Wann wird eine Stellgenehmigung benötigt?

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Sobald ein Container benötigt wird, stellt sich die Frage, wo dieser aufgestellt wird.

Hier stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Containeraufstellung auf einer <<privaten Fläche>>

Hier muss nichts weiter beachtet werden, als dass der Untergrund für die Last des Containerfahrzeuges und des Containers selber geeignet sein muss.

2. Containeraufstellung auf einer <<öffentlichen Fläche>>

Hier sollten wir zunächst den Begriff der öffentlichen Fläche klären. Hierbei handelt sich um Straßen, Gehwege oder auch Parkplätze bzw. -buchten, die der Stadt gehören.

Bei solchen Flächen muss bei der jeweiligen Stadt, in der Regel bei dem Ordnungsamt oder dem Bürgerservice, eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis oder auch Aufstellgenehmigung eingeholt werden.

In einigen Städten kann die Aufstellgenehmigung direkt im Warenkorb mit dazu gebucht werden, sodass sich CURANTO um die Einholung kümmert.

Falls CURANTO diesen Service in Ihrer Stadt nicht anbietet und Sie den Container auf einer öffentlichen Fläche abstellen möchten, müssen Sie die Aufstellgenehmigung einholen und unserem Support eine Kopie vor der Containeraufstellung zukommen lassen.

Dasselbe gilt natürlich, wenn Sie die Aufstellgenehmigung selber einholen möchten.

Beachtet werden muss jedoch, dass es sich bei der Aufstellgenehmigung lediglich um die Erlaubnis des Aufstellens des Containers handelt.

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