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Haushalte

Im Bundesland Niedersachsen stehen die Abfallvermeidung, die verantwortungsbewusste Verwertung sowie die umweltverträgliche Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle im Vordergrund. In § 1 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) sind diese Ziele klar definiert. Bereits in den privaten Haushalten können eine bewusste Abfallvermeidung sowie die strikte Trennung von Wertstoffen und nicht verwertbarem Hausmüll effektiv zu einer deutlich spürbaren Verringerung der in Niedersachsen anfallenden Abfallmengen beitragen. Zudem erleichtert die Sortierung in den Privathaushalten deutlich die stoffliche und energetische Verwertung der Abfälle. Neben der Verwertung der gesammelten Verpackungsabfälle (Gelber Sack/ Gelbe Tonne) und des Papiermülls spielt in Niedersachsen auch die Sammlung und Verwertung von Bioabfällen eine große Rolle. Nicht verwertbare Abfälle werden über die Restmülltonne gesammelt und umweltverträglich entsorgt.

Für die Müllentsorgung sind im Bundesland Niedersachsen die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die Region Hannover und die Städte Lüneburg, Göttingen, Hildesheim, Cuxhaven und Celle zuständig. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger übernehmen die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Verwertung und Beseitigung der Abfälle aus Privathaushalten unter Berücksichtigung aller Vorgaben der Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetze. Niedersachsen nutzt derzeit zehn mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen und verfügt über vier eigene Abfallverbrennungsanlagen. Zusätzlich nutzt das Land zwei weitere Anlagen in Bremen sowie je eine weitere Anlage in Hamburg und Sachsen-Anhalt. Die Deponierung von Abfällen erfolgt in Niedersachsen an 42 Deponiestandorten. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger organisieren eine regelmäßige Sammlung der in Restmülltonne, Papiermülltonne, Gelbem Sack oder Gelber Tonne sowie in Bioabfalltonne gesammelten Abfallarten. Ebenfalls gewährleistet werden die Bereitstellung von Sammelbehältern (Altglas etc.) sowie der Betrieb von Wertstoffhöfen.

In unserer modernen Gesellschaft sind die Abfallvermeidung sowie die getrennte Sammlung von Wertstoffen inzwischen zur alltäglichen Routine geworden. Dennoch können in nahezu jedem Privathaushalt irgendwann größere Abfallmengen entstehen, die sich im Hinblick auf eine umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung als große Herausforderung erweisen. Häufig ist dies bei einem Umzug der Fall, wenn die alten Möbelstücke durch neue Möbel ersetzt werden. Auch die Renovierung des Eigenheims oder die Modernisierung des Badezimmers kann zur Entstehung größerer Abfallmengen in Form von Bauschutt führen. Hier ist die Unterstützung durch ein versiertes Entsorgungsunternehmen unerlässlich. Wir von CURANTO helfen Ihnen gerne bei der Entsorgung und stellen uns selbst großen Herausforderungen im Bereich der vorschriftsgemäßen Abfallentsorgung in Niedersachsen.

Gewerbe

Deutschlandweit gilt die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) als rechtlich bindende Vorgabe für gewerbliche Abfallerzeuger im Hinblick auf den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen und anderen Abfallarten. Insbesondere die strenge Einhaltung der nach § 3 Abs. 1 GewAbfV geforderten Getrennthaltung der unterschiedlichen Abfallarten erfordert besondere Beachtung. So soll auch in Niedersachsen eine möglichst hochwertige Verwertung von Wertstoffen sowie eine deutlich spürbare Verringerung von nicht verwertbaren Abfällen erreicht werden. Im Gegensatz zu Privathaushalten sind gewerbliche Abfallerzeuger ausschließlich bei Siedlungsabfällen zur Übergabe an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet (siehe § 7 Abs. 1 GewAbfV). Andere Abfallarten von gewerblichen Erzeugern werden über private Entsorgungsunternehmen der Entsorgung zugeführt. Siedlungsabfälle sind mit den herkömmlichen Abfällen aus Privathaushalten vergleichbar (Restmüll, Altpapier, Kunststoffverpackungen etc.).

Für Unternehmen stellen die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung eine große Herausforderung dar, die mit hohem Arbeitsaufwand verbunden ist. Zu der bereits erwähnten Sortier- und Getrennthaltungspflicht kommt noch die strenge Verpflichtung zu lückenloser Dokumentation. Da Sie bei Verstößen gegen die zahlreichen Gesetze und Verordnungen möglicherweise mit hohen Strafen rechnen müssen, ist die Beauftragung eines versierten Entsorgungsunternehmens empfehlenswert. Wir von CURANTO stehen Ihnen als kompetenter Partner für alle Bereiche einer umweltschonenden und gesetzeskonformen Müllentsorgung in Niedersachsen zur Seite. Selbstverständlich entwickeln wir auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen spezielle Lösungskonzepte, die sich genau an den hohen Anforderungen Ihres Unternehmens orientieren. Profitieren Sie von kompetenter Entlastung und Zeitersparnis, so können Sie sich in Zukunft unbesorgt um Ihr eigentliches Geschäft kümmern und die Entsorgung Ihrer Abfälle CURANTO überlassen.

Vorschriften in Niedersachsen

Die Europäische Union fordert mit der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) von allen Mitgliedstaaten eine Umsetzung von Maßnahmen, die eine umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung und Entsorgung aller Abfälle zum Ziel haben. Im Vordergrund steht hier insbesondere die fünfstufige Abfallhierarchie, bei der die konsequente Abfallvermeidung die erste und wichtigste Stufe ist. In Deutschland ist das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die zentrale Rechtsnorm zur Erreichung der europäischen Zielsetzung. Zusätzlich existieren auf Bundesebene weitere Vorgaben, Verordnungen und Gesetze wie beispielsweise das Batteriegesetz (BattG) und das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG).

