Wer mehr als eine Biotonne voll hat oder größere Mengen aus einem Baumschnitt, einer Heckenrodung oder Gartenreinigung loswerden will, stellt sich schnell die gleichen Fragen: Wie und wann kann ich entsorgen? Was kostet ein Container? Und was ist überhaupt erlaubt?
Diese Seite beantwortet die häufigsten Fragen rund um die Grünschnittentsorgung – sachlich, ohne Umwege.
Container mieten: Die effizienteste Lösung bei größeren Mengen. Ein Grünschnittcontainer von CURANTO fasst zwischen 3 und 40 m³, steht 21 Tage kostenlos und wird direkt abgeholt. Der Aufwand für Eigenanlieferung entfällt vollständig.
Biotonne: Für kleine Mengen geeignet. Gras, Laub und dünne Äste passen in die meisten Biotonnen – bei größeren Ästen oder Heckenresten stößt sie schnell an ihre Grenzen.

Wertstoffhof / Grüngutannahmestelle: Viele Kommunen betreiben kostenlose oder kostengünstige Annahmestellen für Grünschnitt. Öffnungszeiten und Kapazitäten variieren je nach Gemeinde. Für große Mengen ist der Eigenantransport aufwendig.
Kompostierung: Im eigenen Garten nur für kleinere Mengen sinnvoll. Holziges Material verrottet langsam und braucht lange, bis es verwendbar ist.
Häckseln: Eigene oder gemietete Häcksler zerkleinern Äste und Strauchschnitt. Das Häckselgut lässt sich als Mulch verwenden oder erleichtert zumindest den Transport zum Wertstoffhof.
Grundsätzlich das ganze Jahr – es gibt keine gesetzliche Sperrzeit für die Entsorgung selbst. Was es gibt, sind Regelungen zum Verbrennen und zum Schreddern sowie zum Baumschnitt während der Brutzeit.
§ 39 BNatSchG schützt Vögel und ihre Nester: Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen Hecken, Gebüsche und Bäume nicht auf den Stock gesetzt oder abgeholzt werden. Schonender Rückschnitt – also das Kürzen ohne vollständige Entfernung – ist auch in dieser Zeit erlaubt. Die anfallenden Schnittabfälle dürfen anschließend jederzeit entsorgt werden.
Für die Abgabe am Wertstoffhof oder per Container gibt es keine Jahreszeitsperren. Ein Container von CURANTO kann das ganze Jahr geliefert werden.
In vielen Kommunen gibt es Möglichkeiten zur kostenlosen Grünschnittannahme:
Kommunale Grüngutannahmestellen: Viele Städte und Gemeinden nehmen Grünschnitt an Wertstoffhöfen kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr an – teils nur für Privatpersonen und bis zu einer bestimmten Menge.
Sonderaktionen: Einige Kommunen bieten an bestimmten Terminen (häufig Frühjahr und Herbst) kostenlose Strauch- und Baumschnittannahme an.
Biotonne: In vielen Tarifen ist die Nutzung der Biotonne im Hausmüllgebühren enthalten – für kleine Mengen also faktisch kostenlos.
Ob und in welchem Umfang eine kostenlose Abgabe in Ihrer Gemeinde möglich ist, erfahren Sie beim zuständigen kommunalen Entsorger oder auf der Website Ihrer Stadtverwaltung. CURANTO bietet keine kostenlose Entsorgung, aber einen Festpreis mit voller Transparenz – ohne versteckte Kosten für Transport oder Deponierung.
Der kleinste Grünschnittcontainer bei CURANTO hat 3 m³ und kostet ab 189 € – inklusive Anlieferung, Abholung und fachgerechter Entsorgung. Die 21-tägige Stellzeit ist im Preis enthalten.
Der genaue Preis für Ihre Region wird im Online-Konfigurator nach Eingabe Ihrer Postleitzahl angezeigt.
Für den 5-m³-Container gibt es keinen bundesweit einheitlichen Festpreis – die Entsorgungskosten sind regionabhängig. Als Orientierung: Der Einstiegspreis für den 3-m³-Container liegt bei 189 €, größere Varianten werden entsprechend höher bepreist.
Den aktuellen Preis für 5 m³ in Ihrer Postleitzahl rufen Sie im Konfigurator auf curanto.de ab.
Wann lohnt sich der 5-m³-Container? Für eine mittelgroße Gartenaktion – etwa ein vollständiger Heckenschnitt an einem Reihenhaus, der Frühjahrsschnitt mehrerer Obstbäume oder das Zusammenfassen von Herbstlaub und Strauchschnitt über mehrere Wochen.
