitung der max. Beladung in €/t (netto) Mehrkosten bei Überschreitung der max. Beladung in €/t inkl. 19% MwSt.
170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen Bauschutt Steine, Fliesen, Ziegel, Keramik, Beton, Mauerwerk 1,1 50,42 € 60,00 €
170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen Bauschutt verunreinigt Steine, Fliesen, Ziegel, Keramik, Beton, Mauerwerk mit Verunreinigungen 1,1 168,07 € 200,00 €
170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen Boden & Erdaushub Sand, Boden, Erdreich 1,3 50,422 € 60,00 €
170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen Boden & Erdaushub verunreinigt Sand, Boden, Erdreich mit Verunreinigungen 1,3 100,84 € 120,00 €
170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen Baumischabfall (leichete gemischte Abfälle) Abfälle aus Renovierung, Entrümpelung, Baustelle usw. 0,25 243,70 € 290,00 €
170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen Baumischanfall (schwere gemischte Abfälle) Abfälle aus Renovierung, Entrümpelung, Baustelle usw. 0,45 243,70 € 290,00 €
170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen Mischabfall Classic (aktuell nicht bestellbar) Abfälle aus Renovierung, Entrümpelung, Baustelle usw. 0,35 243,70 € 290,00 €
170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen Leichtbaustoffe Leichtbaustoffe (Porenbeton, Ytong-Steine) 0,45 134,45 € 160,00 €
200307 Sperrmüll Sperrgut Sperrgut 0,2 243,70 € 290,00 €
200201 biologisch abbaubare Abfälle Grünschnitt & Gartenabfälle Gartenabfälle, Grünschnitt, Zweige, Rasenschnitt (max. Durchmesser 15 cm) 0,2 109,24 € 130,00 €
200201 biologisch abbaubare Abfälle Stämme & Wurzeln Gartenabfälle, Stämme, Äste, Wurzeln, Stubben (Durchmesser auch größer 15 cm) 0,3 134,45 € 160,00 €
170201 Holz Holz A1 - A3 Holz 0,2 159,66 € 190,00 €
170405 Eisen und Stahl Mischschrott Gemischter Schrott
67,23 €/h Sortierkosten 80,00 €/h Sortierkosten
150106 Gemischte Verpackungen Gemischte Verpackungen Gemischte Verpackungen 0,15 252,12 € 300,00 €
150101 Papier und Pappe Papier u. Kartonage Altpapier und Kartonage 0,12 67,23 €/h Sortierkosten 80,00 €/h Sortierkosten
170204 Hölzer welche gefährliche Stoffe enthalten oder durch diese verunreinigt sind Holz A4 (behandelt) lackiertes Holz - Außenbereich 0,2 243,70 € 290,00 €
100201 Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke und 10 02 02 unbearbeitete Schlacke Löschmaterial und Schlacke
2,8 268,91 € 320,00 €
170604 Dämmmaterial m. Ausnahme desj., das unter 17 06 01* u. 17 06 03* fällt Dämmung (Glaswolle, Steinwolle, Styrodur) 0,25 1.344,54 € 1.600,00 €
170302 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen Bitumengemische* *Nachweis über Asbestfreiheit muss vorliegen 0,75 268,91 € 320,00 €
170303* Kohlenteer und teerhaltige Produkte Teerhaltigegemische* *Nachweis über Asbestfreiheit muss vorliegen 1,6 672,27 € 800,00 €
170605* Asbesthaltige Baustoffe Asbest
+Asbestanalyse (Laborkosten)
+Asbestsicher-Stellungskosten
+Asbestsicherungs-stellungsmiete

0,4 1.008,40 €
+ 252,10 € je Analyse
+ 42,02 € pro Sicherstellung
+4,20 € pro Tag
1.200,00 €
+ 300,00 € je Analyse
+ 50,00 € pro Sicherstellung
+5,00 € pro Tag
160200 Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten Elektrogeräte groß (z.B. Waschmaschinen, Trockner, Herd, Kühlschrank) Stck. 42,02 € je Gerät 50,00 € je Gerät
160200 Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten Elektrogeräte mittel (z.B. TV-Geräte, Mikrowelle, Kaffeevoll-automaten) Stck. 33,61 € je Gerät 40,00 € je Gerät
160200 Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten Kleinelektrogeräte (z.B. Wasserkocher, Toaster, Videorekorder) Stck. 21,01 € je Gerät 25,00 € je Gerät
200141 Abfälle aus der Sanierung / Reinigung von SchornsteinenBauschutt m. Schwarzanstrich Kaminstein, Bauschutt m. Schwarzanstrich
1,1 294,12 € 350,00 €
160103 Altreifen Autoreifen ohne Felgen
Stck. 21,01 € je Reifen 25,00 € je Reifen
160103 Altreifen Autoreifen mit Felgen
Stck. 29,41 € je Reifen 35,00 € je Reifen


Allgemeine Sortierkosten
Std.
80,00 € je Stunde


Schutzbekleidung
Pauschale
30,00 € pauschal

4.9.3 Falschbefüllung

Bei einer von der Bestellung abweichenden Abfallart (Falschbefüllung) ist die EGN berechtigt, die Differenzkosten zur tatsächlich entsorgten Abfallart gemäß den zum Zeitpunkt der Entsorgung gültigen Preisen (tatsächlich entsorgte Abfallart, Abfallschlüsselnummer (AVV), Postleitzahl der Lieferadresse und Behältervolumen gemäß Bestellvorgang im Onlineshop der EGN) nachträglich zusätzlich an den Kunden zu berechnen. Darüber hinaus ist die EGN berechtigt, zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,- € zu berechnen.

