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Abfalllexikon

In unserem Abfall-Lexikon erklären wir Ihnen die Begriffe, die direkt oder indirekt in Verbindung mit dem Thema Abfall stehen.

Als A-Schilder oder A-Tafeln bezeichnet man gesetzlich vorgeschriebene weiße, rückstrahlende Warntafeln mit dem Buchstaben A. Diese Tafeln sind auf allen Fahrzeugen anzubringen, mit denen auf öffentlichen Straßen Abfall transportiert wird.

Unter Abfall versteht man im deutschen Abfallrecht jeden Gegenstand oder Stoff, der für den Besitzer nutzlos geworden ist und dessen er sich entledigen will oder dessen fachgerechte Entsorgung zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit geboten ist. 

Dabei muss es sich um bewegliche Sachen handeln – kein Abfall im rechtlichen Sinn sind z. B. mit Schadstoffen belastete Grundstücke. Der Umgang mit Abfällen wird durch zahlreiche nationale und internationale Rechtsnormen reguliert.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) unterteilt Abfälle in zwei Gruppen, nämlich Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung. Abfälle zur Beseitigung sind alle Abfälle, die nicht verwertet werden. Die öffentlichen Entsorgungsträger (in der Regel Gemeinden oder Kreise) haben dafür zu sorgen, dass diese Abfälle geordnet beseitigt werden, ohne dass das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt wird.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) unterteilt Abfälle in zwei Gruppen, nämlich Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung. Von Abfällen zur Verwertung spricht man, wenn die Abfälle einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem man ihre stofflichen oder energetischen Eigenschaften nutzt. Das bedeutet beispielsweise, dass man Rohstoffe aus den Abfällen zurückgewinnt, sie zwecks Energiegewinnung verbrennt oder sie anderweitig einsetzt, etwa im Straßenbau.

Unter Abfallbehandlung versteht man alle Verfahren und Handlungsweisen, durch die Abfälle beseitigt oder verwertet werden. Verbreitete Verfahren der Abfallbehandlung sind die thermische Abfallbehandlung (Verbrennung), die chemisch-physikalische Abfallbehandlung sowie die biologische Abfallbehandlung (Kompostierung, Vergärung).

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Deutschland verpflichtet, eine Abfallbilanz über die Verwertung und Beseitigung der im Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle zu erstellen. Die näheren Anforderungen an diese Bilanzen sind in den jeweiligen Landesgesetzen festgehalten. Abfallbilanzen dienen u. a. als Datenbasis und Planungsgrundlage, um anschließend sogenannte Abfallwirtschaftskonzepte zu erstellen.

Als Abfallentsorgung bezeichnet man alle Verfahren und Tätigkeiten, die mit der Abfallbeseitigung oder -verwertung in Verbindung stehen. Neben der eigentlichen Abfallbehandlung (z. B. Verbrennung, Kompostierung) zählt dazu auch das Einsammeln, Transportieren, Sortieren und Lagern der Abfälle.

Abfallrecht ist ein Oberbegriff für alle Rechtsnormen, die den Umgang mit Abfall regeln. Dazu zählen Vorgaben auf europäischer Ebene, auf Bundesebene sowie spezielle Landesgesetze. Die wichtigste EU-Norm ist die Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL). Auf Bundesebene wird das Abfallrecht vor allem durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt. Ergänzt wird dieses Gesetz durch zahlreiche weitere Rechtsnormen wie die Verpackungsverordnung (VerpackV), die Nachweisverordnung (NachwV) oder die Deponieverordnung (DepV).

Als Abfallschlüssel bezeichnet man ein Zahlensystem, durch das Abfälle eindeutig einer bestimmten Abfallart zugeordnet werden können. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Darin werden alle Abfälle anhand einer sechsstelligen Zahl, der sogenannten Abfallschlüsselnummer (ASN), klassifiziert. Das erste Zahlenpaar gibt die Entstehungsbranche des Abfalls an, das zweite Zahlenpaar den Entstehungsprozess. Das dritte Zahlenpaar definiert die genaue Art des Abfalls.

Beispiel:
03 xx xx – Entstehungsbranche 03: Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe
03 03 xx – branchentypischer Entstehungsprozess 03: Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe
03 03 07 – genaue Art des Abfalls 07: mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen

Die Abfallverbrennung (auch: thermische Abfallbehandlung) ist ein wichtiges Entsorgungsverfahren für Hausmüll und andere Abfälle. Zur Verbesserung der Effizienz werden die verschiedenen Abfallarten zunächst voneinander getrennt und anschließend bei geeigneten Temperaturen verbrannt. Die entstehenden Abgase werden durch spezielle Filtertechnologien gereinigt, um schädliche Umweltwirkungen zu minimieren. 

Ein wesentlicher Vorteil der Abfallverbrennung ist die Volumenreduzierung des Abfalls. Die Reststoffe (Schlacken) werden anschließend deponiert oder für andere Zwecke verwendet, beispielsweise im Straßenbau. In fast allen Anlagen wird die bei der Verbrennung freigesetzte Energie genutzt, etwa in Form von Heizwärme (Fernwärme), elektrischer Energie oder Prozessdampf.

Abfallvermeidung meint alle Maßnahmen und Strategien, die verhindern sollen, dass Abfälle überhaupt entstehen. Dies beginnt bereits beim Produktdesign, insbesondere die Steigerung der Lebensdauer von Gebrauchsgegenständen ist hier ein wesentliches Kriterium. Eine weitere Strategie zur Abfallvermeidung ist die Mehrfachnutzung, etwa durch Mehrwegsysteme oder wiederbefüllbare Behälter. Effektive Abfallvermeidung findet statt, wenn bei gleichem Nutzen für den Konsumenten weniger Abfall entsteht. Abfälle zu vermeiden ist als vorrangiges umweltpolitisches Ziel auch im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verankert.

Abfallverwertung umfasst alle Verfahren und Tätigkeiten, die zum Ziel haben, die im Abfall enthaltene Energie oder die darin befindlichen Wertstoffe erneut zu nutzen. Zur Abfallverwertung zählen Verfahren wie die Wiederverwendung, die stoffliche und rohstoffliche Verwertung (Recycling), die Kompostierung sowie die thermische Verwertung (Abfallverbrennung) mit Nutzung der Abwärme. Die größte Herausforderung bei der Abfallverwertung ist in der Regel die dafür nötige Sortierung und Aufbereitung der Abfälle.

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist eine bundesweit geltende Verordnung, durch die ein einheitliches Verzeichnis für Abfälle geschaffen wird. Sie enthält eine Auflistung von unterschiedlichen Abfallarten, die jeweils mit einer sechsstelligen Nummer, dem sogenannten Abfallschlüssel, gekennzeichnet sind. Außerdem stuft die AVV Abfallarten nach ihrer Gefährlichkeit ein und benennt die Kriterien, die dieser Bewertung zugrunde liegen.

Abrollcontainer sind mobile Ladebehälter, die an ihrem Unterrahmen Rollen besitzen. Ein Haken an der Vorderseite ermöglicht es, den Container zum Transport auf einen LKW oder Bahnwaggon zu laden. Häufig besitzen Abrollcontainer an ihrer Rückseite Flügeltüren, die ein ebenerdiges Be- und Entladen ermöglichen. Genutzt werden sie beispielsweise zur Sammlung von Bauschutt, Industrieabfällen, Sperrmüll, Altglas oder Altpapier. Die Größe von Abrollcontainern ist in Deutschland normiert.

Als Abrollkipper bezeichnet man Lastfahrzeuge zum Transport von Abrollcontainern. Ein Hydraulikaufbau und ein Hakenlift ermöglichen es, die Container innerhalb weniger Minuten auf- oder abzuladen. Beim Ladeprozess wird der Container gekippt und kann mithilfe von Rollen an der Unterseite kontrolliert hochgezogen oder herabgelassen werden.

Absetzcontainer oder Absetzmulden sind Behältnisse, die zumeist zum Transport von Bauschutt, Kies, Splitt oder Erde eingesetzt werden. Sie sind in unterschiedlichen Ausführungen und Größen im Umlauf, ferner können sie symmetrisch oder asymmetrisch, offen oder mit einer Klappe bedeckt sein. Üblicherweise können Absetzcontainer gestapelt und mithilfe eines Krans oder spezieller Fahrzeuge hochgezogen werden.

Absetzkipper sind Lastfahrzeuge zum Transport von Absetzcontainern. Durch zwei hydraulikgesteuerte Hubarme lässt sich der Container kontrolliert auf- oder abladen. Die Bezeichnung „Absetzkipper“ verdankt sich der Kippbewegung beim Verladen des Containers.

Unter Abwasser versteht man das durch den häuslichen oder gewerblichen Gebrauch verunreinigte Wasser sowie das Regenwasser, das aus bebautem Gebiet abfließt. Abwasser wird in der Kanalisation gesammelt und zu zentralen Kläranlagen transportiert, wo man es einer biologischen oder chemischen Behandlung unterzieht. Das so gereinigte Wasser kann anschließend wieder in natürliche Gewässer eingeleitet werden.

ADR ist die Abkürzung für das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (von franz. „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“). Dieses Abkommen soll einen sicheren Transport von Gefahrgütern auf der Straße gewährleisten. Es enthält Bestimmungen zur Verpackung, Kennzeichnung und Ladungssicherung des Transportguts.

Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass Unternehmen oder Behörden, welche personenbezogene Daten erheben, diese anschließend löschen oder vernichten müssen. Die fachgerechte Vernichtung der Daten auf Papier bezeichnet man als Aktenvernichtung. Üblicherweise werden die Akten in großen Shredderanlagen zerkleinert oder verbrannt.

Die Altholzverordnung (AltholzV) unterteilt Altholz je nach Gehalt an Fremdstoffen in vier Kategorien, die getrennt gesammelt werden. Zur Klasse AI zählt naturbelassenes oder nur mechanisch bearbeitetes Altholz, das nicht oder kaum mit Fremdstoffen verunreinigt ist. Es eignet sich zur stofflichen Verwertung, etwa zur Fertigung von Spanplatten.

