Die Müllentsorgung fällt im Land Brandenburg in den Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt als oberste Behörde. Ihr unterstellt sind die jeweiligen Abfallwirtschaftsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie dort gebildete Zweckverbände. Im Bundesland gibt es insgesamt mehr als 700 Abfallverwertungs- sowie Behandlungsanlagen und acht Deponien zur Ablagerung von Restabfällen. Wie in allen deutschen Bundesländern steht auch in Brandenburg die Abfallvermeidung an erster Stelle der fünfstufigen Abfallhierarchie, die aus Vermeidung, Trennung der Abfälle, Recycling, sonstiger Verwertung und Entsorgung besteht. Bereits in den Privathaushalten kann durch einen bewussteren Umgang mit vorhandenen Ressourcen und eine strenge Trennung von Wertstoffen und Restabfällen insgesamt zu einer deutlichen Reduzierung der Abfallmengen beigetragen werden.
Mit der erhobenen Abfallgebühr finanzieren die privaten Haushalte unterschiedliche Hol- und Bringleistungen. Zu den Holleistungen zählt beispielsweise die Abholung von Restmüll, Gelben Säcken (oder Leerung der Gelben Tonne) und Papiermüll zu bestimmten Terminen. Auch die Leerung der Biotonne sowie Bringstationen wie die zahlreichen Sammelbehälter für Altglas gehören in diesen Bereich. Für die Abholung von Sperrmüll kann mit der jeweils zuständigen Stelle der Kommune ein Termin vereinbart werden. Dies gilt auch für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott, zudem kann wahlweise auch eine Abgabe bei einem Wertstoffhof erfolgen. Für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen ist die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) als zentrale Steuerungsstelle zuständig. Zusätzlich fallen auch das Genehmigungsverfahren und die Kontrolle von grenzüberschreitenden Abfalltransporten in den Zuständigkeitsbereich der SBB. Schadstoffe wie alte Lacke, Farben, Chemikalien und weitere Stoffe können in Kleinmengen bis 50 kg zweimal pro Jahr kostenlos auf einem Wertstoffhof in Brandenburg abgegeben werden.
Früher oder später sehen sich auch Privathaushalte mit außerplanmäßig großen Müllmengen konfrontiert, die eine große Herausforderung darstellen können. Wenn beispielsweise ein Umzug oder eine Renovierung ansteht, entstehen durch die Entsorgung von Baustoffen und alten Möbeln größere Abfallmengen. Wir von CURANTO stellen uns allen Herausforderungen rund um eine ordnungsgemäße und umweltverträgliche Müllentsorgung. Als zuverlässiger Partner erfüllen wir alle Anforderungen, die in Brandenburg an ein verantwortungsbewusstes Entsorgungsunternehmen gestellt werden. Selbstverständlich gehören Engagement, Einsatzbereitschaft und ein seriöser Kundenservice ebenso zu unseren Stärken wie eine gesetzeskonforme Verwertung und Entsorgung der anfallenden Abfälle.
Seit August 2017 gelten mit der neuen Fassung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) eine Reihe von neu überarbeiteten Verordnungen zum Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen und anderen Abfallarten wie Bau- und Abbruchabfällen. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle gewerblichen Abfallerzeuger im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Besonders im Fokus steht hier die strenge Getrennthaltung der einzelnen Abfallarten, um eine möglichst hochwertige Verwertung der gesammelten Wertstoffe zu gewährleisten. Diese Getrennthaltungspflicht nach § 3 Abs. 1 GewAbfV stellt hohe Anforderungen an Unternehmen und wird bei Verstößen mit empfindlichen Strafen geahndet. Unter den Begriff der gewerblichen Siedlungsabfälle werden alle Abfallarten gefasst, die mit dem Müll aus Privathaushalten vergleichbar sind. Dies sind neben Restmüll beispielsweise auch Bioabfall und verwertbare Abfallarten wie Kunststoffverpackungen oder Papiermüll. Fallen auf Baustellen Abbruchabfälle an, müssen diese bereits vor Ort streng getrennt und gesammelt werden.
Neben den Getrennthaltungs- und Sortierpflichten bestehen für gewerbliche Abfallerzeuger auch strenge Dokumentationspflichten. Nach § 7 Abs. 1 GewAbfV besteht für gewerbliche Siedlungsabfälle eine Pflicht zur Überlassung an die zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Diese Überlassungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf Abfallarten, die ausdrücklich nicht als gewerbliche Siedlungsabfälle deklariert werden. Die Entsorgung von Sonderabfällen und anderen Abfallarten, bei denen es sich nicht um Siedlungsabfälle handelt, sind somit durch private Entsorgungsfachbetriebe zu entsorgen. Als kompetenter Partner für eine gesetzeskonforme Umsetzung aller Vorgaben bei der Müllentsorgung in Brandenburg steht CURANTO an Ihrer Seite. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen passende Lösungskonzepte und gewährleisten einen professionellen, kundennahen und seriösen Service, der sich an Ihren individuellen Anforderungen orientiert.
Die Europäische Union gibt mit der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) allen Mitgliedstaaten eine rechtlich bindende Rahmenbedingung für die Verwertung und Entsorgung aller Abfälle vor. Hier wird ein fünfstufiges System präsentiert, dessen erste Stufe die Abfallvermeidung ist. Die rechtliche Umsetzung der EU-Vorgaben erfolgt durch unterschiedliche Gesetze, zu denen als zentrale Rechtsnorm insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gehört. Dieses wird auf Bundesebene durch eine Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen ergänzt, zu denen beispielsweise die Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV), die Altölverordnung (AltölV), das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) und das Batteriegesetz (BattG) gehören.