4.9.4 Liegen sowohl eine Überfüllung als auch eine Falschbefüllung vor, ist die EGN berechtigt, ihre Rechte sowohl nach Ziffer 4.9.2 (Überfüllung) als auch nach Ziffer 4.9.3 (Falschbefüllung) auszuüben.

4.9.5 Der Kunde ist dazu verpflichtet, EGN rechtzeitig vor der Abholung über eine Überfüllung und/oder Falschbefüllung des Containers schriftlich, mindestens per E-Mail, zu informieren.

4.10 Die Mietzeit für den/die Container beginnt mit dem Tage der Anlieferung beim Kunden und endet mit dem Tag der Abholung beim Kunden. Erfolgen der Transport und die Entsorgung zu Pauschalpreisen, enthalten die von der EGN angebotenen Preise eine Mietdauer von 21 Kalendertagen pro Container, sofern sich aus der Produktbeschreibung nichts anderes ergibt. Ab dem 22. Kalendertag oder sofern abweichend vereinbart nach Ablauf der vereinbarten Stellzeit wird pro angefangenen Kalendertag ein Zusatzbetrag (entsprechend aktueller Miete Webshop), mindestens von 15,00 € pro Tag pro Container, als Gestellungskosten nachschüssig berechnet. Die Berechnung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten.

4.11 Soweit EGN ein Bearbeitungsentgelt erhebt, bleiben Anpassung des vereinbarten Entgelts und/oder der Anfall anderer Gebühren davon unberührt. Das Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben, sofern der Kunde nachweist, dass er für den Schaden nicht verantwortlich ist, dass kein Schaden entstanden ist bzw. der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist als das Bearbeitungsentgelt.

5. Zeitliche Abwicklung der Verträge, Zugang Aufstell-/Abholort

Angaben zu Datum und Uhrzeit der Aufstellung oder Abholung des Containers sind für die EGN stets unverbindlich. Die EGN sowie von dieser beauftragte Dritte werden im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten die Bereitstellung und Abholung des/der Container(s) so termingerecht wie möglich durchführen. Aufstell- und Abholort des/der Container(s) müssen am Tag der Abholung sowie der Aufstellung von 6 Uhr bis 18 Uhr frei zugänglich sein.

6. Beschädigungen der bereitgestellten Behälter und Geräte

6.1 Die bereitgestellten Behälter und Geräte werden durch den Kunden nur zu dem vereinbarten Zweck verwendet. Für sämtliche an den Behältern und Geräten auftretende Schäden oder bei Verlust derselben haftet der Kunde. Durch Beschädigungen erforderlich werdende Umladungen gehen zulasten des Kunden. Die EGN ist jederzeit berechtigt, die bereitgestellten Behälter oder Geräte gegen andere auszutauschen. Für Schäden, die an Sachen des Kunden oder an fremden Sachen durch die Zustellung oder Abholung des Containers bzw. Durchführung der Dienstleistung entstehen, haftet die EGN, soweit ihr, ihrem Personal oder von der EGN beauftragten Dritten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Soweit der EGN keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist der Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit die Haftung der EGN durch diese Bedingungen eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Schadensersatzansprüche gegen das Personal der EGN oder beauftragter Dritter. Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verträgen entstehen, für die diese Bedingungen gelten, verjähren ein Jahr nach Kenntniserlangung des Schadens durch den Berechtigten. Bei leicht fahrlässigen Handlungen der EGN oder beauftragter Dritter entfällt eine Haftung der EGN oder beauftragter Dritter, insbesondere wenn es sich um die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, handelt. In diesem Fall ist die Haftung, auch für Vertreter, beauftragte Dritte und Erfüllungsgehilfen, auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Soweit zulässig, ist die Haftung der EGN oder beauftragter Dritter für mittelbare Schäden ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

6.2 Für die erforderliche Sicherung des Containers, etwa durch Beleuchtung oder Absperrung, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Wegen Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Kunde einzuholen. Für unterlassene Sicherung des Containers oder fehlende behördliche Genehmigungen haftet ausschließlich der Kunde. Er hat die EGN von Ansprüchen Dritter freizustellen.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Das vereinbarte Entgelt umfasst, soweit es nicht anders in Textform vereinbart wurde, die Bereitstellung, die Abholung des Containers und die Entsorgung des vertraglich vereinbarten Abfalls in einer Entsorgungsanlage. Für vergebliche An- und Abfahrten bei Bereitstellung oder Abholung des Containers (nachfolgend Fehlfahrt/en genannt) oder Wartezeiten kann die EGN, soweit der Kunde die Fehlfahrten oder Wartezeiten zu verantworten hat, mindestens

  • Absetzcontainer 139,00€
  • Abrollcontainer 169,00€
  • BigBag 60,00€

je Fehlfahrt und bei Wartezeiten maximal eine dem Aufwand entsprechende Entschädigung sowie jeweils zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,- € inkl. MwSt. berechnen.