Die Altholzverordnung (AltholzV) unterteilt Altholz je nach Gehalt an Fremdstoffen in vier Kategorien, die getrennt gesammelt werden. Zu den Klassen A2 und A3 zählt Altholz, das verleimt, gestrichen, beschichtet oder lackiert wurde, aber nicht mit Holzschutzmitteln belastet ist. Enthält das Altholz halogenhaltige Verbindungen, ist es der Klasse A3 zuzurechnen. Altholz der Klassen A2 und A3 wird entweder stofflich verwertet (z. B. Fertigung von Spanplatten) oder thermisch verwertet, d. h. verbrannt.

Die Altholzverordnung (AltholzV) unterteilt Altholz je nach Gehalt an Fremdstoffen in vier Kategorien, die getrennt gesammelt werden. Zur Klasse Altholz A4 zählt mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz sowie Altholz, das wegen seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien A1 bis A3 zugeordnet werden kann. Üblicherweise wird Altholz A4 in dafür zugelassenen Anlagen thermisch verwertet, d. h. verbrannt.

Altmetall umfasst Abfälle aus Metallen wie Aluminium, Stahl, Eisen, Bronze oder Kupfer. Ein anderer Begriff dafür ist Schrott. Altmetalle sind ein wichtiger Rohstoff für die metallerzeugende Industrie und werden daher als Wertstoffe gesammelt. Achtung: Gefährliche Abfälle, die Metallkomponenten enthalten, wie etwa Druckgasbehälter, Elektrogeräte oder Batterien, dürfen nicht als Altmetall entsorgt werden.

Verbrauchte Öle, die als Abfall anfallen, bezeichnet man als Altöl. Dabei kann es sich um biogene (natürliche), synthetische oder mineralische Öle handeln. Da Altöl schon in geringen Mengen das Trinkwasser ungenießbar macht, muss es in verschließbaren Behältern gesammelt und fachgerecht entsorgt werden. Verkäufer von Ölen und Schmierstoffen sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Altöl kostenlos zurückzunehmen.

Zum Altpapier zählen gebrauchte Papiererzeugnisse wie Zeitungen, Büropapier oder Verpackungen. Altpapier wird in Containern oder der Blauen Tonne gesammelt und anschließend verwertet, es ist ein wichtiger Rohstoff für die papiererzeugende Industrie. Beschichtetes, foliertes oder stark verschmutztes Papier sollte nicht im Altpapiercontainer entsorgt werden.

Altreifen sind für ihren Zweck nicht mehr geeignet oder im Straßenverkehr nicht mehr zugelassen. Sie bestehen im Wesentlichen aus Gummi, Stahl und einem Textilanteil. Altreifen werden in der Zementindustrie häufig als Brennstoff verwertet, auch ein Recycling der einzelnen Bestandteile ist möglich. Altreifen werden im Fachhandel, auf den Wertstoffhöfen oder von privaten Entsorgungsunternehmen zurückgenommen.

Aluminium ist ein Leichtmetall, das häufig als Verpackungsmaterial eingesetzt wird. Das Material ist recyclingfähig, wobei man gegenüber der Primärerzeugung bis zu 95 Prozent an Energie spart. Verpackungen aus Aluminium gehören in die Gelbe Tonne, Formteile wie etwa Fensterrahmen werden von privaten Entsorgern oder auf den Wertstoffhöfen zurückgenommen.

Asbest ist ein stark krebserregender Stoff, der in der Vergangenheit aufgrund seiner guten Materialeigenschaften im Bausektor weitverbreitet war. Heute ist der Einsatz von Asbest verboten. Größere Mengen an asbesthaltigem Material fallen vor allem beim Abriss oder der Sanierung von Gebäuden an. Bei diesen Arbeiten müssen daher spezielle Sicherheitsmaßnahmen (Atemschutz) ergriffen werden. Asbest gilt in jedem Fall als gefährlicher Abfall.

Bei der Entsorgung asbesthaltiger Materialien wie etwa Asbestplatten sollten Sie darauf achten, keinen Asbeststaub einzuatmen, denn dieser kann schwere Erkrankungen wie Lungenkrebs verursachen. Asbestplatten dürfen daher nie gebrochen werden. Zur Asbestentsorgung eignen sich spezielle, großformatige Foliensäcke oder sogenannte Big Bags. In diesen Schutzverpackungen können Sie asbesthaltige Abfälle bei den örtlichen Entsorgern abgeben. Alternativ dazu können Sie auch spezialisierte Unternehmen mit der Asbestentsorgung beauftragen.

Ein Audit ist ein Untersuchungsverfahren, bei dem überprüft wird, ob Prozesse oder Projekte in Unternehmen oder Institutionen definierte Standards erfüllen. Audits finden u. a. im Rahmen von Zertifizierungen statt.

Batterien enthalten neben Wertstoffen umweltgefährdende Stoffe wie Zink, Cadmium oder Blei und dürfen daher nicht im Restmüll entsorgt werden. Verkaufsstellen, die Batterien anbieten, müssen diese kostenlos zurücknehmen. Auch an den Wertstoffhöfen oder bei privaten Entsorgungsunternehmen können Batterien abgegeben werden. Für Starterbatterien existiert in Deutschland ein Pfandsystem. Gibt man beim Kauf einer Starterbatterie keine Altbatterie zurück, so wird ein Pfand von 7,50 Euro fällig.

Unter Bauschutt versteht man Abfälle, die auf Baustellen beim Abbruch, Ausbau oder Neubau anfallen und die überwiegend aus mineralischen Stoffen bestehen. Dazu zählen Pflastersteine, Natursteine, Dachziegel, Mörtel, Zement, Mauerwerk, Erde, Sand, Putz, Keramik und Fliesen. Nicht zum Bauschutt gehören nicht-mineralische Anteile wie Altmetalle, Kunststoffe, Holz und Dämmmaterialien. Bauschutt stellt für die Bauindustrie einen wertvollen Rohstoff dar.

Sauberer Bauschutt darf ausschließlich mineralische Stoffe wie Beton, Ziegel, Mauerwerk, Keramik und Fliesen enthalten. Der Anteil an Störstoffen sollte weniger als 5 Prozent des Volumens betragen.

Verunreinigter Bauschutt enthält neben rein mineralischen Anteilen (Beton, Ziegel, Mauerwerk, Keramik, Fliesen etc.) auch Störstoffe wie Altmetall, Holz, Kunststoffe, Tapeten oder Leichtbaustoffe. Die Entsorgung von verunreinigtem Bauschutt ist in der Regel teurer als die von reinem Bauschutt.

Als Baustellenabfall oder Baumischabfall bezeichnet man Abfälle, die auf Baustellen anfallen und die neben rein mineralischem Bauschutt auch nicht-mineralische Anteile enthalten. Dazu zählen etwa Kunststoffe, Kabel, Rohre, Tapeten, Glasreste, Dämmstoffe, Altmetall und Isolierungen.

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Unter behandeltem Abfall versteht man Abfall, der biologisch inaktiv ist und keine wasserlöslichen Schadstoffe freisetzt. Dies wird üblicherweise durch thermische Behandlung (Verbrennung) oder biologisch-mechanische Verfahren erreicht. Die Deponieverordnung verlangt in Deutschland, dass nur behandelter Abfall deponiert werden darf.

Unter Beseitigung ist die Abgabe von Abfällen an die Umwelt oder die Überführung in ein Endlager zu verstehen. Dabei müssen gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte eingehalten werden. Mögliche Endlager sind Deponien, aber auch ehemalige Bergwerke oder Salzstöcke.

Das deutsche Abfallrecht hat Abfälle in der Vergangenheit jeweils nach ihrem Gefahrenpotenzial in besonders überwachungsbedürftige, überwachungsbedürftige und nicht überwachungsbedürftige Abfälle unterteilt. In Übereinstimmung mit dem EU-Recht werden „überwachungsbedürftige“ und „nicht überwachungsbedürftige Abfälle“ heute als „nicht gefährliche Abfälle“ zusammengefasst. „Besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ gelten als „gefährliche Abfälle“.

Beton ist ein Gemisch aus einer Gesteinskörnung, meist Sand oder Kies, und einem Bindemittel wie Zement. Reiner Beton ist ein mineralischer Stoff und kann daher als Bauschutt entsorgt werden. Enthält der Beton Fremdstoffe wie Stahl, so zählt er zum Baustellenabfall.

Ein Big Bag ist ein flexibler Behälter zur Sammlung von Abfällen. Big Bags sind in verschiedenen Größen erhältlich und bestehen üblicherweise aus einem robusten Kunststoffgewebe. Sie eignen sich u. a. zur Sammlung von Gartenabfällen, Bauschutt oder Erdaushub.

Bioabfall ist ein Sammelbegriff für organische, biologisch abbaubare Abfälle aus Haushalten und haushaltsähnlichen Einrichtungen. Dazu zählen in erster Linie Küchen- und Gartenabfälle. Bioabfall wird über die Biotonne bzw. Braune Tonne oder durch Eigenkompostierung entsorgt. Nicht zum Bioabfall zählen Speisereste aus Gaststätten und anderen Großküchen sowie Abfälle aus der Land- und Forstwirtschaft.

Bitumen ist ein Mineralölprodukt, das in erster Linie im Straßenbau zum Einsatz kommt. Auch im Bauwesen ist es verbreitet, etwa als Beschichtung von Dachpappen. Bitumenabfälle dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden, sondern sind an Recyclinghöfe mit Schadstoffsammelstellen oder private Entsorgungsunternehmen abzugeben.

Die Blaue Tonne oder Papiertonne wird Haushalten und Gewerbebetrieben zur Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen zur Verfügung gestellt. Sie ist ein Teil des Holsystems und soll damit eine besonders komfortable Entsorgung von Papierabfällen ermöglichen. Nicht in die blaue Tonne gehören Verbundstoffe, die Papier enthalten, wie etwa Milch- und Getränketüten, sowie beschichtete oder stark verschmutzte Papiere.

Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) ist eine Anlage, in der zugleich Strom und Wärme nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugt werden. Die bei der Stromerzeugung mit einem Verbrennungsmotor entstehende Abwärme dient zum Heizen oder zur Warmwasserbereitung. Dadurch wird die eingesetzte Energie effizienter genutzt.

Boden und Steine, wie sie etwa beim Ausheben von Baugruppen anfallen, zählen nicht zum Bauschutt und sind daher getrennt zu entsorgen. Wichtig ist, dass das ausgehobene Material nicht mit Schadstoffen oder Schwermetallen kontaminiert sein darf.

