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Haushalte

Abfälle aus privaten Haushalten müssen laut gesetzlicher Vorgaben zwingend dem zuständigen Entsorgungsträger überlassen werden, der anschließend die Verantwortung für die Beseitigung von nicht verwertbaren Abfällen übernimmt. Je nach Wohnort kann dies im Zweckverband sowie in Verantwortung der jeweiligen kreisfreien Stadt oder dem jeweiligen Landkreis erfolgen. Die Abfallvermeidung in Bayern ist ein wichtiger Faktor für einen umweltschonenden Umgang mit vorhandenen Ressourcen. Auch die Trennung von wiederverwendbaren Wertstoffen von nicht verwertbarem Restmüll gehört in einer modernen Gesellschaft untrennbar zu einer verantwortungsbewussten Abfallentsorgung.

Für die Verwertung der gesammelten Wertstoffe sowie die Entsorgung des Restmülls sind die einzelnen Kommunen und die Abfallzweckverbände verantwortlich, die sich ihren Aufgaben durch die Bereitstellung von Hol- und Bringsystemen stellen. Die Abfuhren von Restmüll, Papiertonne, Gelbem Sack und Gelber Tonne sowie Grüngut-/Bioabfalltonne erfolgen als Holsysteme zu bestimmten Abfuhrzeiten. Neben den Wertstoffhöfen gehören auch die Wertstoffinseln für Metall, Glas und Textilien zu den Bringsystemen. Bestimmte Rücknahmesysteme der Wirtschaft sind neben der Sammlung von Verpackungsabfällen (Gelber Sack/Gelbe Tonne) auch die Sammelstellen für alte Akkus und Batterien sowie für ausrangierte Elektrogeräte. Die Sammlung von Problemmüll wie Farben, Lacke oder Altöl fällt in den Verantwortungsbereich der einzelnen Kommunen. Als Sperrmüll deklarierter Abfall kann anhand von Bring- oder Holsystemen entsorgt werden. Ein Abholtermin kann beim kommunalen Entsorgungsbetrieb telefonisch oder online vereinbart werden, alternativ kann Sperrmüll auch bei einer der deklarierten Sammelstellen abgegeben werden.

Bei Fragen zum Thema Müllentsorgung in Bayern steht Ihnen CURANTO gerne beratend zur Seite.

Gewerbe

Unter den Begriff Siedlungsabfälle fallen im gewerblichen Bereich alle Abfälle, die mit dem üblichen Abfall aus Privathaushalten vergleichbar sind. Dazu zählen neben herkömmlichem Hausmüll und Bioabfall auch andere Abfallarten wie Sperrmüll, Papiermüll sowie Plastik- und Metallabfälle. Wenn Abfälle nicht mehr verwertet werden können, müssen sie in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt oder umweltgerecht deponiert werden. Bei einigen Abfallarten ist die langfristige Deponierung die einzige Entsorgungsmöglichkeit; dies ist beispielsweise bei mineralischen Abfällen der Fall. Bei der Verwertung von Abfällen muss zwischen energetischer und stofflicher Verwertung unterschieden werden. Von energetischer Verwertung ist dann zu sprechen, wenn durch die Verbrennung von Abfällen ein Energiebeitrag geleistet wird.

Insgesamt gibt es in Bayern mehr als 2.000 zugelassene Anlagen, in denen die unterschiedlichen Abfallarten verwertet oder entsorgt werden. Bei gefährlichen Abfällen ist eine lückenlose Dokumentation durch Entsorgungsnachweise, Begleitscheine sowie betriebsinterne Register erforderlich. In der betrieblichen Abfallwirtschaft gibt es in Bayern zahlreiche Branchenkonzepte, die branchenspezifisch zur Verbesserung der Müllvermeidung, der getrennten Erfassung der unterschiedlichen Abfälle sowie zur Wiederverwertung beitragen. Diese Konzepte orientieren sich an der NACE-Verordnung (Statistische Systematik der Wirtschaftszweige) in der EU. Es existiert eine Reihe von gesetzlich vorgeschriebenen Rücknahmesystemen, die sich an den Verpflichtungen zur Rücknahme bestimmter Abfälle wie Batterien, Altöl oder Altfahrzeuge orientieren. Zusätzlich gewährleisten viele Hersteller und/oder Händler eine freiwillige Rücknahme nach den Regelungen in § 26 KrWG und weiteren Verordnungen.

In Bayern gelten Überlassungspflichten im Hinblick auf die Beseitigung von gefährlichen sowie nicht gefährlichen Abfällen. Letztere müssen den zur Müllentsorgung verpflichteten Kommunen oder Körperschaften überlassen werden. Gefährliche Abfälle werden der GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH zur Beseitigung zugeführt. Im gewerblichen Bereich besteht eine Verpflichtung zur Getrennthaltung sowie zur hochwertigen Verwertung anfallender Abfälle. Allerdings besteht hier anders als bei Privathaushalten lediglich eine Überlassungsverpflichtung für zu beseitigende Abfälle. Gewerbliche Abfallerzeuger können verwertbare Abfälle auch an entsprechend zugelassene Verwertungsanlagen übergeben. Professionelle Entsorgungsbetriebe übernehmen zuverlässig die Verwertung von Abfällen nach den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Wenden Sie sich bei Fragen zu diesem Thema gerne vertrauensvoll an CURANTO. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungskonzepte hinsichtlich einer vorschriftsmäßigen Müllentsorgung in Bayern, die sich explizit an den besonderen Anforderungen Ihres Unternehmens orientieren.