Eine Fehlfahrt bzw. Wartezeiten liegen beispielsweise vor, wenn:

  • vom Kunden einzuholende und der EGN zur Verfügung zu stellende behördliche Genehmigungen der EGN nicht vorliegen,
  • der Platz zur Stellung des Containers nicht ausreichend vorhanden ist,
  • der vorgesehene Platz nicht erreichbar bzw. nicht für die Gestellung von Containern geeignet ist,
  • Durchfahrten oder Untergründe eine Befahrung für das anliefernde Kfz nicht zulassen,
  • bereits gestellte Container nicht zur Aufnahme durch das abholende Kfz erreichbar sind (z. B. parkende Fahrzeuge, blockierte Zufahrten oder andere Hindernisse etc.),
  • bereits gestellte Container nach ihrer Stellung durch Kunden örtlich umgestellt wurden und deshalb nicht zur Aufnahme durch das abholende Kfz erreichbar sind,
  • bereits gestellte Container mit anderen als den vereinbarten Abfällen befüllt wurden,
  • bereits gestellte Container oberhalb der Containerwände hinaus befüllt wurden,
  • bereits gestellte Container nicht transportsicher befördert werden können (z. B. durch ungleichmäßige Befüllung, Beschädigung des gestellten Containers etc.),
  • eine Beladung oberhalb des maximal zulässigen Transportgewichts (10.000 kg) erfolgt ist,
  • der Kunde nicht telefonisch oder anderweitig bei Gestellung/Abholung für die EGN oder beauftrage Dritte erreichbar ist.

In Ergänzung zu den vereinbarten Entgelten sowie den vorstehend genannten Entschädigungen können dem Kunden durch EGN Nachbelastungen nach Ziffer 4.9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechnet werden.

7.2 Werden vom Kunden zusätzliche Arbeiten (z. B. erneute An- und Abfahrten, Umstellen des Containers, etc.) beauftragt, werden diese, wenn der Zeitaufwand kleiner 1 Stunde ist, mit einer Pauschale von

  • Absetzcontainer 139,00€
  • Abrollcontainer 169,00€
  • BigBag 60,00€

zuzüglich einem Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,- € berechnet. Sollte der Zeitaufwand gem. Nachweis größer 1 Stunde sein, werden zusätzlich

  • Absetzcontainer 129,00€
  • Abrollcontainer 159,00€
  • BigBag 50,00€

je weitere angefangene Stunde berechnet. Als Nachweis gilt die Dokumentation des von EGN beauftragten Entsorgungsunternehmens.

7.3 Weitere, nicht durch die EGN zu verantwortende Gebühren und Kosten, die durch den Kunden verursacht werden (z. B. Deponiegebühren, Sortierkosten, behördliche Gebühren und dergleichen), sind in dem vereinbarten Entgelt nicht enthalten und werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

7.4 Bei Kosten und Gebühren (für bspw. bereits erteilte Aufstellgenehmigungen), die zum Zeitpunkt einer Stornierung angefallen sind, ist die EGN berechtigt, diese in Rechnung zu stellen.

7.5 Die genannten Preise und Entgelte enthalten, wenn nicht anders ausgezeichnet, die gesetzliche Mehrwertsteuer.

7.6 Preis und Entgelte beinhalten lediglich die im Vertrag bezeichneten Leistungen der EGN. Mehr- oder Sonderleistungen, die nicht vom Vertrag umfasst sind, sowie im Leistungsverzeichnis aufgeführte Eventualpositionen oder Kosten für Leistungen Dritter werden separat in Rechnung gestellt, sofern sie durch den Kunden veranlasst wurden oder gesetzlich vorgeschrieben sind.

7.7 Sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, erfolgt die Abrechnung nach dem Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG. Soweit auf die Vertragsbeziehung die Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes Anwendung finden oder eine Handlung später umsatzsteuerlich als steuerbar eingestuft wird, hat der Kunde auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die notwendigen Mitwirkungshandlungen zu einer ordnungsgemäßen Abrechnung (z. B. Rechnungsstellung) zu gewährleisten. Eine etwaige nachträglich erhobene Umsatzsteuer bzw. gekürzte Vorsteuer ist EGN auf Nachweis zu erstatten.

7.8 Der vereinbarte Pauschalpreis (Transport inkl. Entsorgung) umfasst keine Gebühren für behördliche Genehmigungen oder Kosten für Leistungen Dritter. Diese Kosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

7.9 Soweit EGN ein Bearbeitungsentgelt erhebt, bleiben Anpassung des vereinbarten Entgelts und/oder der Anfall anderer Gebühren davon unberührt. Das Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben, sofern der Kunde nachweist, dass er für den Schaden nicht verantwortlich ist, dass kein Schaden entstanden ist bzw. der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist als das Bearbeitungsentgelt.

8. Anpassung der Vergütung

8.1 Ändern sich bei Leistungen, die erst nach Ablauf von 4 Wochen nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, die der Preiskalkulation zugrunde liegenden Kosten, insbesondere Lohn- und Lohnnebenkosten, Energiekosten, Steuern, Abgaben, relevante Rohstoffpreisindizes sowie Kosten für Leistungen Dritter (z. B. Beseitigungs-/Verwertungsanlagen) etc., ist die EGN berechtigt, den Vertrag den geänderten Bedingungen anzupassen. Weiterhin sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist.

8.2 Entstehen während der Vertragslaufzeit zusätzliche Kosten aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Auflagen und/oder Gebühren und sonstigen Abgaben, so kann die EGN vom Zeitpunkt der Veränderungen an eine den nachgewiesenen Kostensteigerungen entsprechende Konditionsanpassung verlangen.

