Der Container für Baumischabfall (gewerblich) ist ausschließlich für Geschäftskunden und in Größen von 3 bis 40 m³ erhältlich. Der Preis setzt sich aus Transport ab 89 € und Entsorgung ab 250 € pro Tonne netto zusammen – abgerechnet wird die tatsächlich eingefüllte Menge laut Wiegeschein.
Anders als bei den Privatkunden-Containern gibt es keine Grenze für den Bauschuttanteil: Gemischter Baustellenabfall aus Ausbau, Umbau und Rückbau darf gemeinsam hinein, auch mit Fliesen, Estrich oder Beton.
Der Wiegeschein zu jedem Auftrag dient zugleich als Beleg für die Dokumentation nach Gewerbeabfallverordnung.
Wie wird gewerblicher Baumischabfall abgerechnet?
Transport ab 89 € plus Entsorgung ab 250 € pro Tonne, jeweils netto. Pauschalpreise gibt es für gewerblichen Baumischabfall nicht, weil Menge und Zusammensetzung auf Baustellen stark schwanken.
| Preisbestandteil | Preis ab (netto) | Grundlage |
|---|---|---|
| Transport | 89 € | Anlieferung und Abholung |
| Entsorgung | 250 € pro Tonne | gewogene Menge laut Wiegeschein |
Rechenbeispiel mit ab-Preisen: Bei 2 Tonnen eingefülltem Baumischabfall ergeben sich 89 € + 2 × 250 € = ab 589 € netto. Regional können Transport- und Tonnenpreise höher liegen, den genauen Preis zeigt der Geschäftskunden-Shop.
Weil nach Gewicht abgerechnet wird, lohnt sich Trennen doppelt: Sortenreine Fraktionen wie Bauschutt, Holz oder Gipsbaustoffe sind immer günstiger als ein Gemisch. Mehr zu tonnenbasierten Preisen: Containerdienst Preise je Tonne.
Gewerblich, leicht oder schwer: welcher Baumischabfall-Container passt?
Die drei Varianten unterscheiden sich in Kundengruppe, Größe, Bauschuttanteil und Preismodell.
| Gewerblich | Schwer | Leicht | |
|---|---|---|---|
| Kunden | nur Geschäftskunden | Privatkunden | Privatkunden |
| Größen | 3–40 m³ | 1–10 m³ | 1–10 m³ |
| Bauschuttanteil | unbegrenzt | max. 15 % (Volumen) | 0 % |
| Preismodell | Transport + Tonnenpreis | Festpreis ab 389 € | Festpreis ab 309 € |
| CURANTO-Sorte | 17 09 04.4 | 17 09 04.3 | 17 09 04.2 |
Was darf in den gewerblichen Baumischabfall – und was nicht?
Erlaubt sind alle nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle aus Ausbau, Umbau und Rückbau, mineralische Anteile ohne Obergrenze. Befüllt wird maximal bis zur Ladekante.
Das darf rein
- Bauschutt in beliebigem Anteil: Fliesen, Estrich, Beton, Ziegel, Putz, Sanitärkeramik, Ytong
- Rigips, Gipskarton, Fermacell und Leichtbauplatten
- Holz A1–A3, Türen, Zargen, Paneele, Paletten
- Fenster, Glasbruch, Folien, Kunststoffe, Verpackungen
- Kabel, Rohre, Metallteile und Schrott
- Teppiche, Textilien und Tapetenreste
Das darf nicht rein
- Asbest und teerhaltige Dachpappe
- Holz A4
- Dämmstoffe: Glaswolle, Steinwolle, Dämmstyropor
- Farben, Lacke, Öle und Chemikalien
- Elektrogeräte und Motoren
- Speisereste und Hausmüll
Für ausgeschlossene Fraktionen gibt es eigene Container, etwa KMF Dämm- und Mineralwolle, Holz A4 oder Bitumengemische.
Pflichten nach Gewerbeabfallverordnung: wann ein Gemisch zulässig ist
§ 8 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verpflichtet Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen, zehn Fraktionen getrennt zu sammeln: Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik.
Ein Baumischabfall-Container ist erlaubt, wenn die Trennung auf der Baustelle technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, zum Beispiel wegen Platzmangel in der Innenstadt oder sehr kleiner Mengen je Fraktion. Diese Gründe müssen Sie darlegen und dokumentieren. Gefährliche Abfälle dürfen in keinem Fall untergemischt werden.
Getrennt sammeln bleibt oft günstiger: Wer auf der Baustelle Platz hat, kombiniert den Mischcontainer mit sortenreinen Containern für Bauschutt, Holz A1–A3 oder Leichtbaustoffe. Das senkt die Tonnenkosten und erfüllt die Getrennthaltungspflicht. Die Regeln im Detail: Gewerbeabfallverordnung.
Dokumentation: welche Belege Sie für die GewAbfV brauchen
Die Dokumentationspflicht gilt für Baumaßnahmen mit mehr als 10 m³ Bau- und Abbruchabfällen, gerechnet über alle Gewerke auf der Baustelle. Darunter entfällt die Dokumentation, die Pflicht zur getrennten Sammlung aber nicht.
