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Containerdienst in Nordrhein-Westfalen

Haushalte

Die Abfallentsorgung fällt in Nordrhein-Westfalen in den Aufgabenbereich der einzelnen Kommunen. Somit sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Sammlung der Abfälle verantwortlich. Je nach Kommune werden teilweise private Entsorgungsunternehmen mit der Abfallentsorgung beauftragt. Gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind private Haushalte dazu verpflichtet, ihre Abfälle den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen. An erster Stelle der deutschlandweit eingeführten Abfallhierarchie steht die Abfallvermeidung. Durch entsprechende Maßnahmen und einen bewussteren Umgang können somit bereits in den Privathaushalten die Abfallmengen deutlich reduziert werden.

Besonders wichtig ist auch die Wiederverwertung von Wertstoffen, da so wichtige Rohstoffe erneut genutzt und einer neuen Verwendung zugeführt werden können. Aus diesem Grund liegt es in der Verantwortung der einzelnen Privathaushalte, eine verantwortungsbewusste Trennung von Wertstoffen und nicht verwertbarem Abfall vorzunehmen. Nur so kann durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine stoffliche oder energetische Verwertung sowie eine umweltschonende Entsorgung von Restmüll gewährleistet werden. Die Bereitstellung von entsprechenden Sammelbehältern wie Restmülltonne, Papiertonne, Gelbe Tonne (Gelber Sack) und Biotonne erleichtert diese Trennung erheblich.

Die Kommunen erheben von den Privathaushalten Abfallgebühren, mit denen die Bereitstellung und Leerung der Behälter sowie die Aufbereitung oder Entsorgung der Abfälle finanziert werden. Zur Gewährleistung dieser Aufgaben steht in Nordrhein-Westfalen ein dichtes Netz an Verwertungs- und Entsorgungsanlagen bereit. Im Vordergrund steht in erster Linie die Wiederverwertung und die Landesregierung strebt eine Weiterentwicklung der bestehenden Kreislaufwirtschaft an. In den meisten Privathaushalten gehört ein verantwortungsbewusster Umgang mit den unterschiedlichen Abfallarten inzwischen längst zum Alltag. Allerdings kann es von Zeit zu Zeit zu größeren Müllmengen kommen, beispielsweise bei einem Umbau oder einer Modernisierung der Wohnräume. Hier sollten Sie sich vertrauensvoll an die Spezialisten von CURANTO wenden. Mit allen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben rund um die Müllentsorgung in Nordrhein-Westfalen sind wir bestens vertraut. Wir scheuen keine Herausforderung und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um eine umweltverträgliche und ordnungsgemäße Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen geht.

Gewerbe

Im Gegensatz zu privaten Haushalten besteht für gewerbliche Abfallerzeuger nach den Vorgaben der deutschlandweit gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) lediglich für Siedlungsabfälle eine Überlassungsverpflichtung an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (siehe § 7 Abs. 1 GewAbfV). Hierbei handelt es sich um Abfälle wie Papier, Glas, Biomüll oder Restmüll, die mit herkömmlichen Abfällen aus Privathaushalten vergleichbar sind. Für andere Abfallarten aus dem gewerblichen Bereich gilt die Überlassungspflicht nicht, im Bereich von Gewerbe- und Industrieabfällen besteht eine privatwirtschaftlich organisierte Entsorgung. In der Gewerbeabfallverordnung sind für gewerbliche Abfallerzeuger insbesondere die in § 3 Abs. 1 GewAbfV genannte Getrennthaltung und die Dokumentationspflicht wichtige Punkte.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen strebt in Zukunft auch im gewerblichen Bereich einen Ausbau der bestehenden Abfallwirtschaft hin zu einer umweltverträglichen Kreislaufwirtschaft an. So soll die Menge der nicht verwertbaren Abfälle noch weiter reduziert und eine deutlich verbesserte Verwertung von Wertstoffen gewährleistet werden. Besonders im Fokus stehen dabei mineralische Abfälle, deren Wiederverwendung als Ersatzbaustoffe durch die Vorgaben des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums gesteigert werden soll. Diese sogenannten „Verwertererlasse“ wurden in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsministerium festgelegt und gelten in erster Linie für öffentlich-rechtliche Träger der Baulast.

Viele Unternehmen sehen die Erfüllung der strengen Vorgaben als große Herausforderung an. Durch die verschiedenen Regelungen entsteht ein nicht zu unterschätzender Arbeitsaufwand, der vereinzelt auch als große Belastung wahrgenommen wird. Wir von CURANTO unterstützen Sie bei der verantwortungsvollen Aufgabe einer umweltschonenden Entsorgung Ihrer Abfälle in Nordrhein-Westfalen. Gerne entwickeln wir in Zusammenarbeit mit Ihnen individuelle Lösungskonzepte und stellen uns selbst großen Herausforderungen. Konzentrieren Sie sich wieder auf Ihr eigentliches Geschäftsfeld und legen Sie die Verantwortung für die Müllentsorgung in unsere kompetenten Hände.

Vorschriften in Nordrhein-Westfalen

Die EU verpflichtet alle Mitgliedstaaten mit den Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) zur Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen für eine umwelt- und ressourcenschonende Verwertung und Entsorgung von Abfällen. Hier steht insbesondere die Beachtung der fünfstufigen Abfallhierarchie im Vordergrund. In Deutschland dient in erster Linie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als bindende Rechtsnorm zur Umsetzung der EU-Richtlinie.