9. Fälligkeit der Rechnungen und Zahlungen

9.1 Rechnungen der EGN sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sofort ohne Abzug zu zahlen. Ein Aufrechnungsrecht gegen fällige Forderungen der EGN steht dem Kunden nur zu, soweit es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt. Ist der Kunde Kaufmann, ist auch er zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9.2 Der Kunde kann die Zahlung mittels der von der EGN angebotenen Zahlungsarten vornehmen. EGN behält sich bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen. Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (PayPal), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder -falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Bei Auswahl der Zahlungsart ,,SOFORT Überweisung“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München (im Folgenden ,,SOFORT“). Um den Rechnungsbetrag über SOFORT Überweisung bezahlen zu können, muss der Kunde über ein für die Teilnahme an SOFORT Überweisung freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber SOFORT bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von SOFORT durchgeführt und das Bankkonto des Kunden belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart SOFORT Überweisung kann der Kunde im Internet unter https://www.sofort.com/ger-DE/kaeufer/su/so-funktioniert-sofort-ueberweisung/ abrufen. Bei Zahlung per Rechnung wird der Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig, nachdem die Leistung in Rechnung gestellt wurde, ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlung per Kreditkarte (Visa) ist der Zahlungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig.

9.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Rechnungen, Wiegenoten, Gutschriften und Unterlagen von der EGN in Textform bereitgestellt werden.

9.4 Die EGN akzeptiert Zahlungen nur von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU).

9.5 Die EGN ist berechtigt, Forderungen gegen den Kunden ganz oder teilweise abzutreten.

9.6 Im Falle des Verzugs ist die EGN berechtigt, die Leistungen 10 Werktage nach Zugang der zweiten Mahnung einzustellen und die Behälter einzuziehen. Für die Wiederbereitstellung der eingezogenen Behälter stellt EGN dem Kunden einen Betrag in Höhe der entstandenen Kosten, mindestens aber

  • Absetzcontainer 139,00€
  • Abrollcontainer 169,00€
  • BigBag 60,00€

zuzüglich eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 30,- € inkl. MwSt., zu berechnen je Aufstellungsort/Vorgang, in Rechnung.

Eine Anpassung des vereinbarten Entgelts und/oder der Anfall anderer Gebühren bleiben davon unberührt. Das Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben, sofern der Kunde nachweist, dass er für den Schaden nicht verantwortlich ist, dass kein Schaden entstanden ist bzw. der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist als das Bearbeitungsentgelt.

10. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für den Kauf auf Rechnung

10.1 Der Kunde willigt ein, dass die Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH (nachfolgend EGN) der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung der Bestellung übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält.

10.1.1 Unabhängig davon wird die EGN der SCHUFA auch Daten über die gegen den Kunden bestehenden fälligen Forderungen (z. B. Forderungsbetrag nach Titulierung im Anschluss einer Kündigung gem. §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB bzw. wegen Zahlungsverzug nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn der Kunden die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht hat, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der EGN oder Dritter erforderlich ist und die Forderung vollstreckbar ist oder der Kunde die Forderung ausdrücklich anerkannt hat. Darüber hinaus wird die EGN der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches oder missbräuchliches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der EGN oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.

10.1.2 Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.

10.2 Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln

11. Schlussbestimmungen

Soweit und solange die EGN durch Umstände oder Ereignisse, auf deren Eintritt sie keinen Einfluss hat oder deren Abwendung wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, wie z. B. Streik, Aussperrung, Versorgungsstörungen in Bezug auf Energie, Feuer, Maßnahmen von hoher Hand oder Ereignisse höherer Gewalt, an der Vertragserfüllung gehindert ist, ruhen ihre Verpflichtungen. Die EGN wird bemüht sein, etwaige Störungen oder Unterbrechungen unverzüglich zu beheben. Der Kunde ist von dem Eintritt einer vorgenannten Störung unverzüglich zu benachrichtigen, damit Abhilfemaßnahmen gegenseitig abgestimmt werden können.

12. Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde Verbraucher, besteht nachfolgend beschriebenes Widerspruchsrecht. Verbraucher ist dabei jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB).

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH, Greefsallee 1-5, 41747 Viersen, E-Mail: info@curanto.de, Fax: 02162/376999008, Tel: 0800/12872686) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH,
Greefsallee 1-5, 41747 Viersen
E-Mail: info@curanto.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


Datum:
___________________
(*) Unzutreffendes streichen.

13. Gerichtsstand, geltendes Recht, Vertragssprache, Sonstiges

13.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.

13.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der EGN Gerichtsstand. Die EGN ist auch berechtigt, am Geschäftssitz des Kunden zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.

13.3 Vertragssprache ist Deutsch.

14. Alternative Streitbeilegung

14.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

14.2 EGN ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Kundeninformation

1. Vertragspartner:
Ihr Vertragspartner ist die:
CURANTO eine Marke EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Greefsallee 1-5
41747 Viersen

2. Zustandekommen des Vertrages im elektronischen Geschäftsverkehr.
Das Zustandekommen des Vertrages im elektronischen Geschäftsverkehr erfolgt nach Maßgabe unserer vorgenannten allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe oben).
Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

3. Wesentliche Merkmale der Ware und Dienstleistung, Informationen Zahlung, Lieferung und Ausführung der Dienstleistungen.
Die wesentlichen Merkmale der Dienstleistungen erfahren Sie aus der jeweiligen Produktbeschreibung in unserem Webshop. Zahlung, Lieferung und Ausführung unserer Dienstleistungen erfolgen nach Maßgabe unserer vorgenannten allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe oben).