Als Belege nennt die Verordnung unter anderem:
- Lagepläne und Fotos der Container auf der Baustelle
- Liefer- und Wiegescheine
- Entsorgungsverträge und Nachweise des Entsorgers
Die Dokumentation ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen, auf Verlangen auch elektronisch. Den Wiegeschein erhalten Sie bei CURANTO zu jedem Auftrag. Mehr zu Abfallarten und Pflichten im Gewerbe: Gewerbeabfall: Definition, Arten, Entsorgung.
AVV-Schlüssel für gewerblichen Baumischabfall
Gewerblicher Baumischabfall hat den AVV-Schlüssel 17 09 04 (gemischte Bau- und Abbruchabfälle, nicht gefährlich). CURANTO führt ihn als Sorte 17 09 04.4. Gemische mit gefährlichen Stoffen tragen den Schlüssel 17 09 03* und müssen gesondert entsorgt werden, siehe Sonderabfälle entsorgen.
Bestellung für Geschäftskunden
- Im Geschäftskunden-Shop Postleitzahl eingeben und „Baumischabfall (gewerblich)“ wählen.
- Größe wählen – von 3 bis 40 m³.
- Liefertermin festlegen: Bis 12 Uhr bestellt, steht der Container in 95 % der Fälle am nächsten Tag.
- Befüllen bis zur Ladekante.
- Abholung beauftragen – Abrechnung nach Wiegeschein, Zahlung auf Rechnung möglich.
Für mehrere Baustellen, wiederkehrende Stellungen oder Sonderfraktionen erstellt der Vertrieb Gewerbekunden ein individuelles Angebot: Angebot anfragen. Für Container auf öffentlichem Grund gilt: Wann wird eine Stellgenehmigung benötigt?
Weiterlesen im Abfallwissen:
Häufige Fragen zum gewerblichen Baumischabfall
Wer kann den Container für Baumischabfall (gewerblich) bestellen?
Nur Geschäftskunden, also Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Hausverwaltungen und andere Gewerbebetriebe. Privatkunden wählen den Container für leichten Baumischabfall (0 % Bauschutt) oder für schweren Baumischabfall (bis 15 % Bauschutt), jeweils von 1 bis 10 m³ zum Festpreis.
Was kostet ein gewerblicher Baumischabfall-Container?
Transport ab 89 € plus Entsorgung ab 250 € pro Tonne, jeweils netto. Pauschalpreise gibt es für gewerblichen Baumischabfall nicht: Abgerechnet wird die tatsächlich eingefüllte Menge laut Wiegeschein.
Wie viel Bauschutt darf in den gewerblichen Baumischabfall?
Beliebig viel – eine Obergrenze für den mineralischen Anteil gibt es beim gewerblichen Baumischabfall nicht. Da nach Gewicht abgerechnet wird, macht viel Bauschutt die Entsorgung allerdings teurer; sortenrein gesammelter Bauschutt ist immer günstiger.
Welche Containergrößen gibt es für gewerblichen Baumischabfall?
Von 3 bis 40 m³. Größen über 10 m³ gibt es für Baumischabfall nur im Geschäftskundenbereich.
Muss ich Baumischabfall auf der Baustelle trennen?
Grundsätzlich ja: § 8 der Gewerbeabfallverordnung verlangt, Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik getrennt zu sammeln. Ein Gemisch ist zulässig, wenn die Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist – das müssen Sie begründen und dokumentieren.
Ab wann muss ich die Entsorgung nach GewAbfV dokumentieren?
Ab mehr als 10 m³ Bau- und Abbruchabfällen je Baumaßnahme, gerechnet über alle Gewerke auf der Baustelle. Unterhalb dieser Grenze entfällt nur die Dokumentation, die Pflicht zur getrennten Sammlung gilt weiterhin. Die Dokumentation ist der Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Welche Belege eignen sich für die GewAbfV-Dokumentation?
Die Verordnung nennt unter anderem Lagepläne, Fotos, Liefer- und Wiegescheine, Entsorgungsverträge sowie Nachweise des Entsorgers. Den Wiegeschein erhalten Sie bei CURANTO mit jedem Auftrag, weil er Grundlage der Abrechnung ist.
Was darf nicht in den gewerblichen Baumischabfall?
Gefährliche Abfälle sind ausgeschlossen: Asbest, teerhaltige Dachpappe, Holz A4, Dämmstoffe wie Glaswolle, Steinwolle und Dämmstyropor, Farben, Lacke, Öle, Chemikalien, Elektrogeräte und Motoren. Ein einzelnes falsch entsorgtes Teil kann die gesamte Ladung umdeklarieren und Mehrkosten auslösen.
Wie voll darf der Container beladen werden?
Maximal bis zur Ladekante. Überladene Container dürfen aus Sicherheitsgründen nicht transportiert werden.
