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Haushalte

Die Abfallentsorgung gehört in Rheinland-Pfalz zu den Aufgaben der einzelnen Kommunen. Daher sind die Landkreise und die kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Sammlung, Verwertung und Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten verantwortlich. Je nach Kommune werden meist private Entsorgungsunternehmen mit der Abfallentsorgung beauftragt. Gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind private Haushalte ausnahmslos dazu verpflichtet, ihre Abfälle den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen. An erster Stelle der deutschlandweit eingeführten Abfallhierarchie steht insbesondere die bewusste Abfallvermeidung. Durch entsprechende Maßnahmen und einen bewussteren Umgang können somit bereits in den Privathaushalten die Abfallmengen deutlich reduziert werden.

Besonders wichtig ist auch die energetische oder stoffliche Wiederverwertung von Wertstoffen, da so wichtige Rohstoffe erneut genutzt und einer neuen Verwendung zugeführt werden können. Aus diesem Grund liegt es zudem in der Verantwortung der einzelnen Privathaushalte eine verantwortungsbewusste Trennung der Wertstoffe von nicht verwertbarem Abfall vorzunehmen. Dies erleichtert den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eine stoffliche oder energetische Verwertung sowie eine umweltschonende Entsorgung von Restmüll deutlich. Die Bereitstellung von entsprechenden Sammelbehältern wie Restmülltonne, Papiertonne und Gelber Sack erleichtert diese Trennung erheblich.

Die Kommunen erheben von den privaten Haushalten Abfallgebühren, mit denen die Bereitstellung und Leerung der Behälter sowie die Aufbereitung oder Entsorgung der Abfälle finanziert werden. Zur Gewährleistung dieser Aufgaben steht in Rheinland-Pfalz ein dichtes Netz an Verwertungs- und Entsorgungsanlagen bereit. Ein besonderer Fokus liegt auf der Wiederverwertung und die Landesregierung strebt zusätzlich eine Weiterentwicklung der bestehenden Kreislaufwirtschaft an. In den meisten Privathaushalten gehört ein verantwortungsbewusster Umgang mit den unterschiedlichen Abfallarten inzwischen längst zum Alltag. Allerdings kann es hin und wieder zu größeren Abfallmengen kommen, etwa durch eine Renovierung oder eine Modernisierung der Wohnräume. Hier sollten Sie sich an die Spezialisten von CURANTO wenden. Mit allen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben rund um die Müllentsorgung in Rheinland-Pfalz sind wir bestens vertraut. Wir scheuen keine Herausforderung und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um eine umweltverträgliche und ordnungsgemäße Abfallentsorgung im Bundesland Rheinland-Pfalz geht.

Gewerbe

In Deutschland gilt die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) als rechtlich bindende Vorschrift für gewerbliche Abfallerzeuger im Hinblick auf den Umgang mit den gewerblichen Siedlungsabfällen sowie anderen Abfallarten. Insbesondere eine strenge Einhaltung der geforderten Getrennthaltung (siehe § 3 Abs. 1 GewAbfV) der verschiedenen Abfallarten ist zu beachten. So soll auch in Rheinland-Pfalz eine möglichst hochwertige Wertstoffverwertung sowie eine deutliche Verringerung der nicht verwertbaren Abfallmengen erreicht werden. Im Gegensatz zu privaten Haushalten sind gewerbliche Abfallerzeuger lediglich bei den Siedlungsabfällen zur Überlassung an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet (siehe § 7 Abs. 1 GewAbfV). Andere Abfallarten übergeben die gewerblichen Erzeuger zur Entsorgung an private Entsorgungsunternehmen. Siedlungsabfälle sind mit normalen Abfällen aus Privathaushalten vergleichbar (Restmüll, Altpapier, Kunststoffverpackungen etc.).

Für Unternehmen stellen die Vorschriften der Gewerbeabfallverordnung eine große Herausforderung dar. Die Einhaltung der Vorschriften ist mit einem hohen Arbeitsaufwand und häufig auch mit größeren Problemen verbunden. Zu der bereits erwähnten Sortier- und Getrennthaltungspflicht kommt noch die strenge Pflicht zu lückenloser Dokumentation. Da Sie bei Verstößen gegen die zahlreichen Gesetze und Verordnungen mit hohen Strafen rechnen müssen, ist die Beauftragung eines versierten Entsorgungsunternehmens empfehlenswert. Wir von CURANTO stehen Ihnen als kompetenter Partner für alle Bereiche einer umweltschonenden und gesetzeskonformen Müllentsorgung in Rheinland-Pfalz zur Seite. Selbstverständlich entwickeln wir auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen spezielle Lösungskonzepte, die sich an den hohen Anforderungen Ihres Unternehmens orientieren. Überlassen Sie die Abfallentsorgung CURANTO und profitieren Sie von einer hohen Entlastung und Zeitersparnis. So können Sie sich in Zukunft wieder unbesorgt um Ihr eigentliches Geschäft kümmern.

Vorschriften in Rheinland-Pfalz

In der Europäischen Union verpflichtet die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) alle Mitgliedstaaten zu einer Umsetzung der geforderten Rahmenbedingungen, die eine umwelt- und ressourcenschonende Verwertung und Entsorgung aller Abfälle beinhalten. Insbesondere die Beachtung der fünfstufigen Abfallhierarchie besitzt hohe Priorität und ist daher auch in Deutschland ein zentraler Punkt in den einzelnen Gesetzen und Verordnungen. Zentrale Rechtsnorm ist diesbezüglich das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Neben weiteren Vorgaben wie der Altölverordnung (AltölV), dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) und dem Batteriegesetz (BattG) sind in Rheinland-Pfalz noch weitere Gesetze und Verordnungen wichtig.