4. Speicherung des Vertragstextes.
Der Vertragstext wird vom EGN gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform per E-Mail zugeschickt.

5. Informationen zu technischen Schritten, die zum Vertragsschluss führen, Korrekturmöglichkeiten.
Über das Bestellformular gibt der Kunde sein Angebot nach folgender Maßnahme ab:
Wenn Sie Ihr gewünschtes Produkt/Projekt gefunden haben, können Sie dieses unverbindlich durch Anklicken eines Buttons in den Warenkorb des Webshops legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons „Warenkorb“ unverbindlich ansehen. Die Produkte/Projekte können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons „Löschen“ wieder aus dem Warenkorb entfernen.
Wenn Sie die Produkte/Projekte im Warenkorb bestellen wollen, klicken Sie den Button „Bestellung fortsetzen“. Vor Abgabe Ihrer Bestellung können Sie Ihre Eingaben laufend nochmals überprüfen sowie vor endgültiger Absendung korrigieren.
Durch Anklicken des Buttons „jetzt kostenpflichtig bestellen“ schließen Sie den Bestellvorgang endgültig ab.
Der Vorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie weitere Hinweise zu den Korrekturmöglichkeiten.
Die Annahme der Bestellung erfolgt nach Maßgabe unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe oben).

6. Verhaltenskodizes.
Wir haben uns keinen Verhaltenskodizes unterworfen.

7. Weitere Informationen.
Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere vorvertragliche Informationspflichten erfolgen unmittelbar im Zusammenhang mit dem angebotenen Produkt und im Rahmen des Bestellvorgangs.

AGB Miettoiletten

1. Allgemeiner Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der EGN gelten für alle Bestellungen durch Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) zur Bestellung über die Vermietung von mobilen Toilettenkabinenüber über den CURANTO-Online-Shop der EGN.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die EGN nicht an, es sei denn, die EGN hat ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die EGN in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Vertrag betrifft die mietweise Überlassung und Wartung von transportablen Toilettenkabinen (nachfolgend „Mietgegenstand“), den Transport der bereitgestellten Kabinen, die Beseitigung der Fäkalien sowie die Beratung im Zusammenhang mit den vorgenannten Aktivitäten. Der Anschluss an Versorgungsanschlüsse ist nicht Teil der Leistung der EGB. EGN ist berechtigt, die Erfüllung der vertraglichen Leistungen durch von EGN beauftrage Dritte zu veranlassen. Der Mietgegenstand bleibt Eigentum der EGN.

2.2 Der Abtransport der Fäkalien wird unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der dazu erlassenen Verordnungen durchgeführt. Die EGN ist berechtigt, soweit nicht anders in Textform vereinbart, sich den Inhalt des Mietgegenstands anzueignen und darüber zu verfügen. Die Auswahl der anzufahrenden Abladestelle (Kläranlagen) obliegt EGN.

3. Vertragsschluss

3.1 Der Kunde bestellt die benötigte Leistung zu den online bereitgestellten Konditionen und Bedingungen. Die online bereitgestellten Konditionen sind bis zur Annahme der Bestellung durch EGN im Sinne von Ziffer 3.2 unverbindlich und freibleibend.

3.2 Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die Vertragsbedingungen samt dieser AGB zu akzeptieren und die Leistungen zu bestellen. Der Zugang der Bestellung wird EGN dem Kunden durch eine Bestellzusammenfassung bestätigen; diese Bestellzusammenfassung stellt keine Annahme der Bestellung dar. Der Vertrag über die bestellte Dienstleistung kommt durch Zugang einer separaten Auftragsbestätigung beim Kunden zu Stande.

4. Aufstellung und Abholung

4.1 Es gelten die mit dem Kunden für die Aufstellung und Abholung des Mietgegenstands vereinbarten Liefertermine. Hierzu kann der Kunde im Rahmen der Bestellung einen Wunschtermin für die Aufstellung und Abholung nennen, welchen EGN dem Kunden bei Verfügbarkeit bestätigen wird. Besteht zu dem vom Kunden genannten Wunschtermin für die Aufstellung und Abholung keine Verfügbarkeit, wird EGN dem Kunden Ersatztermine vorschlagen und diese mit dem Kunden vereinbaren. Sollten die Parteien hinsichtlich der Liefertermine nicht einig werden, kann der Kunde seine Bestellung bis spätestens 3 Werktage vor Mietbeginn stornieren.

4.2 Der Kunde oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter hat bei der Aufstellung und Abholung des Mietgegenstands vor Ort zu sein, um auftragsrelevante Dokumente (z. B. Fahraufträge, behördliche Genehmigungen etc.) übergeben bzw. unterzeichnen zu können. Ist dies nicht der Fall, muss der Kunde auftragsrelevante Dokumente (z. B. Fahraufträge, behördliche Genehmigungen etc.) auch ohne seine Unterzeichnung gegen sich gelten lassen.

4.3 Dem Kunden obliegt es, einen geeigneten Aufstellplatz für den Mietgegenstand samt Versorgungsanschlüssen bereitzustellen sowie für geeignete Zufahrtswege zum Aufstellplatz zu sorgen.