Vorschriften in Bayern

Für alle Mitgliedstaaten der EU ist die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) eine rechtlich bindende Rahmenbedingung für die Entsorgung und Verwertung von Abfällen. In Deutschland werden diese Vorgaben durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen umgesetzt, zentrale Rechtsnorm ist dabei das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Auf Bundesebene existieren eine Reihe weiterer Gesetzestexte und Verordnungen, dazu zählen beispielsweise das Batteriegesetz (BattG), das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG), die Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) und die Altölverordnung (AltölV).

Zu den gesetzlichen Vorgaben auf Bundesebene kommen in Bayern noch weitere Gesetze und Vorschriften. Neben dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) und dem Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) müssen bei der Müllentsorgung in Bayern auch weitere Vorschriften beachtet werden:

- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV) und die Begründung (AbfPV-Begründung)
- Fortschreibung der Verordnung nach § 32 Kreislaufwirtschaftsgesetz (AbfPV-Fortschreibung 2014)
- Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Abfallentsorgung (AbfZustV)
- Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (PflAbfV)

Zusätzlich finden auch die Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzungen auf kommunaler Ebene Anwendung. Selbstverständlich sind wir von CURANTO als verantwortungsbewusstes Entsorgungsunternehmen mit allen gesetzlichen Vorgaben zur Müllentsorgung eingehend vertraut.

Entsorgung mit CURANTO

Für Privathaushalte und gewerbliche Abfallerzeuger sind die unterschiedlichen Gesetze und Verordnungen meist nur schwer durchschaubar. Zur täglichen Trennung der unterschiedlichen Wertstoffe und der Entsorgung des Restmülls kommen irgendwann Sonderfälle, die zu Verunsicherung und Ratlosigkeit führen können. In solchen Situationen ist ein versierter Partner von Vorteil, der Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften unterstützt und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Wir von CURANTO bieten Ihnen einen individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Kundenservice. Mit uns können Sie in Bayern Ihre Abfälle clever entsorgen und bares Geld sparen. Lassen Sie sich von unseren Angeboten überzeugen und lernen Sie uns als engagiertes und zukunftsorientiertes Entsorgungsunternehmen kennen.

Als zuverlässiger Partner für eine vorschriftsmäßige und umweltschonende Müllentsorgung in Bayern liegen unsere Stärken insbesondere in der individuellen Betreuung unserer Kunden. Selbstverständlich entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungskonzepte und stellen uns selbst schwierigen Aufgaben. Im gewerblichen Bereich kommt es immer wieder zu Herausforderungen im Hinblick auf die Verwertung und Entsorgung von Abfällen. Wir bieten keine Standardlösungen, sondern gewährleisten Ihnen eine individuelle Betreuung und bieten Lösungskonzepte, die sich speziell an Ihren Wünschen und Anforderungen orientieren. So müssen Sie sich nicht länger mit der Abfallentsorgung in Bayern befassen und können sich dank unserer Unterstützung wieder vollständig auf Ihr eigentliches Geschäftsfeld konzentrieren. Wir von CURANTO gewährleisten selbstverständlich eine vorschriftsmäßige und seriöse Arbeitsweise sowie eine umweltschonende Entsorgung Ihrer Abfälle im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Geschichte

Der Freistaat Bayern ist das flächenmäßig größte Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Die Geschichte des Landes reicht bis in die Römerzeit zurück, daher zählt Bayern zu den ältesten Staaten Europas. Von 1180 bis 1805 war Bayern ein Territorialherzogtum unter der Herrschaft des Hauses Wittelsbach. Unter der Regentschaft der Wittelsbacher war Bayern von 1806 bis 1808 eine absolute und anschließend eine konstitutionelle Monarchie. Im Jahr 1871 wurde das Land Teil des Deutschen Reiches. Im Zuge der Novemberrevolution endete 1918 die Herrschaft der Wittelsbacher und das Land wurde zum Freien Volksstaat Bayern. Nach Ende des 2. Weltkriegs war es Teil der amerikanischen Besatzungszone und wurde als Freistaat Bayern im Jahr 1949 Teil der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland.

Das Bundesland mit der Landeshauptstadt München besteht aus den sieben Regierungsbezirken Schwaben, Oberpfalz, Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken. Diese sind unterteilt in insgesamt 71 Landkreise sowie 25 kreisfreie Städte. München ist die mit Abstand bevölkerungsreichste Großstadt Bayerns, danach folgen Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt und Würzburg. Hauptsächlich werden Dialekte aus der oberdeutschen Dialektfamilie gesprochen, vereinzelt finden sich in bestimmten Gebieten auch mitteldeutsche Mundarten. Dazu zählen insbesondere Rheinfränkisch (Südhessisch) um Aschaffenburg und Thüringisch-Obersächsisch (Südostthüringisch) um Ludwigsstadt. Die oberdeutsche Dialektgruppe unterteilt sich in die Dialekte Ostfränkisch (Mainfränkisch und Oberfränkisch), Bairisch (Nordbairisch und Mittelbairisch) und Alemannisch (Schwäbisch und Niederalemannisch).

Das süddeutsche Bundesland grenzt an die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen sowie die Nachbarländer Tschechien, Österreich und Schweiz. Die bayerische Landschaft wird geprägt durch große Waldgebiete, Flüsse und Seen, ausgedehnte Kulturlandschaften, die Mittelgebirge und den bayerischen Alpenraum. Im kulturellen Bereich bietet Bayern eine große Bandbreite, die von den Bayreuther Festspielen über Trachten, Schuhplattler und Volksmusik bis hin zu traditionellen Volksfesten reicht. Das bekannteste Volksfest ist das Münchner Oktoberfest. Der Fußball ist die beliebteste Sportart Bayerns und der bekannteste Fußballverein ist der FC Bayern München. Auch Volleyball, Handball, Eishockey und Tennis gehören zu den favorisierten Sportarten, zudem erfreuen sich traditionell zahlreiche Wintersportarten einer großen Beliebtheit.

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