Ergänzend dazu sind auf Landesebene das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG), die Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung (AbfBodZV), die Sonderabfallgebührenordnung (SAbfGebO) und die Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung (AbfKompVbrV) zu beachten. Außerdem existieren weitere Verwaltungsvorschriften, die bei der Verwertung und Entsorgung von Abfall in Brandenburg ebenfalls wichtig sind.
Im Dschungel der unterschiedlichen Gesetze und Verordnungen kann es für Privathaushalte und gewerbliche Abfallerzeuger gleichermaßen schwierig sein, den Durchblick zu behalten. Neben der Abfallvermeidung und der Trennung von wiederverwertbaren Wertstoffen kommt es immer wieder zu Sonderfällen, die für Unsicherheit sorgen können. Dies kann beispielsweise bei einer Renovierung der Fall sein, wenn alte Baustoffe entsorgt werden müssen. Hier ist ein versierter Partner, der Ihnen mit Sachkenntnis und Einsatzbereitschaft zur Seite steht, eine große Hilfe. Wenden Sie sich bei Fragen rund um eine vorschriftsgemäße Müllentsorgung in Brandenburg vertrauensvoll an CURANTO und lernen Sie unseren kundennahen und zuverlässigen Service kennen.
Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Abfälle clever entsorgen. Überzeugen Sie sich selbst von unseren Angeboten und profitieren Sie von unserer engagierten Arbeitsweise. Als zukunftsorientiertes Entsorgungsunternehmen sind wir mit allen Anforderungen einer umweltbewussten Abfallentsorgung unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften vertraut. Auch individuelle Lösungskonzepte sind für uns kein Problem, Ihre Zufriedenheit steht für uns jederzeit im Vordergrund. Mit CURANTO finden Sie einen kompetenten Partner für eine umweltbewusste Abfallentsorgung in Brandenburg.
Das Bundesland Brandenburg liegt im Nordosten von Deutschland und grenzt an die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie im Osten an das Nachbarland Polen. Im Zentrum liegt die deutsche Hauptstadt Berlin, die als eigenständiges Bundesland vollständig von Brandenburg umschlossen ist. Die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam ist gleichzeitig auch die größte Stadt des Landes. Weitere große Städte sind Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt an der Oder. Ursprünglich gab es 38 Landkreise in Brandenburg, 1993 wurde jedoch eine Reduzierung auf 14 Landkreise und 4 kreisfreie Städte vorgenommen. Eine weitere Reform ist für das Jahr 2019 in Planung.
Die Geschichte von Brandenburg beginnt am 11. Juni 1157 mit der Gründung der Mark Brandenburg als Teil des Heiligen Römischen Reiches. Im Jahr 1415 übernahmen die Hohenzollern die Herrschaft, die sie erst nach dem 1. Weltkrieg 1918 wieder verloren. Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurde Brandenburg 1945 zu einem Teil der sowjetischen Besatzungszone und am 6. Februar 1947 erfolgte eine Neugründung des Landes Brandenburg als Teil der neu gegründeten Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Im Anschluss an den Zusammenbruch der DDR wurde Brandenburg am 3. Oktober 1990 als Teil der Bundesrepublik Deutschland wieder neu gegründet. In Brandenburg werden überwiegend Hochdeutsch sowie Lausitzisch-Neumärkisch gesprochen, daneben finden sich zudem auch niederdeutsche Dialekte des Mark-Brandenburgischen. An der Grenze zu Sachsen wird in einigen Regionen mit Osterländisch ein obersächsischer Dialekt gesprochen. In der Niederlausitz im Süden von Brandenburg sind lausitzische Dialekte verbreitet. Zudem sprechen noch rund 9.000 bis 10.000 Menschen Niedersorbisch, diese westslawische Sprache gilt hier auch als zweite Amtssprache.
Landschaftlich wird Brandenburg zu mehr als einem Drittel von ausgedehnten Wäldern und Naturparks geprägt. Vergleichsweise gewässerarmen Gebieten wie Barnim stehen Gebiete mit zahlreichen Seen gegenüber, dazu zählt zum Beispiel auch ein Teil der westlichen Uckermark.
In Brandenburg gibt es zahlreiche Fußballvereine, eine der bekanntesten Mannschaften ist der FC Energie Cottbus. Es gibt einige Sport-Eliteschulen sowie ein Olympiastützpunkt mit den Standorten Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder). Für Rennsportfans sind insbesondere zahlreiche Motorsportveranstaltungen auf dem Lausitzring von großem Interesse, zu denen beispielsweise auch die Rennen der DTM gehören.
Das kulturelle Erbe Brandenburgs ist eng verbunden mit der Geschichte Preußens. Davon zeugen bis heute zahlreiche Sehenswürdigkeiten wie die Potsdamer Kulturlandschaft sowie weitere Bauwerke und Parkanlagen. Eine besondere Hommage stammt mit dem Werk „Wanderungen durch die Mark Brandenburg“ aus der Feder von Theodor Fontane. Zahlreiche Kultureinrichtungen wie das Staatstheater Cottbus und Veranstaltungen wie das Baumblütenfest in Werder ziehen jährlich viele Besucher an.