4.4 Zufahrt und Aufstellplatz müssen zum Befahren mit dem für die Auftragserfüllung erforderlichen LKW geeignet sein. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplätze sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund in anderer Weise für das Befahren mit schweren LKW vorbereitet ist. Darüber hinaus ist EGN berechtigt, die vergebliche Anfahrt mit 99,- € inkl. MwSt. (netto 83,19 €) und maximal eine dem Aufwand entsprechende Entschädigung sowie zuzüglich eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 30,- € inkl. MwSt. (netto 25,21 €) zu berechnen.

4.5 Für von ihm zu vertretenden Schäden am Fahrzeug der EGN oder von EGN Beauftragten oder dem Mietgegenstand in Folge ungeeigneter Zufahrten und Aufstellplätze, haftet der Kunde.

5. Benutzung des Mietgegenstands, Freistellung gegenüber EGN

5.1 Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Mietgegenstand zum ausschließlichen Gebrauch im Sinne des Vertrages zu nutzen sowie sachgerecht und pfleglich zu behandeln. Änderungen des vereinbarten Gebrauchs oder weitergehende Nutzungen über den vertraglichen Gebrauch hinaus bedürfen der schriftlichen Zustimmung der EGN

5.2 Die Verlegung oder Mitnahme des Mietgegenstands an einen anderen als den bei der Anlieferung gewählten sowie vereinbarten Ort bedarf der schriftlichen Zustimmung der EGN. Das Risiko der Veränderung des Standortes trägt der Kunde.

5.3 Für die erforderliche Sicherung des Mietgegenstands, etwa durch Beleuchtung oder Absperrung, sowie die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

5.4 Wegen Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Kunde auf eigene Kosten eigenständig einzuholen. Bedarf die Aufstellung einer Sondernutzungserlaubnis, so beschafft diese der Kunde ebenfalls eigenständig und trägt dafür die entsprechenden Gebühren.

5.5 Der Kunde stellt EGN von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit unterlassener Sicherung des Mietgegenstandes oder fehlende behördliche Genehmigungen gegenüber dem EGN geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem EGN im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

5.6 Der Kunde ist nicht zur Untervermietung oder dauerhaften Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.

5.7 Der Kunde haftet für von ihm zu vertretenden Schäden am Mietgegenstand, die aus unsachgemäßer oder missbräuchlicher Benutzung entstehen, insbesondere bei Totalverlust durch Brand oder Diebstahl. Durch diese Beschädigungen erforderlich werdende Umladungen gehen zulasten des Kunden.

5.8 Für die durch missbräuchliche Benutzung des Mietgegenstands entstandenen Kosten (z.B. Einbringen von Altöl, Chemikalien, Beton, Müll, etc.) haftet der Kunde.

5.9.Der Verlust oder die Beschädigung des Mietgegenstands sind EGN unverzüglich vom Kunden, auch wenn dies von ihm nicht zu vertreten ist, zu melden und es ist vom Kunden Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

5.10 Reparaturen am Mietgegenstand werden ausschließlich durch EGN vorgenommen oder veranlasst.

5.11 EGN ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und technisch zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Darüber hinaus ist EGN jederzeit berechtigt, den bereitgestellten Mietgegenstand gegen einen anderen, gleichwertigen Mietgegenstand auszutauschen. Der Kunde ist dazu verpflichtet, EGN den dazu notwendigen Zugang zu gewähren sowie zu ermöglichen.

5.12 Eine etwaige Verbindung des Mietgegenstands mit dem Grund und Boden erfolgt lediglich zu einem vorübergehenden Zweck.

6. Servicearbeiten

6.1 Servicearbeiten werden ausschließlich von geschulten Mitarbeitern der EGN einmal wöchentlich durchgeführt. Der Servicezeitpunkt wird von EGN bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zum Mietgegenstand für LKW- Fahrzeuge jederzeit frei und befahrbar zu halten oder der Mietgegenstand ist dem Servicefahrzeug bis auf 5 m zuzuführen. Das Gleiche gilt für die Abholung des Mietgegenstands.

6.2 Können Serviceleistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht stattfinden oder ordnungsgemäß durchgeführt werden, insbesondere mangels Gewährleistung eines freien Zugangs zum Mietgegenstand, werden diese zu Lasten des Kunden nicht erbracht. Eine Bestätigung der Servicetätigkeit durch Kunde oder dessen Beauftragten erfolgt nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Beanstandungen sind unverzüglich EGN zu melden, der die schnellstmögliche Beseitigung veranlasst.

7. Mietdauer, Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Handelt es sich beim Mietgegenstand um mobile Baustellentoilettenkabinen, beträgt die Mindestmietdauer vier Wochen. Die Mietdauer bei mobilen Eventtoilettenkabinen beträgt 3 Tage. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage des Lagerausgangs und endet mit dem Eingangstag. Beide Tage gelten als Miettage.

7.2 Das vereinbarte Entgelt umfasst, soweit es nicht anders in Textform vereinbart wurde, die Bereitstellung, die Abholung des Mietgegenstands und die Entsorgung der Fäkalien in einer Entsorgungsanlage. Für vergebliche An- und Abfahrten bei Bereitstellung oder Abholung des Mietgegenstands (nachfolgend Fehlfahrt/en genannt) oder Wartezeiten kann die EGN, soweit der Kunde die Fehlfahrten zu verantworten hat, mindestens 60,- € inkl. MwSt. (netto 50,42 €) je Fehlfahrt und maximal eine dem Aufwand entsprechende Entschädigung sowie zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,- € inkl. MwSt. (netto 25,21 €) berechnen.

