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Gewerbeabfall: Was zählt dazu – und was nicht?

Das Wichtigste in Kürze

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    Gewerbeabfall bezeichnet rechtlich sowohl hausmüllähnliche Abfälle aus Betrieben (gewerbliche Siedlungsabfälle) als auch bestimmte Bau- und Abbruchabfälle.
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    Als Container-Produkt meint "Gewerbeabfall" in der Praxis meist nur die gemischten, hausmüllähnlichen Abfälle – Bauschutt, Erdaushub oder Dämmwolle haben eigene Container.
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    Gewerbliche Abfallerzeuger sind nach der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) zur getrennten Erfassung und Dokumentation verpflichtet.

Was ist Gewerbeabfall?

Gewerbeabfall ist der Sammelbegriff für Abfälle, die in Unternehmen, im Handel, Handwerk, in der Industrie oder in öffentlichen Einrichtungen anfallen – im Unterschied zu Abfällen aus privaten Haushalten. Rechtliche Grundlage ist die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die auf dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) aufbaut.

Die GewAbfV unterscheidet zwei große Kategorien:

1. Gewerbliche Siedlungsabfälle

hausmüllähnliche Abfälle, die in praktisch jedem Betrieb anfallen, unter anderem:

  • Papier, Pappe und Karton (außer Hygienepapier)

  • Glas

  • Kunststoffe

  • Metalle

  • unbehandeltes Holz

  • Textilien

  • Bioabfälle

2. Bau- und Abbruchabfälle

mit eigenen Abfallschlüsselnummern (AVV) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung, unter anderem:

AVV Verzeichnis - Auszug
MaterialAVV-Abfallschlüssel
Beton17 01 01
Ziegel17 01 02
Fliesen und Keramik17 01 03
Glas17 02 02
Kunststoff17 02 03
Holz17 02 01
Metalle, Legierungen17 04 01–07, 17 04 11
Dämmmaterial17 06 04
Bitumengemische17 03 02
Baustoffe auf Gipsbasis17 08 02

Beide Kategorien müssen laut GewAbfV grundsätzlich getrennt gesammelt und vorrangig einer Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Details zu Trennpflichten, Ausnahmen und Dokumentation finden Sie in unserem Ratgeber zur Gewerbeabfallverordnung.

Was zählt nicht als Gewerbeabfall?

Einige Abfallarten, die in Betrieben anfallen, unterliegen eigenen gesetzlichen Regelungen und zählen nicht als Gewerbeabfall im Sinne der GewAbfV:

  1. Elektroschrott – geregelt über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

  2. Batterien und Akkus – geregelt über das Batteriegesetz (BattG)

  3. Gefährliche Abfälle – unterliegen einem Vermischungsverbot und müssen stets separat entsorgt werden, z. B. teerhaltige Dachpappe, Asbest, Farben und Lacke, Chemikalien, Altöl, Druckgasbehälter

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Was darf in einen "Gewerbeabfall"-Container – und was nicht?

Wichtig für die Praxis: Wenn Sie einen Container speziell für "Gewerbeabfall" bestellen, ist damit in der Regel der gemischte, hausmüllähnliche Gewerbeabfall gemeint – nicht die vollständige rechtliche Definition der GewAbfV. Bau- und Abbruchabfälle wie Bauschutt oder Erdaushub werden meist in eigenen, spezialisierten Containern entsorgt, da sie ein anderes Gewicht, eine andere Handhabung und andere Verwertungswege haben.

Typischerweise erlaubt im Gewerbeabfall-Container:

  • Verpackungen (Kartons, Tüten)

  • Papier und Pappe

  • Kunststoffe, Folien, Gummi

  • unbehandeltes Holz (z. B. Spanplatten)

  • Metalle, Bleche, Rohre, Kabel

  • Glas

  • Textilien

Typischerweise NICHT erlaubt im Gewerbeabfall-Container – dafür gibt es eigene Container:

Praxistipp Befüllung: Container für Gewerbeabfall sollten nicht bis über die Oberkante hinaus befüllt werden – üblich ist ein Sicherheitsabstand von einigen Zentimetern unter der Kante, damit beim Transport nichts herausfällt. Achten Sie außerdem auf eine möglichst sortenreine Befüllung: Gelangen Fremdstoffe in den Container, muss nachträglich sortiert werden, was zusätzliche Kosten verursachen kann.

Welche Containergröße passt für Gewerbeabfall?

Für gemischten Gewerbeabfall sind bei CURANTO folgende Größen üblich:

Größen & typischer Einsatzbereich
GrößeTyptypischer Einsatzbereich
3 m³Absetzcontainerkleine Mengen, z. B. Ladenumbau, Büroauflösung
5 m³Absetzcontainermittlere Mengen, z. B. Renovierung eines Gewerberaums
7 m³Absetzcontainergrößere Mengen, z. B. Ladenlokal-Umbau
10 m³Absetz- oder Abrollcontainerregelmäßiger betrieblicher Anfall
20 – 40 m³Abrollcontainergrößere Betriebe, Produktionsstätten, laufender Bedarf

Ausführliche Maße und Auswahlhilfe für alle Containergrößen finden Sie in unserem Ratgeber Containergrößen im Überblick.

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Häufige Fragen zu Gewerbeabfall

Was zählt alles zu Gewerbeabfall?

Rechtlich zählen sowohl hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (Papier, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien, Bioabfälle) als auch bestimmte Bau- und Abbruchabfälle (Beton, Ziegel, Dämmmaterial u. a.) zu Gewerbeabfall im Sinne der GewAbfV.

Ist Bauschutt Gewerbeabfall?

Rechtlich ja – Bauschutt fällt unter die Bau- und Abbruchabfälle der GewAbfV. Als Container-Produkt wird er jedoch meist separat vom gemischten "Gewerbeabfall"-Container angeboten, da er andere Anforderungen an Gewicht und Verwertung hat.

Muss ich Gewerbeabfall trennen?

Ja. Die Gewerbeabfallverordnung verpflichtet Betriebe grundsätzlich zur getrennten Erfassung. Ausnahmen sind möglich, wenn eine Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist – dies muss dann dokumentiert werden. Details dazu in unserem Ratgeber zur Gewerbeabfallverordnung.

Darf ich Elektroschrott im Gewerbeabfall-Container entsorgen?

Nein. Elektroschrott unterliegt eigenen Regelungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz und muss separat entsorgt werden.

Was passiert, wenn Fremdstoffe im Container landen?

Enthält der Container Materialien, die nicht zur bestellten Abfallart passen, muss nachträglich sortiert werden. Das verursacht zusätzlichen Aufwand und kann zu Mehrkosten führen.

Gewerbeabfall bei CURANTO entsorgen

Sie möchten Gewerbeabfall für Ihren Betrieb entsorgen? CURANTO liefert passende Container für gewerbliche Siedlungsabfälle ebenso wie für Bau- und Abbruchabfälle, rechnet nach tatsächlichem Gewicht ab und stellt auf Anfrage einen Entsorgungsnachweis nach GewAbfV aus.

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