Zusätzlich müssen noch weitere Gesetze und Verordnungen beachtet werden, dazu zählen beispielsweise das Batteriegesetz (BattG) und das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG). Auf Landesebene ergänzt das Landesabfallgesetz NRW (LAbfG) die gesetzlichen Vorgaben des Bundes. Nordrhein-Westfalen nimmt somit seine abfallrechtlichen Regelungskompetenzen wahr. Ebenfalls maßgeblich für die Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen sind die Abfallsatzungen und Abfallgebührensatzungen der einzelnen Kommunen.

Entsorgung mit CURANTO

Das komplexe Geflecht der unterschiedlichen Vorschriften, Gesetze und Verordnungen ist für viele Privathaushalte und Gewerbetreibende gleichermaßen verwirrend. Ein Überblick ist für die meisten Laien somit ohne größeren Zeitaufwand kaum möglich, daher herrscht vielfach eine große Unsicherheit bezüglich der gesetzeskonformen Entsorgung der einzelnen Abfallarten. Meist ist die alltägliche Herausforderung im Hinblick auf Abfallvermeidung, Mülltrennung und Wertstoffsammlung kein Problem und den meisten privaten und gewerblichen Abfallerzeugern durchaus vertraut. Wenn jedoch Sonderfälle auftreten, empfiehlt sich die Unterstützung durch ein versiertes Entsorgungsunternehmen. Die Entsorgung von zum Beispiel unterschiedlichen Baustoffen nach Renovierungsmaßnahmen stellt für CURANTO kein Problem dar.

Wir sind als zukunftsorientiertes Entsorgungsunternehmen bestens mit allen gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen rund um die Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen vertraut. Wenn Sie CURANTO beauftragen, können Sie Ihre Abfälle clever entsorgen und von unseren günstigen Preisen profitieren. Im Hinblick auf eine umweltbewusste Abfallentsorgung unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften sind wir in allen Bereichen ein zuverlässiger Partner. Die Einhaltung der Vorgaben für eine gesetzeskonforme Müllentsorgung wird bei jedem Schritt gewährleistet. Selbstverständlich sind eine hohe Kundenzufriedenheit sowie eine seriöse Arbeitsweise für unser Unternehmen besonders wichtig. Aus diesem Grund entwickeln wir in Zusammenarbeit mit Ihnen auch individuelle Lösungskonzepte, die sich explizit an Ihren Anforderungen orientieren. Überzeugen Sie sich selbst von unseren preiswerten Angeboten und lernen Sie mit CURANTO einen kompetenten Partner für eine umweltbewusste Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen kennen.

Geschichte

Nordrhein-Westfalen wurde am 23. August 1946 durch die britische Besatzungsmacht gegründet. Das Land entstand aus dem Zusammenschluss der preußischen Provinz Westfalen sowie des Nordteils der preußischen Rheinprovinz. Zusätzlich wurde 1947 das bisher eigenständige Land Lippe eingegliedert. Seit 1949 ist Nordrhein-Westfalen ein westlich gelegenes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Neben den beiden Nachbarländern Niederlande und Belgien grenzen auch die Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz an das Land Nordrhein-Westfalen. Es ist das bevölkerungsreichste Bundesland und wird in weiten Teilen stark durch industrielle Nutzung und eine dichte Besiedelung geprägt, insbesondere zeigt sich dies in der Metropolregion Rhein-Ruhr. In diesem Ballungsraum liegt auch das Ruhrgebiet mit den Großstädten Bochum, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen und Dortmund. Einwohnerreichste Stadt ist Köln, gefolgt von der Landeshauptstadt Düsseldorf. Weitere Großstädte sind Wuppertal, Bielefeld, Bonn und Münster.

Nordrhein-Westfalen ist unterteilt in 30 Landkreise, eine Städteregion und 22 kreisfreie Städte. Der nördliche Teil des Bundeslandes befindet sich in der Norddeutschen Tiefebene und der östliche Teil des Landes wird durch das Weserbergland geprägt. Südlich ist das Rheinische Schiefergebirge landschaftsprägend. Im rheinischen Landesteil von Nordrhein-Westfalen werden vorwiegend fränkische Dialekte gesprochen, in den Regionen Lippe und Westfalen herrschen westfälische Dialekte aus dem Niederdeutschen vor und im Ruhrgebiet ist das Ruhrdeutsch der vorherrschende Dialekt.

Der Fußball ist die prägende Sportart in Nordrhein-Westfalen. Insbesondere in der Rhein-Ruhr-Region gibt es eine Vielzahl bekannter Fußballvereine, zu denen beispielsweise der FC Schalke 04, Borussia Dortmund, der 1. FC Köln, Bayer 04 Leverkusen und Borussia Mönchengladbach gehören. Kaum verwunderlich ist daher, dass sich mit dem Signal Iduna Park in Dortmund auch das größte Fußballstadion Deutschlands (ca. 80.000 Sitze) in Nordrhein-Westfalen befindet. Allerdings sind neben Fußball auch noch weiter Sportarten beliebt, dazu zählen beispielsweise Eishockey, Handball und Basketball.

Die kulturelle Vielfalt spielt in Nordrhein-Westfalen ebenfalls eine große Rolle. Besonders erwähnenswert sind die Film- und Medienförderung des Landes, die Kunststiftung NRW und die Art Cologne als größte Kunstmesse Deutschlands.

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