Die Braune Tonne oder Biotonne dient der Sammlung von biologisch verwertbaren Abfällen wie Küchenabfällen, Lebensmittelresten und Gartenabfällen in haushaltsüblichen Mengen. Sie wird im Auftrag der Gemeinden abgeholt und zu zentralen Kompostieranlagen gebracht. Der dort entstehende Kompost kann in der Landwirtschaft als Dünger eingesetzt werden.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) ist ein Zusammenschluss von rund 750 privaten Entsorgungsunternehmen. In den Fachgremien des Verbandes arbeiten Experten aus den Mitgliedsunternehmen Lösungsvorschläge aus, die in Gesetze und Verordnungen einfließen. Zu diesem Zweck kooperiert der BDE eng mit Ministerien, Behörden, Ämtern und Gemeinden. Das Bildungswerk des BDE bietet darüber hinaus branchenspezifische Kurse und Schulungen zu Themen der Abfallwirtschaft und Entsorgung an.

Chemikalien ist ein unscharfer Oberbegriff für chemische Stoffe, die im Labor oder in der Industrie hergestellt werden. Fallen Chemikalien als Abfall an, zählen sie üblicherweise zu den gefährlichen Abfällen. Sie werden entweder auf Sonderabfalldeponien gelagert oder in speziellen thermischen Anlagen behandelt.

Unter einem Container versteht man einen dauerhaften, offenen oder geschlossenen Behälter, der im Straßen- oder Güterverkehr bewegt werden kann. Container kommen sowohl zur Sammlung als auch zum Transport von Abfällen zum Einsatz. Sie eignen sich zur Aufnahme von Wertstoffen und verschiedenen Industrieabfällen. Je nach Einsatzzweck verwendet man unterschiedliche Container, wie z. B. Absetzcontainer, Abrollcontainer oder Presscontainer.

Die Dienstleistung „Containerdienst“ umfasst in der Regel die Bereitstellung, den Wechsel, den Abtransport sowie die gesetzeskonforme Entsorgung von Abfällen.

Als Dachpappe bezeichnet man ein wasserundurchlässiges Abdeckmaterial für Gebäude. Bitumenhaltige Dachpappe darf nicht mit dem Hausmüll oder Bauschutt entsorgt werden. Die Abfälle sind an Recyclinghöfe mit Schadstoffsammelstellen oder an private Entsorgungsunternehmen abzugeben.

Als Dachpappe bezeichnet man ein wasserundurchlässiges Abdeckmaterial für Gebäude. Teerhaltige Dachpappe enthält krebserregende Stoffe und ist daher als gefährlicher Abfall einzustufen. Sie muss getrennt von anderen Baustoffen entsorgt werden.

Dachziegel sind Bauelemente, die üblicherweise aus gebranntem Ton und Lehm bestehen. Auch Dachsteine aus Beton kommen vielfach zum Einsatz. Werden Dachziegel oder -steine getrennt von Fremdstoffen wie Dachpappe oder Dämmmaterial gesammelt, können sie als Bauschutt entsorgt werden.

Dämmmaterial ist ein Sammelbegriff für Baustoffe, die zur Wärmedämmung oder zur Schalldämpfung eingesetzt werden. Verbreitete Dämmstoffe sind Mineralwolle (Glaswolle, Steinwolle) und Polystyrolschaum (Styropor). Dämmmaterialien zählen nicht zum Bauschutt, sondern zu den gemischten Baustellenabfällen.

Als Deponie bezeichnet man eine oberirdische Abfallentsorgungsanlage zur dauerhaften, kontrollierten Ablagerung von Abfällen. Je nach Gefahrenpotenzial des abgelagerten Abfalls unterscheidet man mehrere Deponieklassen. Um Umweltgefahren zu minimieren, kommt heute das sogenannte Multibarrierenkonzept zum Einsatz, d. h., der Deponiekörper wird von mehreren, voneinander unabhängigen Barrieren umschlossen.

Durch den biologischen und chemischen Abbau der abgelagerten Abfälle entsteht in Mülldeponien das sogenannte Deponiegas. Es setzt sich hauptsächlich aus Methan und Kohlenstoffdioxid zusammen. Üblicherweise wird das Deponiegas abgesaugt und behandelt, beispielsweise wird es in Fackeln verbrannt. Das im Deponiegas enthaltene Methan kann auch zu Heizzwecken genutzt werden.

Als Deponierung bezeichnet man die dauerhafte, kontrollierte, oberirdische Ablagerung von Abfällen. Deponierung ist eine Form der Abfallbeseitigung.

Die Deponieverordnung (DepV) schreibt bundesweite Standards für neu zu errichtende und bereits betriebene Deponien fest. Sie definiert verschiedene Deponieklassen und enthält Vorgaben für die Errichtung, den umweltgerechten Betrieb, die Stilllegung und Nachsorge von Deponien.

Dispersionsfarben sind auf Wasserbasis hergestellte Farben, die keine Lösungsmittel enthalten. Eingetrocknete Dispersionsfarben können mit dem Hausmüll oder Baustellenabfall entsorgt werden. Noch flüssige Farben sollten bei den Wertstoffhöfen, mobilen Schadstoffsammelstellen oder privaten Entsorgungsbetrieben abgegeben werden.

Wirtschaftsbetriebe sind in Deutschland seit 1991 gesetzlich verpflichtet, Verkaufsverpackungen entweder kostenlos zurückzunehmen oder an ihrer Entsorgung mitzuwirken. Verpackungshersteller und Handelsunternehmen haben sich daraufhin zu einem Verbund zusammengeschlossen, um diese Verpflichtung gemeinschaftlich zu erfüllen. Als Betreiber eines bundesweiten Abfalltrennungssystems wurde die Duales System Deutschland GmbH (DSD) gegründet.

Die DSD vergibt Verpackungsherstellern nach Material und Verpackungsgrößen gestaffelte Lizenzen (erkennbar am aufgedruckten Grünen Punkt). Über die Lizenzgebühren wird die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen finanziert. Von einem „dualen System“ spricht man, weil dieses privatwirtschaftliche System zusätzlich zum öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgungssystem aufgebaut wurde.

Eisen ist das weltweit meistverwendete Metall. Als Bestandteil von Stahl und Gusseisen wird es u. a. im Bauwesen, im Fahrzeugbau oder zur Herstellung von Verpackungen verwendet. Abfälle aus Eisen werden von den Wertstoffhöfen oder spezialisierten Entsorgungsbetrieben zurückgenommen. Sie werden in Shredderanlagen zerkleinert und können anschließend recycelt werden.

Unter dem Begriff Elastomere versteht man eine Gruppe von Kunststoffen mit gummielastischen Eigenschaften. Sie können natürlicher Herkunft (Naturkautschuk) oder künstlich hergestellt sein. Elastomere dienen u. a. als Ausgangsstoff zur Erzeugung von Gummibändern, Dichtungsringen oder Reifen.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) reguliert in Deutschland das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektrogeräten. Ziel des Gesetzes ist es, die Menge an Elektro- und Elektronikschrott zu reduzieren, natürliche Rohstoffe zu schonen und negative Auswirkungen auf Umwelt und menschliche Gesundheit zu vermeiden. Das Gesetz verpflichtet Verbraucher dazu, Altgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Hersteller und Händler müssen diese Geräte kostenlos zurücknehmen.

Das elektronische Nachweis- und Begleitscheinverfahren (eANV) wurde 2010 eingeführt, um die bisherigen Entsorgungsnachweise auf Papier zu ersetzen. Erzeuger, Beförderer und Entsorger von mehr als zwei Tonnen gefährlicher Abfälle pro Jahr sind verpflichtet, den Verbleib der Abfälle in elektronischer Form zu belegen.

Als Elektrogeräte bezeichnet man Geräte, die zu ihrem Betrieb elektrischen Strom oder elektromagnetische Felder benötigen bzw. diese erzeugen oder übertragen. Werden diese Geräte zu Abfall, so nennt man sie Elektroschrott. In die Kategorie Elektroaltgeräte fallen u. a. Haushaltsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik, Beleuchtungskörper und elektrisch betriebene Werkzeuge.

Elektroaltgeräte sind getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Handel und Hersteller sind unter bestimmten Bedingungen gesetzlich verpflichtet, diese Geräte zurückzunehmen. Sie können aber auch bei privaten Entsorgern und den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.

Unter energetischer Verwertung versteht man die Verbrennung von Abfällen mit hohem Heizwert zum Zweck der Energiegewinnung. Da die Abfälle herkömmliche Energieträger ersetzen, bezeichnet man sie auch als Ersatzbrennstoffe. Energetische Verwertung kann in Müllverbrennungsanlagen oder anderen industriellen Anlagen stattfinden, beispielsweise nutzen Zementwerke häufig Abfälle als Brennstoff.

Unter energetischem Recycling versteht man die Verbrennung von Abfällen mit hohem Heizwert zum Zweck der Energiegewinnung. Da die Abfälle herkömmliche Energieträger ersetzen, bezeichnet man sie auch als Ersatzbrennstoffe. Energetische Verwertung kann in Müllverbrennungsanlagen oder anderen industriellen Anlagen stattfinden, beispielsweise nutzen Zementwerke häufig Abfälle als Brennstoff.

Unter Entsorgungsanlagen versteht man im deutschen Abfallrecht alle genehmigungspflichtigen Anlagen, die zum Sortieren, Umschlagen, Zwischenlagern oder Behandeln von Abfällen bzw. zur dauerhaften Deponierung von Reststoffen genutzt werden.

Unter einem Entsorgungsfachbetrieb versteht man nach den gesetzlichen Bestimmungen einen Betrieb, der gewerbsmäßig Abfälle sammelt, befördert, beseitigt, verwertet oder lagert und für diese Tätigkeit ein Zertifikat besitzt. Dabei kann es sich um das Zertifikat einer anerkannten Entsorgungsgemeinschaft handeln oder der Betrieb schließt einen Vertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation, die mindestens einmal jährlich eine Überprüfung vornimmt.

Die Nachweisverordnung schreibt für gefährliche Abfälle ein formales Nachweisverfahren vor. Der sogenannte Entsorgungsnachweis setzt sich aus drei Teilen zusammen:

1. einer Erklärung des Abfallerzeugers über die Eigenschaften und Inhaltsstoffe des Abfalls,
2. einer Annahmeerklärung des Entsorgers, durch die er seine Bereitschaft zur Abfallübernahme bestätigt,
3. einer Bestätigung der zuständigen Behörde, dass der gewählte Entsorgungsweg ordnungsgemäß ist und kein Schaden für das Gemeinwohl entsteht.