Auch hier gilt: Der Preis ist regionabhängig und wird im Konfigurator angezeigt. CURANTO bietet Grünschnittcontainer bis 20 m³ an – der 7-m³-Container liegt preislich zwischen dem 5- und 10-m³-Modell.
Wann lohnt sich der 7-m³-Container? Bei größeren Gartenanlagen, Hanggrundstücken mit viel Strauchwerk, nach einem Baumrückschnitt mit mehreren Bäumen oder bei der kompletten Gartenreinigung vor einem Verkauf oder einer Neubepflanzung.
Der 10-m³-Container ist eine der größten Standardoptionen für Grünschnitt bei CURANTO – für umfangreiche Gartenarbeiten, gewerbliche Gartenbauer oder Projekte, bei denen über mehrere Wochen Material anfällt.
Den genauen Preis für Ihre Region sehen Sie im Konfigurator. CURANTO bietet für Grünschnitt Containergrößen bis 20 m³ an – auch für sehr große Projekte.
| Erlaubt: | Nicht erlaubt: |
|---|---|
| Rasenschnitt und Mähgut | Erde und Steine (erhöhen das Gewicht und verschmutzen die Fraktion) |
| Laub und Herbstlaub | Baumstämme und Wurzelstöcke ab ca. 15 cm Durchmesser → separater Container für Stämme und Wurzeln |
| Hecken- und Strauchschnitt | Kunststofftöpfe, Pflanzenstützen, Netze oder Folien |
| Äste und Zweige (bis ca. 15 cm Durchmesser) | Behandeltes Holz, Holzpaletten |
| Blumen- und Staudenreste | Küchenabfälle oder Speisereste |
| Verwelkte Pflanzen, Beetabfälle | Hausmüll jeder Art |
| Kleinere Wurzeln dünner Sträucher | Schutt |
Die saubere Befüllung lohnt sich: Sortenreiner Grünschnitt wird zu Kompost oder Biogas weiterverwertet. Fremdstoffe führen zu Mehrkosten bei der Aufbereitung, die sich im Entsorgungspreis niederschlagen können.
Diese Frage taucht häufig auf – und die Antwort hängt davon ab, um was es genau geht.
Herüberragende Äste und Zweige: Grundsätzlich hat der Grundstückseigentümer das Recht, überhängende Äste des Nachbarbaums zurückzuschneiden, wenn sie sein Grundstück beeinträchtigen (§ 910 BGB). Der abgeschnittene Grünschnitt gilt jedoch als Eigentum des Nachbarn (Eigentümer des Baums) – man muss ihn also zurückgeben oder zumindest anbieten. Erst wenn der Nachbar das Material nicht annimmt, darf man es selbst entsorgen, sollte dies aber nicht auf eigene Kosten müssen. In der Praxis wird das häufig formlos geregelt.
Herübergefallenes Laub und natürlicher Abwurf: Laub, das auf das eigene Grundstück fällt, gehört dem Grundstückseigentümer – nicht dem Nachbarn. Die Entsorgungskosten trägt damit der Grundstückseigentümer selbst. Ein Anspruch auf Kostenbeteiligung des Nachbarn besteht nur in Ausnahmefällen (z. B. wenn der Baum nicht ortsüblich ist oder eine übermäßige Belastung darstellt – das ist oft strittig und einzelfallabhängig).
Fazit: Für Laub und normalen Pflanzenwurf auf dem eigenen Grundstück trägt man die Entsorgungskosten selbst. Bei zurückgeschnittenen Ästen gilt der Grundsatz: Material gehört dem Baumbesitzer.
Nein. Das Ablegen von Grünschnitt in der freien Natur – in Wäldern, auf Wiesen, an Feldrändern oder in Parks – ist in Deutschland verboten. Es gilt als illegale Entsorgung von Abfällen und kann nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie den Naturschutzgesetzen der Länder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bußgelder sind je nach Bundesland und Menge möglich.
Auch vermeintlich harmloser Grünschnitt schadet der Natur: Heimische Wiesen und Waldränder reagieren empfindlich auf gebietsfremde Pflanzenarten oder Nährstoffeinträge durch Grasschnitt und Heckenmaterial. Invasive Arten wie das Drüsige Springkraut oder der Japanische Knöterich können sich über illegal entsorgten Grünschnitt ausbreiten.
Die einzig zulässigen Wege sind die kommunale Biotonne, der Wertstoffhof, zugelassene Kompostieranlagen – oder ein Container von CURANTO.
Grünschnittcontainer in den Größen 3 bis 20 m³ – deutschlandweit, Lieferung in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags), 21 Tage Stellzeit ohne Aufpreis.
Jetzt Container konfigurieren →
Bei Stämmen, Wurzelstöcken oder sehr schwerem Baumschnitt: Container für Stämme und Wurzeln