Eine Fehlfahrt bzw. Wartezeiten liegen beispielsweise vor, wenn

  • vom Kunde einzuholende und der EGN zur Verfügung zu stellende behördliche Genehmigungen der EGN nicht vorliegen,
  • der Platz zur Aufstellung des Mietgegenstands nicht ausreichend vorhanden ist, der vorgesehene Platz nicht erreichbar bzw. nicht für die Gestellung des Mietgegenstands geeignet ist,
  • Durchfahrten oder Untergründe eine Befahrung für das anliefernde Kfz nicht zulassen, bereits aufgestellte Mietgegenstände nicht zur Aufnahme durch das abholende Kfz erreichbar sind (z. B. parkende Fahrzeuge, blockierte Zufahrten oder andere Hindernisse etc.),
  • bereits aufgestellte Mietgegenstände nach ihrer Stellung durch Kunden örtlich umgestellt wurden,
  • bereits aufgestellte Mietgegenstände mit anderen als den vereinbarten Abfällen befüllt wurden,
  • bereits aufgestellte Mietgegenstände nicht transportsicher befördert werden können (z. B. durch Beschädigung der Mietgegenstände etc.) oder
  • der Kunde nicht telefonisch oder anderweitig bei Aufstellung/Abholung für die EGN oder beauftrage Dritte erreichbar ist.

7.3 Werden vom Kunden zusätzliche Arbeiten (z. B. erneute An- und Abfahrten, Umstellen des Mietgegenstands, etc.) beauftragt, werden diese, wenn der Zeitaufwand kleiner 1 Stunde ist, mit einer Pauschale von 60- € inkl. MwSt. (netto 50,42 €) zuzüglich einem Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,- € inkl. MwSt. (netto 25,21 €) berechnet. Sollte der Zeitaufwand gem. Nachweis größer 1 Stunde sein, werden zusätzlich 60,- € inkl. MwSt. (netto 50,42 €) je weitere angefangene Stunde berechnet.

7.4 Gibt der Kunde den Mietgegenstand nicht nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so ist EGN berechtigt, dem Kunde für jeden Kalendertag über die vereinbarte Stellzeit hinaus bis zur Rückgabe des Mietgegenstands einen Betrag in Höhe von 5 € inkl. MwSt. (netto 4,05 €) je Werktag als Gestellungskosten zu berechnen. Die Berechnung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten. Die EGN ist berechtigt, diese Gestellungskosten nachschüssig zu berechnen.

7.5 Weitere, nicht durch EGN zu verantwortende Gebühren und Kosten, die durch den Kunden verursacht werden (z. B. Deponiegebühren, behördliche Gebühren und dergleichen), sind in dem vereinbarten Entgelt nicht enthalten und werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

7.6 Bei Kosten und Gebühren (für bspw. bereits erteilte Aufstellgenehmigungen), die zum Zeitpunkt einer Stornierung angefallen sind, ist EGN berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen.

7.7 Die vereinbarten Preise und Entgelte sind, wenn nicht anders ausgezeichnet, Gesamtpreise, die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

7.8 Preis und Entgelte beinhalten lediglich die im Vertrag bezeichneten Leistungen der EGN. Mehr- oder Sonderleistungen, die nicht vom Vertrag umfasst sind, sowie im Leistungsverzeichnis aufgeführte Eventualpositionen oder Kosten für Leistungen Dritter werden separat in Rechnung gestellt, sofern sie durch den Kunden veranlasst wurden oder gesetzlich vorgeschrieben sind.

8. Fälligkeit der Rechnungen

8.1 Rechnungen der EGN sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sofort ohne Abzug zu zahlen. Ist der Kunde Verbraucher, ist das vereinbarte Entgelt bei der Bestellung des Mietgegenstands fällig.

8.2 Der Kunde kann die Zahlung mittels der von EGN angebotenen Zahlungsarten vornehmen. EGN behält sich bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen.

8.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Rechnungen, Wiegenoten, Gutschriften und Unterlagen von EGN in Textform bereitgestellt werden.

8.4 EGN akzeptiert Zahlungen nur von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU).

8.5 EGN ist berechtigt, Forderungen gegen den Kunden ganz oder teilweise abzutreten.

9. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für den Kauf auf Rechnung

9.1 Ich willige ein, dass die Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH (nachfolgend EGN) der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung der Bestellung übermittelt und Auskünfte über mich von der SCHUFA erhält.

9.2 Unabhängig davon wird die EGN der SCHUFA auch Daten über seine gegen mich bestehenden fälligen Forderungen (z. B. Forderungsbetrag nach Titulierung im Anschluss einer Kündigung gem. §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB bzw. wegen Zahlungsverzug nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der EGN oder Dritter erforderlich ist und die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe.
Darüber hinaus wird die EGN der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches oder missbräuchliches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der EGN oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.

9.3 Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.

9.4 Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln

10. Gewährleistung, Rüge-/Anzeigepflichten

10.1 Der Mietgegenstand wird in einwandfreiem Zustand geliefert. Beanstandungen sind EGN unverzüglich nach Erhalt mitzuteilen. Dies gilt auch für den Fall, von während der Mietzeit auftretenden Mängeln.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Anlieferung auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft zu prüfen und ggf. sofort gegenüber EGN zu rügen.

10.3 Während der Mietzeit auftretende Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Mängel, die der Kunde zu vertreten hat, werden auf seine Kosten beseitigt.