Als Entsorgungsunternehmen bezeichnet man privatwirtschaftliche Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln, transportieren, beseitigen, verwerten, handeln oder umschlagen.

Erdaushub bezeichnet die im Rahmen von Baumaßnahmen ausgehobene Erde. Darunter fallen Sand, Lehm, Tonboden, Mutterboden (Humus) sowie der Grasboden ohne Grasnarbe. 

Bei der Entsorgung ist zu beachten, dass Erdaushub nicht mit anderen Abfällen vermischt werden darf: So zählen Steine, Asphalt, Wurzelwerk, Bauschutt und Baustellenabfälle, Holz- und Gartenabfälle nicht zum Erdaushub. 

Darüber hinaus darf der Erdaushub nicht mit Chemikalien oder Schadstoffen kontaminiert sein.

Ersatzbrennstoffe sind Brennstoffe aus Abfällen. Sie ersetzen fossile Brennstoffe und können in Heizkraftwerken, Zementwerken und anderen industriellen Anlagen genutzt werden. Man gewinnt Ersatzbrennstoffe aus Abfallgemischen, wie sie in Haushalten und Gewerbebetrieben anfallen. Üblicherweise werden nur solche Abfälle zu Ersatzbrennstoffen verarbeitet, die sich nicht mehr stofflich verwerten lassen.

Eternit ist ein Markenname für Faserzement. Darunter versteht man einen nicht brennbaren Verbundwerkstoff aus Zement und Strukturfasern. Aufgrund seiner Langlebigkeit bei verhältnismäßig geringem Gewicht findet Eternit im Bauwesen und in der Industrie breite Verwendung. Für die Entsorgung kleinerer Mengen Eternit bieten viele Entsorger spezielle Kunststoffsäcke (Big Bags) an, die bei den Wertstoffhöfen abgegeben werden können. Alternativ kann man auch ein spezialisiertes Entsorgungsunternehmen beauftragen. Vorsicht: Eternitplatten, die vor 1993 eingebaut wurden, können gesundheitsschädliche Asbestfasern enthalten und gelten daher als gefährlicher Abfall.

Farben und Lacke sind flüssige Beschichtungsmittel, die an der Luft aushärten. Mögliche Inhaltsstoffe sind Pigmente, Bindemittel, Lösungsmittel, Öle, Harze, Füllstoffe und andere Hilfsstoffe. Verfestigte Reste von Farben und Lacken enthalten keine Lösungsmittel mehr und können daher im Hausmüll entsorgt werden. Flüssige Farben und Lacke sind auf den Wertstoffhöfen, bei mobilen Schadstoffsammelstellen oder spezialisierten Entsorgungsunternehmen abzugeben.

Faserzement ist ein nicht brennbarer Verbundwerkstoff aus Zement und Strukturfasern, die für eine besondere Festigkeit sorgen. Vor 1993 hergestellte Faserzement-Produkte enthalten vielfach Asbestfasern, die beim Einatmen sehr gesundheitsschädlich sind. Heute verwendet man anstelle von Asbest unbedenkliche Glas- oder Kunststofffasern.

Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) nennt man eine Gruppe von organischen Verbindungen, die u. a. als Lösemittel, Kältemittel oder Treibgas Verwendung finden. Sie sind geruchlos, nicht brennbar, beständig und kaum gesundheitsschädlich. Da man mittlerweile weiß, dass FCKW zum Abbau der Ozonschicht in der Atmosphäre beitragen, ist ihr Einsatz heute in vielen Bereichen verboten.

Fenster bestehen aus unterschiedlichen Komponenten, die möglichst separat entsorgt werden sollten: Achten Sie daher darauf, das Fensterglas vom Fensterrahmen zu trennen. Da Fensterglas eine andere Zusammensetzung hat als Flaschenglas, gehört es nicht in den Altglascontainer, sondern wird als eigene Fraktion gesammelt. Beim Austausch von Fenstern übernimmt häufig der Fachbetrieb, der die neuen Fenster einbaut, die Entsorgung der alten Fenster.

Fensterrahmen sollten immer von der Verglasung getrennt werden. Je nach Material (Kunststoff, Aluminium, Holz) stehen dafür unterschiedliche Wertstoffcontainer zur Verfügung. Handelt es sich um Holzfenster, so kann der Rahmen im Container für behandeltes Altholz entsorgt werden.

Fettabscheider sind Anlagen, in denen Fette und Öle vom Abwasser getrennt werden. In der Regel nutzen sie die unterschiedliche Dichte von Wasser und Fett: Die leichteren Fette und Öle steigen an die Oberfläche und können dort vom Wasseranteil abgeschöpft werden. Großküchen, Gaststätten und andere Betriebe, in denen fetthaltiges Abwasser anfällt, sind gesetzlich verpflichtet, ihre Abwässer über Fettabscheider vorzureinigen.

Keramikfliesen bestehen aus mineralischen Anteilen wie Ton, Quarz, Kaolin, Feldspat und Sand. Fliesen- und Keramikabfälle können daher als Bauschutt entsorgt werden.

Als Folie bezeichnet man sehr dünne, anpassungsfähige Blätter aus Kunststoff oder Metall. Sie werden u. a. als Verpackungsmaterial, für Beschichtungen, zu Isolierzwecken oder als Teil von Verbundstoffen eingesetzt. Metallfolien können aus Aluminium, Stahl, Zinn oder Gold gefertigt werden. Kunststofffolien bestehen aus Materialien wie Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polystyrol (PS) oder Polyvinylchlorid (PVC). Die Entsorgung von Folien erfolgt über den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne (Verkaufsverpackungen) oder den Restmüll (z. B. Overheadfolien).

Zum Gartenabfall zählen biologisch abbaubare Abfälle, die in Gärten anfallen, wie etwa Rasenschnitt, Baum- und Strauchschnitt, Unkräuter, Laub, Nadeln und Äste. Sie können entweder durch Eigenkompostierung oder über die Biotonne (Braune Tonne) entsorgt werden. Nicht zum Gartenabfall gehören Erde oder Baumstubben und dicke Wurzeln.

Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe oder Gegenstände, die bei ihrem Transport die Umwelt, die öffentliche Sicherheit, die menschliche Gesundheit und andere Allgemeingüter gefährden könnten. Der Transport von Gefahrgut auf der Straße ist durch international gültige Abkommen (ADR) und nationale Vorschriften geregelt. Diese Rechtsnormen legen u. a. fest, wie Gefahrgüter verpackt, gesichert und gekennzeichnet werden müssen, um einerseits den Transport sicher abzuwickeln, andererseits die Einsatzkräfte bei Unfällen sofort über das Gefahrgut zu informieren. Man unterscheidet insgesamt neun Gefahrgutklassen, die durch entsprechende Symbole auf Aufklebern und Warntafeln gekennzeichnet sind.

Unter dem Begriff gefährlicher Abfall werden verschiedene Abfallarten zusammengefasst, die eine mögliche Gefahr für Umwelt, menschliche Gesundheit oder öffentliche Sicherheit darstellen. Sie wurden in Deutschland bisher auch als „besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ bezeichnet. In der Auflistung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sind gefährliche Abfälle mit einem Stern hinter dem sechsstelligen Abfallschlüssel gekennzeichnet (Beispiel: 02 01 08* – Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten). Diese Einstufung hat zum einen Auswirkungen auf die Behandlung der Abfälle, darüber hinaus besteht für gefährliche Abfälle eine gesetzliche Nachweispflicht von der Entstehung bis zur fachgerechten Entsorgung. 

Der Umgang mit gefährlichen Abfällen stellt hohe Anforderungen an das entsorgende Unternehmen. Je nach Abfallart können unterschiedliche Verfahren der Verwertung oder Beseitigung zum Einsatz kommen. Oberstes Ziel ist dabei immer eine sichere, umweltschonende Abscheidung der enthaltenen Schadstoffe. 

Zu den gefährlichen Abfällen zählen u. a. Lösungsmittel, flüssige Farben und Lacke, Pflanzenschutzmittel, Säuren und Laugen, Batterien und Akkus, Altmedikamente, Laborchemikalien, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.

Der Gelbe Sack bzw. die Gelbe Tonne dient als Sammelbehälter für Leichtverpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind. In den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne gehören ausschließlich handelsübliche Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech oder Verbundmaterialien. Dazu zählen etwa: Getränke- und Konservendosen, Aluminiumschalen, Milch- und Getränkekartons, Joghurtbecher, geschäumte Verpackungen wie Obst- und Gemüseschalen, Folien, Flaschen von Wasch- und Körperpflegemitteln, Kunststofftüten. 

Die Verpackungen sollten vollständig entleert sein. Stoffgleiche Haushaltsgegenstände, die keine Verpackungen darstellen (wie etwa Kunststoffschüsseln, Zahnbürsten oder Spielzeug), werden nicht über den Gelben Sack entsorgt. Gelber Sack und Gelbe Tonne sind Teil des Dualen Systems und werden nach dem Prinzip des Holsystems direkt bei den Haushalten abgeholt.

Gemischte Abfälle sind Gemenge von mineralischen und nicht-mineralischen Abfällen. Dazu zählen Kunststoffe aller Art, Metalle, Glasabfälle, Holzreste, Beton, Gipsabfälle, Kabel, Tapeten, Papier, Folien. 

Gemischte Abfälle dürfen jedoch nicht mit gefährlichen Abfällen vermengt werden: Das sind etwa asbesthaltige Baustoffe, Mineralwolle, Batterien, Altreifen, Lacke und andere schadstoffbelastete oder gesundheitsgefährdende Abfälle.

Die Kategorie Gemischte Verpackungen umfasst Verpackungsmaterialien verschiedener Art, wie etwa Pappe, Kartonagen, Folien, Holz, Weißblech, Aluminium, Glas oder Styropor. Diese Abfallart fällt vor allem in Gewerbebetrieben an. Gemischte Verpackungen dürfen nicht mit gefährlichen oder schadstoffhaltigen Abfällen verunreinigt sein.