In Rheinland-Pfalz ist auf Landesebene das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) eine wichtige Ergänzung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Zudem müssen Sie je nach zuständiger Kommune noch weitere Verwaltungsvorschriften und Satzungen beachten, die im Hinblick auf eine umweltschonende Verwertung und Entsorgung von Abfall in Rheinland-Pfalz ebenfalls wichtig sind.

Entsorgung mit CURANTO

Die komplizierten Verbindungen aus unterschiedlichen Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen ist für Privathaushalte und Gewerbetreibende oftmals verwirrend. Ein Überblick ist für die meisten Laien ohne größeren Zeitaufwand kaum möglich, daher herrscht vielfach eine große Verunsicherung bezüglich einer gesetzeskonformen Entsorgung der einzelnen Abfallarten. Meist ist die alltägliche Herausforderung im Hinblick auf Abfallvermeidung, Mülltrennung und Wertstoffsammlung kein Problem und den meisten privaten und gewerblichen Abfallerzeugern vertraut. Wenn jedoch Sonderfälle auftreten, kann die Unterstützung durch ein versiertes Entsorgungsunternehmen ratsam sein. Neben der Entsorgung von unterschiedlichen Baustoffen nach Renovierungsmaßnahmen stellt für CURANTO beispielsweise auch der umweltverträgliche Umgang mit Abfällen aus weiteren Tätigkeiten kein Problem dar.

Wir sind als zukunftsorientiertes Entsorgungsunternehmen bestens mit allen gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen rund um die Abfallentsorgung in Rheinland-Pfalz vertraut. Wenn Sie CURANTO beauftragen, können Sie Ihre Abfälle clever entsorgen und von unseren günstigen Preisen profitieren. Im Hinblick auf eine umweltbewusste Abfallentsorgung unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften sind wir in allen Bereichen ein zuverlässiger Partner. Die Einhaltung der Vorgaben für eine gesetzeskonforme Müllentsorgung wird bei jedem Schritt gewährleistet. Selbstverständlich sind eine hohe Kundenzufriedenheit sowie eine seriöse Arbeitsweise für unser Unternehmen besonders wichtig. Aus diesem Grund entwickeln wir zusammen mit Ihnen auch individuelle Lösungskonzepte, die sich explizit an Ihren Anforderungen orientieren. Überzeugen Sie sich selbst von unseren preiswerten Angeboten und lernen Sie mit CURANTO einen kompetenten Partner für eine umweltbewusste Abfallentsorgung in Rheinland-Pfalz kennen.

Geschichte

Die Gründung von Rheinland-Pfalz erfolgte am 30. August 1946. Es war zu diesem Zeitpunkt Teil der französischen Besatzungszone und entstand aus dem Zusammenschluss des südlichen Teils der preußischen Rheinprovinz mit den Regierungsbezirken Trier und Koblenz, Rheinhessen, dem westlichen Teil von Nassau sowie der bayrischen Rheinpfalz (ohne Saarpfalz-Kreis). Eine ursprünglich angedachte Angliederung des Saarlandes an Rheinland-Pfalz wurde von der französischen Militärregierung untersagt. Mainz ist neben seiner Funktion als Landeshauptstadt zugleich auch die bevölkerungsreichste Stadt des Landes. Weitere Großstädte sind Kaiserslautern, Trier, Koblenz und Ludwigshafen.

Das westlich gelegene Bundesland grenzt an die Nachbarländer Luxemburg, Belgien und Frankreich sowie an die deutschen Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und an das Saarland. Rund 42 Prozent von Rheinland-Pfalz ist von ausgedehnten Waldgebieten bedeckt, daher zählt das Land zu den waldreichsten Bundesländern Deutschlands. Der größte See des Landes ist der in der Region Vulkaneifel gelegene Laacher See. Rheinland-Pfalz ist aufgeteilt in insgesamt 24 Landkreise und 12 kreisfreie Städte. Die in dem Land gesprochenen Dialekte gehören zu verschiedenen Gruppen der fränkischen Sprachenfamilie. Moselfränkisch und Ripuarisch (Nordmittelfränkisch) bilden im Bereich des Mittelrheins gemeinsam den mittelfränkischen Dialekt. Südlich der sogenannten „dat/das-Linie”, deren Verlauf die Sprachforscher über Taunus und Hunsrück festgestellt haben, wird hauptsächlich Rheinfränkisch gesprochen. Im Südosten der Speyerer Linie befindet sich der Beginn des Übergangsbereichs zum Oberdeutschen Sprachdialekt.

Mit Fußballmannschaften wie dem 1. FC Kaiserslautern und dem 1. FSV Mainz 05 spielt der Fußball auch in Rheinland-Pfalz eine große Rolle. Auch der Motorsport gehört dank zahlreicher Rennsportveranstaltungen auf dem legendären Nürburgring zu den beliebten Sportarten des Landes.

Rheinland-Pfalz besitzt eine große Anzahl sehenswerter Kulturstätten, dazu zählen insbesondere unzählige Bauwerke aus römischer Zeit wie die Porta Nigra oder die Kaiserthermen in Trier. Im Bundesland gibt es vier größere Theater, zu denen auch das Pfalztheater in Kaiserlautern gehört. Sehenswerte Landesmuseen gibt es in Koblenz, Trier und Mainz. Ebenfalls bedeutend sind das Volks- und Freilichtmuseum Roscheider Hof, das Technikmuseum in Speyer, das Römisch-Germanische Zentralmuseum sowie das Mittelrhein-Museum in Koblenz.

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