11. Haftung

11.1 EGN haftet gegenüber dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

11.2 EGN haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.3 Verletzt EGN fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern er nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

11.4 Im Übrigen ist eine Haftung der EGN ausgeschlossen.

11.5 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der EGN für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

12. Fristlose Kündigung

Die Parteien sind zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grunde berechtigt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,

  • wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung mehr als 10 Tage in Verzug ist,
  • wenn sich der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug befindet,
  • wenn der Kunde mit der Zahlung eines Betrages, der mindestens zwei Entgeltleistungen und/oder zwei Monatsmieten entspricht, in Verzug ist,
  • wenn Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden durchgeführt werden,
  • wenn der Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen seine Pflichten verstößt,
  • wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
  • wenn beim Kunden Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.
13. Zurückbehaltung / Aufrechnung

13.1 Die Aufrechnung des Kunden gegenüber Ansprüchen der EGN ist ausgeschlossen, soweit der Gegenanspruch nicht unstreitig, rechtskräftig festgestellt ist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

13.2 Eine Zurückbehaltung des Kunden ist ausgeschlossen, soweit das Zurückbehaltungsrecht nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

14. Geheimhaltung / Höhere Gewalt

14.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle geschäftlichen Informationen über die EGN, die ihm im Zusammenhang mit der Abwicklung dieses Vertrages zugänglich werden oder die Gegenstand dieses Vertrages und nicht allgemein bekannt sind, vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und nicht zu verwenden, solange zwischen den Parteien dieser Vereinbarung nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Dazu wird der Kunde auch seine Mitarbeiter verpflichten.

14.2 Soweit und solange die EGN durch Umstände oder Ereignisse, auf deren Eintritt sie keinen Einfluss hat oder deren Abwendung wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, wie z. B. Streik, Aussperrung, Versorgungsstörungen in Bezug auf Energie, Feuer, Maßnahmen von hoher Hand oder Ereignisse höherer Gewalt, an der Vertragserfüllung gehindert ist, ruhen ihre Verpflichtungen. Die EGN wird bemüht sein, etwaige Störungen oder Unterbrechungen unverzüglich zu beheben. Der Kunde ist von dem Eintritt einer vorgenannten Störung unverzüglich zu benachrichtigen, damit Abhilfemaßnahmen gegenseitig abgestimmt werden können.

15. Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde Verbraucher, besteht nachfolgend beschriebenes Widerspruchsrecht. Verbraucher ist dabei jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB).

Widerrufsrecht



Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH, Greefsallee 1-5, 41747 Viersen, E-Mail: info@curanto.de, Fax: 02162/376999008; Telefon: 0800/12872686) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das-selbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH,
Greefsallee 1-5, 41747 Viersen
E-Mail: info@curanto.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


Datum:
___________________
(*) Unzutreffendes streichen.

16. Gerichtsstand, geltendes Recht, Vertragssprache, Sonstiges

16.1 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der EGN. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der EGN ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Die EGN ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

16.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

16.4 Vertragssprache ist Deutsch.

17. Verbraucherstreitbeilegung/OS-Plattform

17.1 Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

17.2 Die EGN nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Kundeninformation

1. Vertragspartner:
Ihr Vertragspartner ist die:
EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Greefsallee 1-5
41747 Viersen

2. Zustandekommen des Vertrages im elektronischen Geschäftsverkehr.
Das Zustandekommen des Vertrages im elektronischen Geschäftsverkehr erfolgt nach Maßgabe unserer vorgenannten allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe oben).
Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

3. Wesentliche Merkmale der Ware und Dienstleistung, Informationen Zahlung, Lieferung und Ausführung der Dienstleistungen.
Die wesentlichen Merkmale der Dienstleistungen erfahren Sie aus der jeweiligen Produktbeschreibung in unserem Webshop. Zahlung, Lieferung und Ausführung unserer Dienstleistungen erfolgen nach Maßgabe unserer vorgenannten allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe oben).

4. Speicherung des Vertragstextes.
Der Vertragstext wird von EGN gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform per E-Mail zugeschickt.

5. Informationen zu technischen Schritten, die zum Vertragsschluss führen, Korrekturmöglichkeiten.
Über das Bestellformular gibt der Kunde sein Angebot nach folgender Maßnahme ab:
Wenn Sie Ihr gewünschtes Produkt/Projekt gefunden haben, können Sie dieses unverbindlich durch Anklicken eines Buttons in den Warenkorb des Webshops legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons „Warenkorb“ unverbindlich ansehen.
Die Produkte/Projekte können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons „Löschen“ wieder aus dem Warenkorb entfernen.
Wenn Sie die Produkte/Projekte im Warenkorb bestellen wollen, klicken Sie den Button „Bestellung fortsetzen“. Vor Abgabe Ihrer Bestellung können Sie Ihre Eingaben laufend nochmals überprüfen sowie vor endgültiger Absendung korrigieren.
Durch Anklicken des Buttons „jetzt kostenpflichtig bestellen“ schließen Sie den Bestellvorgang endgültig ab. Der Vorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie weitere Hinweise zu den Korrekturmöglichkeiten.
Die Annahme der Bestellung erfolgt nach Maßgabe unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe oben).

6. Verhaltenskodizes.
Wir haben uns keinen Verhaltenskodizes unterworfen.

7. Weitere Informationen.
Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere vorvertragliche Informationspflichten erfolgen unmittelbar im Zusammenhang mit dem angebotenen Produkt und im Rahmen des Bestellvorgangs.