In den Container für Gipsabfälle und Rigips gehören ausschließlich Baustoffe auf Gipsbasis, wie etwa Trockenbauelemente aus Gips, Rigipsplatten, Gipskartonplatten, Gipswände, Baugips, Gipsputz und Gipsformteile. Folgende Materialien sollten nicht enthalten sein: Baustoffe auf Gipsbasis mit anhaftendem Isolier- oder Dämmmaterial, Bauschutt und Baustellenabfälle, Kunststoffe, Metallunterkonstruktionen und Ständerwerk.

Glas ist ein Oberbegriff für amorphe Feststoffe mit lichtdurchlässigen Eigenschaften. Den Hauptbestandteil der meisten Gläser bildet Quarzsand, dem Stoffe wie Soda, Pottasche, Feldspat oder Kalk beigemischt werden. Glas ist ein Bestandteil vieler Produkte des täglichen Lebens, darüber hinaus findet das Material Verwendung in der Bauindustrie, Elektroindustrie, Chemie, Pharmazie und zahlreichen anderen Branchen. 

Glas kann mehrfach eingeschmolzen werden und wird so zur rohstoff- und energieschonenden Herstellung neuer Glasprodukte genutzt. Eine Voraussetzung dafür ist eine sorgfältige Vorsortierung durch den Verbraucher. Entsorgen Sie im Container für Altglas daher bitte nur Verpackungsglas wie Getränkeflaschen, Konservengläser und pharmazeutische Glasbehälter. Autoglas, Fensterglas und Spiegelglas gehören nicht in den Altglasbehälter – diese Glasarten sind separat bei den Wertstoffhöfen oder spezialisierten Entsorgungsunternehmen abzugeben.

Zum Grünabfall zählen Garten- und Parkabfälle wie Rasen-, Baum- und Strauchschnitt sowie Landschaftspflegeabfälle und Gehölzrodungsrückstände. Für diese Abfälle stehen entsprechende Grünschnittcontainer zur Verfügung. 

Astwerk oder Wurzeln mit einer Länge von mehr als 1 m oder einer Dicke von mehr als 15 cm sollten vorab zerkleinert (gehäckselt) oder separat entsorgt werden.

Gummi ist ein Oberbegriff für elastische Kautschukprodukte, die natürlicher oder synthetischer Herkunft sein können. Die Besonderheit des Materials besteht darin, dass es unter Zugbelastung stark dehnbar ist, um anschließend rasch wieder in seine ursprüngliche Form zurückzukehren. Gummi findet als industrieller Werkstoff vor allem in der Reifenherstellung Verwendung. Darüber hinaus stellt man aus Gummi Treibriemen und Fördergurte, Schuhsohlen, Schutzkleidungen und Gummibänder her. Geschäumte Gummiprodukte dienen auch zur Schall- und Wärmedämmung.

Unter Hausmüll versteht man in Deutschland feste Abfälle aus privaten Haushalten. Die Verantwortung für die Entsorgung des Hausmülls liegt bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, in der Regel sind das die Kommunen. Diese können private Entsorgungsträger mit der Sammlung und Entsorgung des Hausmülls beauftragen. Gesammelt wird der Hausmüll in genormten Umleerbehältern, die von den Entsorgungsträgern regelmäßig entleert werden. Der Abfallkalender gibt Auskunft darüber, zu welchen Zeiten die Abfälle abgeholt werden.

Das Holsystem ist eine Art der Abfallentsorgung. Die Haushalte sammeln Abfälle in dafür vorgesehenen Behältern oder Säcken, die der Entsorger dann in regelmäßigen Abständen abholt. Das Gegenteil ist das Bringsystem, bei dem der Bürger seine Wertstoffe selbst zum Wertstoffhof oder zum Containerstellplatz transportiert.

Holz ist ein natürlich nachwachsender Rohstoff, der sowohl als Bau- und Werkstoff als auch als Energieträger große Bedeutung besitzt. Fällt Holz als Abfall an, so ist zwischen folgenden Fraktionen zu unterscheiden:

1. Astwerk und dünne Stämme (max. Durchmesser 15 cm) zählt zum Gartenabfall oder Grünabfall.

2. Altholz (Klasse A1-A3) umfasst naturbelassene oder leicht behandelte Hölzer.

3. Stämme (Durchmesser größer 15 cm), Wurzelwerk und Stubben können separat entsorgt werden

Unter Isoliermaterial versteht man Baustoffe, die zur Wärme- oder Schalldämmung dienen. Verbreitet sind Mineralwolle und Produkte aus Polystyrolschaum (Styropor). Isoliermaterialien zählen nicht zum Bauschutt, sondern sind separat zu sammeln uns als gefährlicher Abfall (Sonderabfall) zu entsorgen.

Jägerzaun ist wie alle Hölzer aus dem Außenbereich zumeist mit Holzschutzmitteln behandelt. Er gilt daher als gefährlicher Abfall und wird als „Altholz AIV“ entsorgt.

Kabel enthalten wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Zinn oder Aluminium, die wiederverwertet werden können. Sie sollten daher nicht im Restmüll entsorgt werden, sondern zählen zum Elektroschrott. Kabel werden von den regionalen Wertstoffhöfen sowie von privaten Entsorgern entgegengenommen, üblicherweise können sie auch im Elektrofachhandel abgegeben werden.

Keramik ist ein mineralischer Werkstoff, der aus Substanzen wie Quarz, Sand, Granit, Metalloxiden und Lehm besteht. Zahlreiche Produkte des täglichen Lebens werden aus Keramik gefertigt, so etwa Waschbecken und Badewannen, Fliesen, Ofenkacheln, Dachziegel sowie Koch- und Tischgeschirr. Keramische Abfälle fallen häufig auf Baustellen an und können im Bauschuttcontainer entsorgt werden. Kleinere keramische Haushaltsgegenstände können Sie auch in der Restmülltonne entsorgen, jedoch nicht im Altglascontainer.

Kies ist ein wichtiger Rohstoff für die Bauwirtschaft, er dient als Schüttmaterial oder auch als Zuschlagstoff für Beton. Aus diesem Grund sollte Kies in entsprechenden Containern getrennt vom restlichen Bauschutt gesammelt werden.

Absetzkipperfahrzeuge verfügen über einen Kipphaken, mit dessen Hilfe der Absetzcontainer beim Entleeren kontrolliert gekippt werden kann. Sicherheitsvorrichtungen wie eine Aufklapp- oder Fangsicherung verhindern, dass sich der Haken ungewollt öffnet.

Kompostierung nennt man den Abbau von organischem Material (Grünschnitt, Küchenabfälle, Holz etc.) durch Pilze, Bakterien und andere Bodenlebewesen. Neben Kohlendioxid werden bei diesem Prozess zahlreiche Mineralstoffe freigesetzt, wie etwa Nitrate, Phosphate und Ammoniumsalze. Diese wirken als Dünger, wodurch der entstehende Kompost (Humus) ein gutes Mittel zur Bodenverbesserung ist. 

Kompostierung ist somit ein wichtiges Verfahren zur Verwertung von Bioabfällen und Grünabfällen, das von zahlreichen Hobbygärtnern genutzt wird, aber auch in zentralisierten Anlagen stattfinden kann. Da der Zersetzungsprozess nur unter Mitwirkung von Sauerstoff funktioniert, sollten Sie bei der Eigenkompostierung auf eine gute Durchmischung und Auflockerung der organischen Abfälle achten.

In Kompostierungsanlagen werden organische Abfälle durch Bodenlebewesen und Mikroorganismen unter Mitwirkung von Sauerstoff zu Kompost (Humus) verwertet. Zentrale Kompostierungsanlagen unterscheiden sich von privat genutzten Kompostern hauptsächlich durch ihre Größe und die technischen Hilfsmittel, die zum Einsatz kommen (Rührwerke, Belüftung etc.). Zudem müssen gewerbliche Kompostierungsanlagen gesetzliche Auflagen zum sicheren und umweltschonenden Betrieb erfüllen.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG; alternative Schreibweise: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)) ist die zentrale Rechtsnorm des deutschen Abfallrechts. Sie geht auf die Abfallrahmenrichtlinie der EU zurück und setzt diese in nationales Recht um. Ziel des Gesetzes ist es, natürliche Ressourcen zu schonen und den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit zu gewährleisten.

Ein Kernelement des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie. Sie legt im Umgang mit Abfällen eine klare Rangfolge fest: Oberstes Ziel ist die Vermeidung von Abfällen, danach folgen Wiederverwendung und Recycling. Wo dies nicht möglich ist, sollten Abfälle thermisch verwertet werden. Die Beseitigung von Abfällen steht an letzter Stelle, sie ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt auf allen Ebenen dieser Hierarchie Regeln für den sicheren und umweltschonenden Umgang mit Abfällen vor. 

Ein weiteres zentrales Prinzip des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die sogenannte Produktverantwortung. Hersteller sind demnach verpflichtet, für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte Verantwortung zu tragen. Konkret folgt daraus, dass Hersteller und Händler bestimmte Produkte wie Elektrogeräte oder Batterien zurücknehmen und fachgerecht entsorgen müssen.

Für bestimmte Abfallarten und Materialien führt das Kreislaufwirtschaftsgesetz Recyclingquoten ein. Beispielsweise sollen bis spätestens 2020 mindestens 65 Prozent der Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle aus Siedlungsabfällen recycelt werden.

Kühlflüssigkeit dient dazu, eine schädliche Überhitzung von Motoren und anderen Maschinenteilen zu vermeiden. Die Kühlflüssigkeit wassergekühlter Kfz-Motoren besteht üblicherweise zu etwa 60 Prozent aus Wasser und zu 40 Prozent aus Frostschutzmitteln (etwa auf Glykolbasis). Da diese Frostschutzmittel umweltgefährdend sind, sollten Sie Kühlflüssigkeit niemals in den Abfluss leeren, sondern bei den Schadstoffsammelstellen oder spezialisierten Entsorgungsunternehmen abgeben.

Kühlschränke und Kühlgeräte enthalten potenziell umweltgefährdende Stoffe und gelten daher – wie alle Elektrogeräte – als gefährlicher Abfall. In älteren Geräten finden sich vielfach noch FCKW-haltige Kältemittel, die ozonabbauend wirken und daher ökologisch bedenklich sind. Manche Händler nehmen beim Kauf eines neuen Kühlschranks das Altgerät kostenlos zurück.