Ergänzt werden diese gesetzlichen Vorgaben in Niedersachsen durch das Niedersächsische Abfallgesetz (NAbfG). Nach § 41 NAbf ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz die oberste Abfallbehörde des Landes und besitzt die Aufsicht über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie die unteren Abfallbehörden. Ergänzende Angaben zu den unterschiedlichen Abfallarten finden sich in den jeweiligen Abfallentsorgungssatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Niedersachsen.

Entsorgung mit CURANTO

Meist ist es für Privathaushalte und Gewerbetreibende gleichermaßen schwierig, den Überblick über die Vielzahl der unterschiedlichen Gesetze und Verordnungen zu behalten. Die alltäglichen Herausforderungen im Bereich der Abfallvermeidung, Mülltrennung und Wertstoffsammlung sind in der Regel kein Problem, allerdings können bestimmte Sonderfälle und größere Abfallmengen schnell zur Verunsicherung der betroffenen Parteien führen. Hier ist für private Haushalte und Gewerbetreibende die Beauftragung eines erfahrenen Entsorgungsunternehmens empfehlenswert. Von der Entsorgung von Baustoffen nach der Renovierung des privaten Badezimmers bis zur Verwertung Ihrer Abfälle aus z. B. Gartenarbeiten bieten wir von CURANTO eine kompetente Unterstützung.

CURANTO gewährleistet als zukunftsorientiertes Entsorgungsunternehmen einen hervorragenden Kundenservice sowie eine hochwertige Arbeitsweise. Mit uns können Sie Ihre Abfälle clever entsorgen und von unseren preisgünstigen Angeboten profitieren. Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung einer umweltbewussten Abfallentsorgung ist für uns als erfahrenes Entsorgungsunternehmen selbstverständlich. Wir sind mit allen Vorschriften und Gesetzen rund um die Müllentsorgung in Niedersachsen bestens vertraut und legen großen Wert auf eine hohe Kundenzufriedenheit. Auch die Entwicklung individueller Lösungskonzepte ist für uns kein Problem und zählt eindeutig zu unseren Stärken. Überzeugen Sie sich selbst von unseren preiswerten Angeboten rund um eine umweltbewusste Abfallentsorgung in Niedersachsen.

Geschichte

Ursprünglich wurde die Bezeichnung Niedersachsen für alle Regionen verwendet, in denen der germanische Volksstamm der Sachsen ansässig war. An diese Vergangenheit erinnert neben dem Namen bis heute auch das Wappen des Landes. Nach dem Ende des 2. Weltkriegs befand sich der größte Teil von Nordwestdeutschland innerhalb der britischen Besatzungszone. Zunächst erfolgte durch eine Verordnung der britischen Militärregierung im August 1946 die Gründung des Landes Hannover. Wenig später entstand das heutige Niedersachsen durch den Zusammenschluss des Landes Hannover und der Freistaaten Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe. Seit 1949 ist Niedersachsen ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Neben der Landeshauptstadt Hannover gibt es noch die Großstädte Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück und Wolfsburg sowie Göttingen, Hildesheim und Salzgitter. In dem Bundesland gibt es insgesamt 37 Landkreise und 8 kreisfreie Städte. Von allen Bundesländern besitzt Niedersachsen mit Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg die meisten Nachbarländer.

Niedersachsen liegt im Nordwesten der Bundesrepublik Deutschland und ist flächenmäßig nach Bayern das zweitgrößte Bundesland. Es gibt eine Vielzahl natürlicher Seen, der größte Vertreter ist das Steinhuder Meer. Mit rund 82 Prozent besteht der größte Teil des Bundeslandes aus Landwirtschaftsflächen und Waldgebieten. Neben dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und dem Nationalpark Harz (gemeinsam mit Sachsen-Anhalt) gibt es in Niedersachsen 13 Naturparks und eine Vielzahl von Naturschutzgebieten. Neben der offiziellen Amtssprache Hochdeutsch gelten auch die Regionalsprache Niederdeutsch (Plattdeutsch) sowie das von einer Minderheit gesprochene Saterfriesisch als zulässige Sprachen im Amtsgebrauch. Weiterhin finden sich vereinzelt noch niedersächsische Dialekte und im Oberharz ist das Erzgebirgische noch verbreitet. Die als Missingsch bekannte Mischsprache aus Standarddeutsch und Niederdeutsch wird in der heutigen Zeit nur noch sehr selten gesprochen. Auch das ostfälische Niederdeutsch ist auf dem Rückzug und findet sich inzwischen nur noch relativ selten.

Der Dachverband für die zahlreichen Sportvereine des Landes ist der Landessportbund Niedersachsen. An erster Stelle steht wie in vielen anderen Bundesländern der Fußball, hier zählen Hannover 96 und VfL Wolfsburg zu den bekanntesten Fußballvereinen des Landes. Weitere beliebte Sportarten sind Eishockey, Handball und Basketball. Auch Wasserball und eine Reihe anderer Wassersportarten sind weit verbreitet.

Aus Niedersachsen stammen eine Reihe bekannter Dichter und Künstler, zu denen beispielsweise Wilhelm Busch und Paula Modersohn-Becker gehören. Das Bundesland besitzt drei Staatstheater, viele historische Bibliotheken sowie rund 650 Museen.

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