Autor: Sven Wähnke
Lesezeit: 7 Minuten
Baustyropor (EPS-Dämmstoff) und Styrodur (XPS) aus Fassadendämmung, Wärmedämmung, Abbruch oder Sanierung gelten seit der POP-Abfall-Überwachungsverordnung von 2017 in der Regel als nicht gefährlicher Abfall unter dem AVV-Schlüssel 17 06 04 – auch wenn sie das früher verbreitete Flammschutzmittel HBCD enthalten. Für Gewerbebetriebe gelten trotzdem Nachweispflicht, Vermischungsverbot und Getrenntsammlungsgebot. Curanto bietet für Baustyropor keine pauschalen Festpreise an, da die Kosten stark von Menge, Verschmutzungsgrad und Entsorgungsweg abhängen – ein individuelles Angebot gibt es über die Anfrage für Gewerbekunden.

Baustyropor ist der umgangssprachliche Begriff für Dämmplatten aus expandiertem Polystyrol (EPS), z. B. beim Wärmedämmverbundsystem (WDVS) an Fassaden. Styrodur bzw. XPS ist die druckfestere, extrudierte Variante, die häufig bei Kellerdämmung oder Flachdächern eingesetzt wird. Beide Materialien wurden bis etwa 2015 überwiegend mit dem Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan) behandelt, das seit 2015/2016 weltweit als besonders langlebiger und umweltschädlicher Stoff (POP – persistenter organischer Schadstoff) eingestuft ist. Neuere Dämmstoffe verwenden stattdessen das Flammschutzmittel Polymer-FR und sind zur Unterscheidung teils mit farbigen EPS-Kügelchen gekennzeichnet.
Die Einstufung hat sich mehrfach geändert – das sorgt bis heute für Verwirrung:
Bis 2015/Anfang 2016: HBCD-haltiges Styropor konnte in der Regel als nicht gefährlicher Abfall entsorgt werden.
Oktober 2016: Durch eine Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung wurde HBCD-haltiges Styropor kurzzeitig als gefährlicher Abfall (AVV 17 06 03*) eingestuft. Das führte bundesweit zu einem Entsorgungsengpass, weil kaum Verbrennungskapazitäten für gefährlichen Abfall zur Verfügung standen.
Seit 01.08.2017 (POP-Abfall-Überwachungsverordnung): HBCD-haltige Dämmstoffabfälle gelten wieder als nicht gefährlicher Abfall unter AVV 17 06 04. Es bestehen aber weiterhin Sonderpflichten: Nachweispflicht für Gewerbebetriebe, ein Vermischungsverbot mit anderen Abfällen und ein Getrenntsammlungsgebot. Am Ende der Entsorgungskette muss der Schadstoff HBCD zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden – das passiert in zugelassenen thermischen Anlagen, ein stoffliches Recycling ist für HBCD-haltiges Material nicht erlaubt.
Private Haushalte unterliegen keiner Nachweis- und Registerpflicht und können ihr nicht gefährliches HBCD-haltiges Styropor beim örtlichen Wertstoffhof abgeben.
Nur wenn zusätzliche Gefährlichkeitsmerkmale vorliegen, greift weiterhin der gefährliche Abfallschlüssel 17 06 03*.
Pauschale Preise gibt es bei Baustyropor kaum, weil die Kosten von mehreren Faktoren abhängen:
Menge (einzelne Platten vs. große Mengen z. B. nach einer Fassadensanierung)
Verschmutzungsgrad (sauberes Styropor vs. Reste mit Putz, Kleber oder Farbe)
HBCD-Gehalt und ob eine Vermischung mit anderen Baumischabfällen möglich ist
Regionale Verfügbarkeit geeigneter Verbrennungsanlagen
Bei Curanto gibt es deshalb keinen Festpreis-Container für Baustyropor, sondern ein individuelles Angebot über die Anfrage für Gewerbekunden. Für die Entsorgung anderer Leichtbaustoffe mit Festpreis lohnt sich ein Blick auf die Leichtbaustoffe-Container.
Nein. Der Gelbe Sack ist ausschließlich für Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt bzw. lizenzierte Verpackungen vorgesehen. Baustyropor aus Abbruch, Sanierung oder Neubau zählt als Bauabfall und gehört nicht in den Gelben Sack, unabhängig von der Menge.
Wer Fassadendämmung oder Wärmedämmung aus Styropor über Entsorgungssäcke loswerden will, muss strikt trennen. Nicht jedes Dämmmaterial darf in denselben Sack:
| Erlaubt | Nicht erlaubt |
|---|---|
| EPS-Dämmplatten mit Kaufdatum nach 2014 (in der Regel ohne HBCD) | Anhaftungen aus PU-Kleber, Mörtel oder Bitumen |
| Styropor-Dämmplatten allgemein | EPS-Dämmplatten mit Kaufdatum vor 2014 (möglicherweise HBCD-haltig) |
| Weiße und bunte EPS-Dämmplatten – aber getrennt in eigenen Säcken erfassen | XPS, z. B. Styrodur, PU-/PIR-Hartschaumplatten |
| Marken wie z. B. SG Weber, BACHL, BROHLBURG, HIRSCH Porozell, Lippstädter Hartschaum, RYGOL, swisspor, WKI | Stein- oder Glaswolle (Dämmwolle), HBCD-haltige Materialien |
| Asbest, Teer- und bitumenhaltige Stoffe, Gefährliche Abfälle allgemein |
Der Grund für die strikte Trennung nach Kaufdatum: Nur neueres, in der Regel HBCD-freies EPS lässt sich stofflich verwerten. Ältere Dämmplatten und HBCD-haltiges Material müssen gesondert und nachweispflichtig entsorgt werden (siehe Abschnitt oben zu AVV 17 06 04).
Bei größeren Mengen – etwa nach einer kompletten Fassaden- oder Dachsanierung – stößt die Entsorgung über den Wertstoffhof schnell an Kapazitätsgrenzen oder ist dort für Gewerbebetriebe gar nicht vorgesehen. Sinnvoller ist dann eine gewerbliche Sammelentsorgung mit Nachweisführung. Curanto vermittelt das über eine individuelle Anfrage für Gewerbekunden, da Menge und HBCD-Status vorab geklärt werden müssen.
Nein, in der Regel nicht. Auch wenn Styropor heute meist als nicht gefährlicher Abfall gilt, fallen für Transport, Nachweisführung und thermische Verwertung Kosten an.
Das hängt von Menge, Verschmutzungsgrad und Entsorgungsweg ab. Ein pauschaler Preis lässt sich ohne diese Angaben nicht seriös nennen – ein individuelles Angebot gibt es auf Anfrage.
Für größere Mengen empfiehlt sich eine gewerbliche Sammelentsorgung statt des Wertstoffhofs, da hier Nachweispflicht und Vermischungsverbot korrekt eingehalten werden können.
Nein, Baustyrodur ist Bauabfall und gehört nicht in den Gelben Sack, der nur für Verkaufsverpackungen gedacht ist.
Private Haushalte können nicht gefährliches, HBCD-haltiges Styropor in der Regel beim örtlichen Wertstoffhof abgeben. Gewerbliche Mengen sind dort meist nicht vorgesehen.
Auch hier gilt: Ohne Angaben zu Menge, Verschmutzung und HBCD-Gehalt lässt sich kein seriöser Preis nennen. Curanto erstellt dafür ein individuelles Angebot.
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