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Als künstliche Mineralfasern (KMF) bezeichnet man eine Gruppe von anorganischen, synthetisch hergestellten Fasern wie etwa Glas-, Stein- und Schlackenwolle. Sie finden als Dämmmaterial in Form von Platten, Matten, Filzen oder losen Schüttungen breite Verwendung. Einige dieser Fasern können in die Lunge gelangen und sind als potenziell krebserzeugend anzusehen. Künstliche Mineralfasern gelten daher als gefährlicher Abfall. Sie sollten nur in gut verschlossenen Säcken (z. B. Big Bags) entsorgt werden.

Kunststoff ist ein Oberbegriff für eine große Gruppe synthetischer Werkstoffe auf Erdölbasis. Je nach Zusammensetzung und Verarbeitung können sich Kunststoffe in ihren Eigenschaften erheblich unterscheiden. Dadurch eignen sich Produkte aus Kunststoff für zahlreiche Einsatzzwecke: Sie finden im Bauwesen und der Automobilindustrie ebenso Verwendung wie zur Herstellung von Gegenständen des täglichen Lebens. Als Verpackungsmaterialien sind vor allem Kunststoffe wie Polyethylenterephthalat (PET), Polyethylen (PE) und Polystyrol (PS) verbreitet.

Kunststoffe lassen sich nur sortenrein gut wiederverwerten, für hochwertige Recyclingprodukte ist daher eine Vorsortierung erforderlich.

Güter müssen beim Transport im Straßen- oder Eisenbahnverkehr so gesichert werden, dass sie beim Bremsen, Beschleunigungen oder bei Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen können. Beim Transport gefährlicher Güter sind besondere Vorgaben zur Ladungssicherung zu beachten, die in internationalen Abkommen wie dem ADR festgeschrieben werden.

Laugen gelten aufgrund ihrer ätzenden Eigenschaften als gesundheitsschädlich und sind daher als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Sie kommen nicht nur in Reinform vor (z. B. Natronlauge), sondern sind auch in Produkten wie Wasch- und Reinigungsmitteln, Abflussreinigern oder Kalkentfernern enthalten.

Unter Leichtbaustoffe fasst man Bau- und Werkstoffe mit verhältnismäßig geringer Dichte bei zugleich guten statischen Eigenschaften. Sie sind als Bims, Leichtbeton oder Leichtziegel im modernen Bauwesen weitverbreitet. 

Als Leichtverpackungen (LVP) bezeichnet man Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech oder Verbundstoffen. Sie sind mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet und werden im Gelben Sack oder der Gelben Tonne entsorgt.

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen benötigen bei gleicher Lichtstärke weniger Energie als herkömmliche Glühbirnen, enthalten jedoch Quecksilber, das für Mensch und Umwelt hochgiftig ist. Sie sind daher als gefährlicher Abfall zu entsorgen.

Lösungsmittel sind Stoffe, in denen man andere Flüssigkeiten, Gase oder Feststoffe auflösen kann, ohne dass die beiden Bestandteile miteinander reagieren. Bekannte Lösungsmittel sind – neben Wasser – Alkohol, Nitroverdünnung, Aceton oder Reinigungsbenzin. Diese Stoffe sind sowohl in Privathaushalten als auch in der Industrie weitverbreitet. Enthalten sind Lösungsmittel aber auch in Produkten wie Farben, Lacken, Grillanzündern etc. Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Produkte können gesundheitsschädlich sein und sollten nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen. Sie sind daher als gefährlicher Abfall zu entsorgen.

Mauerwerk stellt ein Gefüge aus Ziegeln oder Natursteinen und einem Bindestoff wie Mörtel dar. Diese mineralischen Stoffe können als Bauschutt entsorgt werden, sofern sie nicht mit Fremdstoffen wie Dämmmaterialien, Holz oder Kunststoffen vermengt sind.

Mehrwegverpackungen sind im Gegensatz zu Einwegverpackungen für eine mehrfache Verwendung bestimmt. Sie werden vom Verbraucher an den Handel und von dort an den Abfüller retourniert, wo sie gereinigt, neuerlich befüllt und wieder verkauft werden. Um eine hohe Rücklaufquote sicherzustellen, wird beim Verbraucher in der Regel ein Pfandbeitrag erhoben. Im Privatbereich sind vor allem Getränkeflaschen als Mehrwegverpackungen im Umlauf, im industriellen Bereich zählen dazu etwa Europaletten oder Container.

Als Metalle fasst man eine Gruppe von Stoffen zusammen, die sich durch ähnliche chemische Eigenschaften auszeichnen: Sie leiten elektrischen Strom, haben eine hohe Wärmeleitfähigkeit und weisen einen metallischen Glanz auf. Metalle wie Eisen, Kupfer, Zinn oder Aluminium sind als Werkstoffe weitverbreitet. Durch Einschmelzen lassen sich Metalle gut wiederverwerten, wobei neben natürlichen Ressourcen auch Energie gespart wird. Aus diesem Grund sollte Altmetall immer separat in der Wertstoffsammlung entsorgt werden.

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Mischabfall setzt sich aus verschiedenen Stofffraktionen zusammen, z. B. Gemische aus Holz, Glas, Metall, Gipskarton, Tapetenreste, Kunststoffe, Papier, Teppichboden etc. Da Trennungsverfahren für Mischabfälle vergleichsweise aufwendig sind, ist ihre Entsorgung in der Regel teurer.

Mischkunststoffe sind Gemenge verschiedener Kunststoffsorten, die meist nur mit hohem Aufwand voneinander getrennt werden können. Da Kunststoffe jedoch nur sortenrein recycelt werden können, werden Mischkunststoffe häufig rohstofflich verwertet, d. h., man wandelt sie in Gase, Wachse oder Öle um. Eine weitere Möglichkeit ist die thermische Verwertung (Verbrennung).

Müllverbrennung ist ein umgangssprachlicher Begriff für die thermische Behandlung von Abfall in dafür geeigneten Anlagen. In der Regel verbrennt man nur Abfälle, die nicht stofflich verwertet werden können. Dabei wird ihr Volumen reduziert, Schadstoffe werden durch spezielle Verfahren abgeschieden. Die Reststoffe (Schlacken) können anschließend auf Deponien gelagert werden. Da moderne Müllverbrennungsanlagen die beim Verbrennungsprozess entstehende Abwärme nutzen (z. B. als Fernwärme), spricht man auch von „thermischer Verwertung“.

Unter Mutterboden versteht man die oberste, fruchtbarste Schicht des Bodens, die einen hohen Anteil an Nährstoffen und nützlichen Bodenlebewesen aufweist. Dieser Boden kann als Erdaushub entsorgt werden, wird häufig aber für eine spätere Geländemodellierung benötigt.

Mit Nachsorgepflicht ist hier die Pflicht eines Anlagenbetreibers gemeint, auch nach der Schließung der Anlage dafür zu sorgen, dass von ihr keine Gefahren für die Umwelt oder die Allgemeinheit ausgehen. Im Abfallrecht ist dieses Rechtsprinzip vor allem bei der Stilllegung von Deponien relevant. Häufig ist es erforderlich, austretende Gase oder Sickerwasser zu reinigen und regelmäßige Wasserproben des Grundwassers zu entnehmen, um Umweltschäden zu vermeiden.

Nachtspeicheröfen sind mit Strom betriebene Heizanlagen. Sie nutzen die im Vergleich zum Normaltarif günstigeren Schwachlastzeiten, um einen Wärmespeicher aufzuheizen. Ältere Geräte enthalten häufig gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest oder PCB-haltige elektrische Bauteile. Diese Geräte zählen daher nicht zum Sperrmüll, sondern gelten als gefährlicher Abfall.

Gemäß Nachweisverordnung müssen Abfallerzeuger über die bei ihnen anfallenden gefährlichen Abfälle Nachweise führen. Davon ausgenommen sind private Haushalte und Abfallerzeuger, bei denen weniger als 20 Tonnen einer Abfallart pro Jahr anfallen. Die Nachweisführung dient dazu, den Weg der gefährlichen Abfälle von der Entstehung bis zur fachgerechten Entsorgung lückenlos nachzuvollziehen. Die bisherigen Entsorgungsnachweise auf Papier wurden 2010 durch das elektronische Nachweis- und Begleitscheinverfahren (eANV) ersetzt.

Unter Nichteisenmetall sind Metallabfälle zu verstehen, die keine nennenswerten Anteile an Eisenschrott enthalten. Zu dieser Fraktion zählen Buntmetalle wie Kupfer, Aluminium, Nickel, Bronze, Zink, aber auch Legierungen wie etwa Messing. Da natürliche Rohstoffe zunehmend verknappen und die Herstellung von Metallen aus Erzen aufwendig ist, wird es immer wichtiger, diese Nichteisenmetalle stofflich zu verwerten.

Nickel-Cadmium-Akkumulatoren (NiCd-Akkus) sind die im Haushaltsbereich gebräuchlichsten wiederaufladbaren Batterien und in zahlreichen Elektro- und Haushaltsgeräten enthalten. Da Cadmium hochgiftig ist, müssen diese Akkumulatoren als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Die in den Akkus enthaltenen Rohstoffe lassen sich gut wiederverwerten.

Als öffentliche Flächen (auch öffentlicher Bereich) gelten frei zugängliche Räume, die im Besitz von Gemeinden, Ländern oder Bund sind und von diesen Körperschaften bewirtschaftet werden. In der Regel handelt es sich dabei um Verkehrsflächen, Park- und Platzanlagen. Um Abfallcontainer auf öffentlichen Flächen aufstellen zu dürfen, ist eine Stellgenehmigung (Sondernutzungserlaubnis) erforderlich. Dafür zuständig sind die Rechtsträger der Flächen, in der Regel die Straßenbau- oder Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Gemeinde.

Ölabscheider sind Abwasserbehandlungsanlagen, in denen Öl oder Benzin vom Wasseranteil getrennt werden. Bei dem Verfahren macht man sich den Dichteunterschied von Wasser und Öl zunutze: Die leichtere Ölfraktion setzt sich an der Wasseroberfläche ab und kann anschließend abgesaugt werden. Ölabscheider sind überall dort gesetzlich vorgeschrieben, wo umweltschädliche Öle in das Abwasser gelangen können, etwa in Tankstellen oder Kfz-Werkstätten.

Als ölverschmierte Betriebsmittel (ÖVB) gelten Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher, Ölfilter oder Schutzkleidungen, die mit Fetten oder Mineralölen verunreinigt sind. Abfälle dieser Art entstehen hauptsächlich in Kfz-Werkstätten, Tankstellen und im industriellen Bereich.

Zur Gruppe der organischen Abfälle zählen alle Abfälle pflanzlicher oder tierischer Herkunft. Diese Abfälle sind grundsätzlich biologisch abbaubar, aber nicht alle sind kompostierbar: Neben Bioabfällen wie Grünschnitt, Holz und Speisereste zählen auch Kunststoffe zu den organischen Abfällen, da sie aus Erdöl gewonnen werden. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Deponierung unbehandelter organischer Abfälle in Deutschland verboten, sie werden daher entweder stofflich oder thermisch verwertet.

Papier, Pappe und Kartonagen sind Zellstoffprodukte, die hauptsächlich als Druck- und Büromaterial sowie als Verpackungen genutzt werden. Altpapier kann bis zu siebenmal wiederverwertet werden, bevor die Zellstofffasern für eine Weiterverarbeitung zu kurz werden. Um eine hohe Qualität des Recyclingpapiers zu gewährleisten, sollte Altpapier möglichst nicht durch Fremdstoffe verunreinigt sein. Beschichtete Papiere, Versandtaschen mit Kunststoffpolsterung etc. gehören daher nicht in den Altpapiercontainer.

Partner sind Menschen oder Institutionen, die eine gemeinsame Zielvision verbindet. Unsere Partnerunternehmen sind ebenso wie wir bestrebt, unsere Kunden durch maßgeschneiderte Serviceleistungen auf kontinuierlich hohem Niveau zu überzeugen.

Ausrangierte Photovoltaik-Anlagen gelten im rechtlichen Sinn als Elektroschrott: Wie bei anderen Elektrogeräten sind Hersteller und Händler verpflichtet, alte Photovoltaik-Module zurückzunehmen. Auch bei den regionalen Wertstoffhöfen oder spezialisierten Entsorgungsunternehmen können sie abgegeben werden.

Polyethylenterephthalat (PET) ist einer der wichtigsten thermoplastischen Kunststoffe. Er wird einerseits zur Herstellung von Kunststoffflaschen (PET-Flaschen) oder Folien genutzt, andererseits zu Textilfasern (Polyester) verarbeitet. Reines Polyethylenterephthalat eignet sich gut zur stofflichen Verwertung.

Polystyrol (PS) ist ein weitverbreiteter thermoplastischer Kunststoff. Geschäumtes Polystyrol ist auch als „Styropor“ bekannt und wird als Dämmstoff verwendet. Darüber hinaus stellt man transparente Folien und Platten aus dem Material her.

Polyvinylchlorid (PVC) ist ein weitverbreiteter thermoplastischer Kunststoff. Man unterscheidet zwischen Hart-PVC und Weich-PVC, das durch die Zugabe von Weichmachern elastische Eigenschaften besitzt. Der Kunststoff findet sich beispielsweise in Kabelummantelungen, Bodenbelägen, Rohren und Fensterprofilen. Reines PVC ohne Fremdstoffe kann stofflich wiederverwertet werden.

Quecksilber ist ein bei Raumtemperatur flüssiges Schwermetall, das sich u. a. in Batterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und Thermometern findet. Da seine Dämpfe gesundheitsschädlich sind, zählen quecksilberhaltige Produkte zu den gefährlichen Abfällen.

Recycling ist ein Oberbegriff für Verwertungsverfahren, durch die Abfälle so aufbereitet werden, dass das Material entweder den ursprünglichen oder einen anderen Zweck erfüllt. Dadurch werden einerseits natürliche Ressourcen geschont, andererseits verringert sich die Abfallmenge zur Beseitigung. 

Man unterscheidet drei Formen des Recyclings:

1. Wiederverwendung,
2. werkstoffliche Verwertung,
3. rohstoffliche Verwertung.

Reifen bestehen im Wesentlichen aus Gummi, Stahl und einem Textilanteil. Altreifen werden im Fachhandel sowie von privaten Entsorgungsunternehmen oder den Wertstoffhöfen zurückgenommen, sie dürfen keinesfalls mit dem Restmüll entsorgt werden. Ein Großteil der Altreifen wird in der Zementindustrie als Brennstoff verwertet. Auch eine stoffliche Verwertung der einzelnen Bestandteile ist möglich.

Zum Restabfall zählen alle jene Abfälle, die sich keiner anderen, separat zu sammelnden Abfallfraktion (wie etwa Leichtverpackungen, Altglas, Altpapier, Bioabfall) zuordnen lassen. Sie werden in der Restmülltonne gesammelt. Zum Restabfall gehören beispielsweise Windeln und andere Hygieneartikel, Staubsaugerbeutel, Asche, Staub, Zigarettenkippen oder verschmutzte Filter, Tücher und Lappen.

Rohre können aus verschiedenen Materialien wie Kunststoffen, Metallen oder Beton bestehen. Kunststoff- und Metallrohre dürfen im Unterschied zu Betonrohren nicht als Bauschutt entsorgt werden, sondern zählen zu den Baustellenabfällen.

Bei der rohstofflichen Verwertung werden Materialien durch chemische Prozesse aufgespalten und in Rohstoffe rückverwandelt. Beispielsweise lassen sich Kunststoffabfälle zu Ölen, Wachsen oder Flüssiggas verarbeiten. Rohstoffliche Verwertung ist überall dort sinnvoll, wo eine stoffliche Verwertung nur schwer durchführbar ist, etwa bei Kunststoffgemischen.

Säuren sind chemische Verbindungen, die in wässrigen Lösungen sauer reagieren. Man unterscheidet starke Säuren (z. B. Salzsäure, Schwefelsäure) und schwache Säuren (z. B. Essigsäure). Da insbesondere starke Säuren sehr ätzend wirken, gelten sie als gefährlicher Abfall.

Schadstoffe ist ein Oberbegriff für alle Substanzen, die sich auf natürliche Ökosysteme oder die menschliche Gesundheit schädlich auswirken. Sie können durch menschliche Aktivitäten verursacht sein, etwa durch die Verbrennung fossiler Energieträger, aber auch natürlichen Ursprungs sein (z. B. Schimmelpilze in Lebensmitteln). Werden schadstoffhaltige Produkte entsorgt, so handelt es sich in der Regel um gefährliche Abfälle.

Schrott ist ein anderer Begriff für Altmetall oder metallhaltige Abfälle. Diese eignen sich in der Regel zur stofflichen Wiederverwertung und sind somit ein wichtiger Sekundärrohstoff. Elektro- und Elektronikschrott entsorgen Sie bitte immer getrennt von der Altmetallfraktion.

Als Schwermetalle fasst man eine Gruppe von Metallen zusammen, deren Dichte größer als 5 g/cm3 ist. Einige Schwermetalle kommen im menschlichen Körper als Spurenelemente vor und sind ungiftig, z. B. Eisen, Kobalt, Zink, Kupfer und Molybdän. Andere Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium oder Blei besitzen potenziell gesundheitsschädliche Eigenschaften.

Sekundärbrennstoffe (auch Ersatzbrennstoffe) sind Brennstoffe aus Abfällen. Sie ersetzen fossile Brennstoffe und können in Heizkraftwerken, Zementwerken und anderen industriellen Anlagen genutzt werden. Man gewinnt Ersatzbrennstoffe aus Abfallgemischen, wie sie in Haushalten und Gewerbebetrieben anfallen. In der Regel werden nur solche Abfälle zu Ersatzbrennstoffen verarbeitet, die sich nicht mehr stofflich verwerten lassen.

Als Siedlungsabfälle bezeichnet man Abfälle aus Privathaushalten sowie hausmüllartige Abfälle aus Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen, z. B. aus Arztpraxen oder Schulen. Sowohl Restmüll als auch separat gesammelte Wertstoffe wie Papier, Verpackungen und Glas werden als Siedlungsabfälle erfasst. Ferner zählen Sperrmüll, Straßenkehricht, Bio- und Gartenabfälle sowie Fäkalien und Klärschlamm zu den Siedlungsabfällen.

Sonderabfall ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für gefährliche Abfälle. Dazu zählen beispielsweise Lösungsmittel, flüssige Farben und Lacke, Pflanzenschutzmittel, Säuren und Laugen, Batterien und Akkus.

In Sortieranlagen werden gemischte Abfälle, beispielsweise aus dem Gelben Sack oder der Restmülltonne, sortiert, um sie anschließend weiterbehandeln zu können. Die Sortierung kann sowohl von Hand als auch durch Maschinen erfolgen. Moderne automatische Sortieranlagen arbeiten genauer als der Mensch und haben den Vorteil, dass das Personal keinen potenziellen Gesundheitsgefahren ausgesetzt wird. Die einzelnen Abfallfraktionen können anschließend sortenrein verwertet oder beseitigt werden.

Zur Trennung verschiedener Abfallfraktionen haben sich in modernen Sortieranlagen verschiedene Sortierverfahren bewährt. Über Magnetabscheider werden beispielsweise Metallteile aus Abfallgemischen entfernt. Mithilfe sogenannter Windsichter lassen sich Materialien unterschiedlicher Dichte voneinander trennen, etwa Papier-, Kunststoff- und Metallabfälle. Eine weitere Möglichkeit stellen Nasstrennaggregate dar, in denen das Schwergut absinkt, während leichtere Bestandteile auf der Wasseroberfläche aufschwimmen. Immer größere Bedeutung erlangen heute sensorgestützte Sortierverfahren, die u. a. mit Infrarot-, UV- oder Röntgenstrahlung arbeiten.

Speiseöle und Frittierfett dürfen niemals in den Abfluss entleert werden, da sie hier zu Verstopfungen führen können. Kleine haushaltsübliche Mengen können Sie – in geschlossenen Behältern verpackt und in Zeitungspapier eingewickelt – im Restmüll entsorgen. Gastronomiebetriebe und Großküchen sind hingegen verpflichtet, die bei ihnen anfallenden Altöle und -fette spezialisierten Sortier- und Verwertungsbetrieben zu überlassen.

Unter Speiseresten versteht man Lebensmittelreste, die zum Verzehr vorgesehen waren und übrig geblieben sind. Die in Privathaushalten anfallenden Speisereste können über die Biotonne oder durch Eigenkompostierung entsorgt werden. Gastronomiebetriebe und Großküchen sind verpflichtet, Speisereste in eigenen Containern zu sammeln und spezialisierten Verwertungsbetrieben zu überlassen.

Als Sperrmüll bezeichnet man sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die wegen ihrer Größe nicht in die üblichen Abfalltonnen passen und für die es keine anderen Entsorgungswege gibt. Dabei kann es sich etwa um ausrangierte Möbelstücke, große Sportgeräte, Koffer oder Kinderwagen handeln. Nicht zum Sperrmüll zählen Gegenstände, die normalerweise fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden sind, beispielsweise Bodenbeläge, Türen, Fenster oder Zäune. Ferner sind Elektroaltgeräte, Gegenstände aus Metall oder Altreifen nicht als Sperrmüll zu entsorgen.

Um Abfallcontainer auf öffentlichen Flächen aufstellen zu dürfen, ist eine Stellgenehmigung (Sondernutzungserlaubnis) erforderlich. 

Diese muss bei den zuständigen Rechtsträgern der Fläche, in der Regel die Straßenbau- oder Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Gemeinde, vor der Nutzung in der Regel kostenpflichtig eingeholt werden.

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Von stofflicher Verwertung spricht man, wenn Abfälle so wiederverwertet werden, dass man ihre stofflichen Eigenschaften ein weiteres Mal nutzt. Die gebrauchten Materialien werden also erneut in den Wirtschaftskreislauf eingeführt. Umgangssprachlich bezeichnet man die stoffliche Verwertung auch als Recycling. 

Es gibt zwei Arten der stofflichen Verwertung, die rohstoffliche und die werkstoffliche Verwertung. Bei der rohstofflichen Verwertung wird der Abfall in seine chemischen Bestandteile zerlegt, um diese weiterzunutzen. Bei der werkstofflichen Verwertung entsteht aus dem Abfall erneut ein materialgleiches Produkt.

Unter Stubben sind Wurzelstöcke gefällter Bäume zu verstehen. Ist ihr Durchmesser kleiner als 15 cm, können Stubben als Garten- oder Grünabfall entsorgt werden. 

 Gartenabfälle, Stämme, Äste, Wurzeln, Stubben (Durchmesser auch größer 15 cm)

Zur Kategorie „sauberes Styropor“ zählen Styroporformteile und Styroporchips ohne Verunreinigungen. Styropor, an dem Fremdstoffe wie etwa Baukleber anhaften, gilt als Baustellenabfall.

Subunternehmer sind Firmen, die Arbeiten im Auftrag anderer Unternehmen ausführen. Die von uns beauftragten Subunternehmer sind verlässliche Partner, mit denen wir langfristig zusammenarbeiten.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben Hinweise zum sicheren Inverkehrbringen und Handhaben von Gefahrstoffen. Sie orientieren sich an den neuesten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Erkenntnissen. Die TRGS werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) regelmäßig aktualisiert und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben.

Thermische Verwertung bedeutet, dass man die beim Verbrennen von Abfällen freigesetzte Energie nutzt, entweder in Form von elektrischem Strom, Wärme oder Prozessdampf. In Deutschland werden vor allem Hausmüll und andere Siedlungsabfälle thermisch verwertet. Die in ihrem Volumen stark reduzierten Reststoffe (Schlacken) können anschließend problemlos auf Deponien gelagert werden.

Als Thermoplaste bezeichnet man eine große Gruppe von Kunststoffen, die in einem bestimmten Temperaturbereich schmelzen und sich elastisch formen lassen. Da man diesen Vorgang nahezu beliebig oft wiederholen kann, sind sortenrein gesammelte Thermoplaste stofflich wiederverwertbar. Zahlreiche verbreitete Kunststoffarten zählen zu den Thermoplasten, u. a. Polyethylenterephthalat (PET), Polyethylen (PE) und Polystyrol (PS).

Beim Transport von Abfällen sind zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, die u. a. im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt sind. Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle transportieren, benötigen für diese Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis. Darüber hinaus müssen die Transportfahrzeuge entsprechend gekennzeichnet sein (A-Schild). Befördert ein Unternehmen Abfälle nur im Rahmen einer anderen gewerblichen Tätigkeit, so reicht in der Regel eine Anzeige bei der zuständigen Behörde. Für den Transport gefährlicher Abfälle gelten gesonderte Regeln.

Umladestationen dienen dazu, die Abfälle aus einem bestimmten Entsorgungsgebiet zu sammeln und mithilfe von Pressen zu verdichten, um sie anschließend effizient und kostengünstig in Großraumcontainern weitertransportieren zu können. In der Regel können Gewerbebetriebe oder Privathaushalte ihre Abfälle auch direkt an die Umladestationen liefern.

Umleerbehälter sind Abfallbehälter, die vom zuständigen Entsorgungsunternehmen regelmäßig entleert werden. Der geleerte Behälter verbleibt an Ort und Stelle. Die klassische Mülltonne ist ein Beispiel dafür.

Umweltpolitik ist ein Oberbegriff für alle politischen Maßnahmen, die darauf zielen, die natürliche Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen zu bewahren sowie bestehende Umweltschäden zu beseitigen oder zu mindern. Zentrale Strategien der Umweltpolitik sind die Schonung natürlicher Ressourcen, die Beschränkung von Schadstoffen, die Förderung effizienter Technologien sowie die Verbesserung der Regenerationsfähigkeit ökologischer Systeme.

Der Begriff Umweltrecht fasst alle Rechtsnormen zusammen, die dem Schutz der Umwelt und der Bewahrung der Funktionsfähigkeit natürlicher Ökosysteme dienen. Das Umweltrecht ist kein in sich abgeschlossenes Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus einer Vielzahl nationaler und internationaler Normen zusammen. Das Abfallrecht bildet einen Teilbereich des Umweltrechts.

Unbehandelter, d. h. nicht weiter veränderter organischer Abfall zersetzt sich unter Abgabe von Stoffen, die das Grundwasser erheblich belasten und potenziell gesundheitsschädlich sind. Laut Deponieverordnung dürfen unbehandelte Siedlungsabfälle daher nicht auf Deponien abgelagert werden, sondern müssen verbrannt oder biologisch-mechanisch behandelt werden. Die dabei entstehenden Reststoffe können anschließend problemlos deponiert werden.

Bei Verbundverpackungen sind verschiedene Stoffe (z. B. Papier, Kunststoffe und Metall) so miteinander verbunden, dass sie sich von Hand nicht mehr trennen lassen. Verbundverpackungen werden häufig im Getränkebereich eingesetzt. Sie sind in der Gelben Tonne bzw. dem Gelben Sack zu entsorgen.

Vergärung stellt eine Möglichkeit zur Verwertung von Bioabfällen dar. Dabei werden die aufbereiteten Abfälle durch verschiedene Mikroorganismen unter Freisetzung von Methangas und Kohlendioxid abgebaut. Aus dem so entstandenen Biogas lässt sich Wärme oder elektrische Energie gewinnen, beispielsweise durch ein nachgeschaltetes Blockheizkraftwerk. Vergärung leistet daher einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Energiegewinnung und zur sinnvollen Verwertung biogener Abfälle.

Die Verpackungsverordnung (VerpackV) ist eine bundesweit gültige Rechtsnorm, die darauf zielt, Umweltbelastungen durch Verpackungsmüll zu verringern. Als zentrales Prinzip wurde in der Verpackungsverordnung die abfallwirtschaftliche Produktverantwortung verankert: Hersteller und Händler sind verpflichtet, gebrauchte Verpackungen kostenlos zurückzunehmen oder sich an ihrer Entsorgung zu beteiligen. Auf Basis der Verpackungsverordnung entstand das Duale System Deutschlands (DSD), ein Zusammenschluss von Herstellern und Händlern, der heute eine tragende Säule der Abfallentsorgung darstellt.

Weißblech ist ein dünnes, mit einer Zinnbeschichtung versehenes Stahlblech. Das Material wird vorwiegend zur Herstellung von Konserven- und Getränkedosen eingesetzt. Restentleerte Verpackungen aus Weißblech zählen zu den Leichtverpackungen und werden im Gelben Sack entsorgt.

Werkstoffliches Recycling ist eine Möglichkeit zur stofflichen Verwertung von Abfällen. Dabei bleibt die chemische Struktur des Ausgangsstoffes vollständig erhalten. Die Abfälle werden ausschließlich mechanisch zerkleinert und anschließend eingeschmolzen, um daraus neue, stoffgleiche Produkte herzustellen. Die größte Herausforderung beim werkstofflichen Recycling ist in der Regel die dafür erforderliche sortenreine Trennung der Abfälle.

Wertstoffe sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich nach ihrem Gebrauch wiederverwerten lassen, um sie erneut zu nutzen. Sie werden entweder zu neuen Produkten verarbeitet oder in ihre Rohstoffe aufgetrennt, um diese für andere Zwecke einzusetzen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die getrennte Sammlung von Wertstoffen. In Deutschland werden Wertstoffe wie Glas, Kunststoffe und Metall sowohl an den kommunalen Wertstoffhöfen als auch von privaten Entsorgungsunternehmen gesammelt.

Wurzeln mit einem Durchmesser von weniger als 15 cm zählen zum Gartenabfall. Dickere Wurzeln oder Wurzelstöcke werden in separaten Containern entsorgt.

Ytong ist eine Markenbezeichnung für Porenbeton. Darunter versteht man einen hoch porösen Baustoff auf der Basis von Kalk oder Kalkzement. Das Material wird zu Mauersteinen und verschiedenen Fertigbauteilen verarbeitet. 

Eine Zertifizierung ist ein Nachweis, dass ein Unternehmen oder eine Organisation bestimmte Standards erfüllt oder vorgegebene Richtlinien einhält. Diese können sich je nach Branche unterscheiden. Die Einhaltung der Vorgaben wird von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle regelmäßig im Rahmen sogenannter Audits überprüft und dokumentiert. Die Zertifizierung dient somit als Bestätigung dafür, dass ein Unternehmen seine Aufgaben auf gleichbleibend hohem Niveau erfüllt.

Ziegel sind aus tonhaltigen Materialien gebrannte, künstliche Steine. Dach- oder Mauerziegel können als Bauschutt entsorgt werden, sofern sie nicht mit Fremdstoffen wie Dämmmaterialien oder Dachpappe vermengt sind.

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